Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Entwicklung sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6151
Meine Damen und Herren, eigentlich wollte ich bei dem Thema jetzt gar nicht vorgehen. Aber, Herr Zippel, weil Sie jetzt wirklich so auf Ihren Platz gegangen sind. Damals unter Einbeziehung der CDU, Herr Zippel – wenn Sie mir jetzt nicht zuhören, kann ich mich auch hinsetzen –, haben wir Sie mit eingeladen, als Koalitionsfraktionen, und haben so eine gemeinsame Beratung mit den Akteuren des gemeinsamen Gremiums gemacht. Wir hatten dann im Zuge dieser Beratung sogar Vorschläge für eine Gesetzesänderung gemacht, die nämlich vorsahen: Erstens, dass dieses gemeinsame Gremium vor den Beratungen der Planungsausschüsse gehört wird. Das heißt, dass das gemeinsame Gremium die Gelegenheit bekommt, vor Entscheidungen der Planungsausschüsse Empfehlungen an diese zu geben. Wunderlicherweise – und das war für mich sehr enttäuschend – es war einerseits eine Forderung von Akteuren dieses Gremiums, aber wunderlicherweise und für mich enttäuschend hat sich dann die Mehrheit der Mitglieder dieses Gremiums dafür ausgesprochen, die von uns gemachten Vorschläge abzulehnen.
Ich habe Sie darüber auch informiert. Ich gebe zu, ich war darüber echt sauer – muss ich an dieser Stelle sagen. Wir bemühen uns, dass dieses Gremium mehr Befugnisse bekommt, dann wird das von dem Gremium abgelehnt. Und Sie haben gesagt, Sie wollen sich zukünftig nur bestimmten Fachgebieten widmen, wo Sie Empfehlungen erarbeiten wollen. Da habe ich jetzt wieder gesagt: Na gut, wenn Sie das wollen, wollen Sie es. Da stelle ich meine Aktivitäten erst einmal ein. Ich will denen ja nicht aufoktroyieren, was sie selbst nicht wollen. Es hat mich enttäuscht. Vor allem muss ich sagen, die Krankenkassen waren das, die das auch gemacht haben. Das will ich nur noch mal sagen, warum die Ergebnisse nicht so gekommen sind, wie wir das alle wollten.
(Beifall DIE LINKE)
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