Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Ökologische Altlasten in Thüringen“
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/5078
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte das von Herrn Kummer Vorgetragene ergänzen mit einer Frage, Herr Minister. Sie haben noch einmal in Bezug auch auf die Ausführungen des Kollegen Primas Ihre Position dargelegt, dass auch im Falle nicht erfolgreicher Beratungen mit dem Bund Sie dafür plädieren, das Sondervermögen nicht aufzulösen und nicht in den Haushalt zu führen. Dürfen wir das als Position Ihres Hauses verstehen zum jetzigen Zeitpunkt oder dürfen wir das als Position der Landesregierung verstehen, die auch mit dem Finanzministerium so abgestimmt ist? Es wäre schön, vielleicht können Sie dazu den einen oder anderen Satz noch sagen. Vielen Dank.
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