Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Ökologische Altlasten in Thüringen“ 1/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/5078
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Was man in Thüringen so alles Vermögen nennt, ist schon erstaunlich.
(Zwischenruf Richwien, Staatssekretär: Aber nicht seit Neuem.)
Ich würde, Herr Staatssekretär, den uns vorliegenden Gesetzentwurf umtaufen: Gesetz zur Finanzierung des größten selbst verschuldeten Haushaltsrisikos des Landes. Ich glaube, das wäre passender. Selbst verschuldet durch den Generalvertrag, der ursprünglich mal zur Beschleunigung der Altlastensanierung mit einer pauschalen und abschließenden Abgeltung zwischen Bund und Land beschlossen wurde. Damals - 1998 -, als man den Vertrag so weit in Sack und Tüten hatte, sah man die Risiken des Vertrags übrigens ein bisschen anders, da hätte das Gesetz dann wahrscheinlich den Namen „Gesetz über eine zu vernachlässigende Größenordnung“ bekommen. Ich möchte mal aus einer Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt - hieß es damals noch -
(Zwischenruf Richwien, Staatssekretär: Damals, genau.)
vom 11.11.1998 zitieren: „Ergänzend teilen wir mit, dass in einem anschließenden Schriftwechsel zwischen TMLNU und BVS die von dem Wirtschaftsprüfungsunternehmen angesprochenen Klarstellungen und weiteren Einengungen des Freistellungsrisikos erörtert wurden. Dabei hat die BVS die vom Wirtschaftsprüfer gewünschten Klarstellungen ausdrücklich bestätigt und hinsichtlich der Fälle, bei denen der Freistellungsumfang nicht bekannt ist, die gemeinsame Auffassung bekräftigt, dass es sich dabei um eine zu vernachlässigende Größenordnung handelt.“ Diese zu vernachlässigende Größenordnung, meine Damen und Herren, hat sich inzwischen nach dem uns hier Vorliegenden auf über 200 Mio. ausgewachsen, und nach Unterlagen, die dem Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz vorgelegt wurden, kann es durchaus passieren, dass wir in den Bereich von über 2 Mrd. kommen.
Meine Damen und Herren, 1998 haben Begutachtungen stattgefunden. Damals haben Gutachter festgelegt, welcher Sanierungsbedarf hier besteht. Sie kamen zu einer Summe von 458 Mio. € etwa. In den letzten zwei Jahren haben wir die Erhöhung dieser Summe um 70 Mio. € erlebt. Jetzt reden wir von weiteren 400 Mio. € mindestens bis zum Jahr 2040. Also innerhalb von 13 Jahren ist durch Begutachtung offensichtlich ein Mehrbedarf schon mal allein von etwa 500 Mio. €, also in etwa eine Verdopplung des Sanierungsbedarfs festgestellt worden. Die Frage ist: Was werden die Gutachter, die im Moment noch unter Tage sind - also es ist ja noch lange nicht alles klar -, bis zum Jahr 2015 noch alles finden und von welcher Größenordnung werden wir dann das nächste Mal reden, wenn wir uns oder sich andere Parlamentarier hier in fünf Jahren wiederfinden, um über dieses Sondervermögen zu reden? Interessant ist übrigens auch die Entwicklung der Altlastensanierungen außerhalb des Generalvertrags, die vor zwei Jahren mit in das Sondervermögen integriert wurden. Damals sprach man von einer Abfinanzierung der dortigen Sanierungen und ging von einem Kostenrahmen etwa von 15 Mio. € aus. Dieser Kostenrahmen hat sich inzwischen noch mal um 83 Mio. € erhöht.
Meine Damen und Herren, was ich bei diesen Aussagen der Landesregierung vermisse, ist, inwieweit sich hier der Bund beteiligt. Dass die Bundesrepublik Deutschland uns mitgeteilt hat, dass sie im Rahmen des Generalvertrags keine Verpflichtung des Bundes mehr sieht, um sich weiter zu beteiligen, das wissen wir, aber bei der Braunkohle zumindest ist der Bund weiterhin verpflichtend mit im Boot. Welche Einnahmen werden wir hier vom Bund erzielen? Geben die auch noch mal eine entsprechende Größenordnung, wie sie hier drinsteht, oder ist das schon mit beinhaltet? Ich weiß es nicht. Ein Grund unter anderem, warum wir die Bundesrepublik Deutschland auf jeden Fall im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch mal befragen sollten.
Meine Damen und Herren, zu der These, der Generalvertrag damals hätte zur Beschleunigung geführt. Sicherlich sind eine Reihe von Maßnahmen gerade bei den Normalprojekten damals beschleunigt abgearbeitet worden. Das war ein Vorteil der damaligen Regelung. Einige Unternehmen konnten damit wieder saniert werden, konnten fortgeführt werden, was sonst vielleicht nicht passiert wäre. Aber gerade wenn man auf die großen Punkte schaut, Rositz, Kali+Salz, muss man feststellen, dass die Beschleunigung hier auf keinen Fall gegeben war. Wir werden auf jeden Fall noch bis 2040 nach dem Gesetzentwurf weiterhin jährlich wahrscheinlich zweistellige Millionenbeträge an Kali+Salz überweisen - so ist es zumindest zu vermuten. Und wenn man ganz ehrlich ist, spricht man im Moment schon von Ewigkeitskosten. Die Süßwasserzutritte, die es im Bereich der Grube Springen gibt, kann man im Moment nicht ausschließen, dass die bis in die Ewigkeit hinein weiterhin Kosten verursachen werden, weil man sie nicht gestopft bekommt. Von der Warte her steht der Freistaat Thüringen mit diesen Zahlungen offensichtlich allein. Die Ausführungen, Herr Staatssekretär, dass Zuführungen in unbegrenzter Höhe möglich sind, sind hoffentlich kein Omen in dieser Richtung.
(Beifall Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, Kali+Salz kann mit den gegenwärtig vorliegenden Regelungen bis in die Ewigkeit verdienen. Deshalb möchte ich einen Teil meiner Rede diesem Unternehmen widmen. Der Staatssekretär ist gerade darauf eingegangen, es gab einen Zahlungsstopp an Kali+Salz mit der Begründung, dass der Generalvertrag - also das, was damals vorgesehen war - inzwischen abgearbeitet wurde. Daraufhin klagt Kali+Salz gegen den Freistaat. Es ist davon auszugehen, dass es ein langes Gerichtsverfahren wird.
Jetzt muss ich aber zuallererst einmal die Frage stellen, warum stellen wir dann Geld für die Altlastensanierung im Bereich der K+S Kali GmbH ein, wenn wir denn noch lange klagen und in den nächsten Jahren wahrscheinlich gar keine Zahlungen erfolgen werden? Das wäre zuallererst einmal ein Punkt, dass wir sagen, diese Gelder für K+S stellen wir unter einen Sperrvermerk falls wir die Klage verlieren sollten, wovon wir mal nicht ausgehen, weil ansonsten K+S dieses Gesetz vor Gericht vorziehen und sagen wird, aber entschuldigt, was wollt ihr denn, eurer Gesetzgeber hat doch gesagt, ihr müsst zahlen. Also, diesen Freibrief würde ich nicht geben. Deshalb bitte ich darum, über die Frage eines Sperrvermerks nachzudenken. Ich muss aber auch sagen, dass ich es merkwürdig finde, was wir alles für einen Konzern tun, der mit dem Bund einen Kalifusionsvertrag schloss und heute dafür sorgt, dass der Freistaat Thüringen diesen Vertrag - nachdem der Generalvertrag entstanden ist, der offensichtlich die Grundlage dafür beinhaltet, dass wir zahlen müssen - nicht zur Verfügung gestellt bekommt. Ich gebe zu, ich habe auch empfunden, dass der Ausschuss, der versuchte, beim Bund und bei Kali+Salz diesen Vertrag zu bekommen, ein Stück weit veralbert wurde.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wie hier mit dem Parlament umgegangen wurde, war wirklich nicht mehr nur grenzwertig, es war einfach verheerend. Wenn die eine Seite sagt, fragt mal die andere Seite, dann wird uns gesagt, der Deutsche Bundestag hat sich damit beschäftigt, holt euch doch von denen die Unterlagen, wenn uns dann der Deutsche Bundestag mitteilt, da gibt es einen Sperrvermerk von der Firma, die uns gesagt hat, wir sollen uns beim Bundestag die Unterlagen holen, dann war der Kreis fertig geschlossen und den Sperrvermerk hat man natürlich nicht aufgehoben. Auf dieser Basis weiterhin Zahlungen zu leisten, ist für mich nicht akzeptabel. Deshalb denke ich, kann das so pauschal hier im Gesetz auch nicht geregelt werden.
(Zwischenruf Richwien, Staatssekretär: Machen wir das?)
Im Gesetz werden die Zahlungen geregelt, Herr Staatssekretär - 300 Mio. € für die Altlastensanierung K+S Kali GmbH in den nächsten Jahren.
(Zwischenruf Richwien, Staatssekretär: Nein.)
Die Frage, die sich mir stellt, ist auch, wieso wir diese Leistungen untertage erbringen lassen in - wie gesagt - zweistelliger Millionenhöhe jedes Jahr, ohne dass diese Leistungen ausgeschrieben werden müssen. Vielleicht gibt es hier jemanden, der da unten günstiger sanieren würde als Kali+Salz. Zumindest wäre es ein Punkt, der Kali+Salz vielleicht mal zum Nachdenken anregen würde. Wir führen dort auch Leistungen durch, die Kali+Salz in ihren eigenen Grubengebäuden nie wird erbringen müssen. In Hessen sind die zum Beispiel von der Versatzpflicht freigestellt durch den hessischen Landtag.
Die Frage ist, was ist denn zu zahlen, wenn K+S irgendwann mal aufgehört hat, muss man dann ihre Grubengebäude noch mit dem gleichen Aufwand sanieren? Wir haben eine Anfrage dazu gestellt gehabt, wie denn die Sicherheitsrücklagen von Kali+Salz für die Frage der Sicherung ihrer Grubengebäude sind, wo uns mitgeteilt wurde, dass es eine bilanzielle Sicherheitsrücklage gibt. Wie gesagt, bilanziell wird die ausgewiesen, sie dürfen dieses Geld aber in ihr Betriebsvermögen stecken. Das heißt, wenn irgendwann einmal die Kaliproduktion an der Werra beendet ist, dann ist der Hohn der Geschichte, dass ich für die alten Gebäude der Kali+Salz, für ihre alten Förderbänder, für ihren abgeschriebenen Maschinenpark dann als öffentliche Hand die Altlastensanierung finanzieren darf. Das ist eine Geschichte, wo ich denke, es wird Zeit, dass wir den Spieß umdrehen, dass wir eine insolvenzsichere Sicherheitsrücklage für die Grubensanierung der Kali und Salz fordern und dort sagen, es gelten, liebe Freunde, die gleichen Maßstäbe wie Ihr sie an die DDR-Altlastensanierung ansetzt.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich glaube, dann würden Gutachter plötzlich ganz andere Ergebnisse unter Tage finden, die für den Freistaat deutlich preiswerter wären.
Meine Damen und Herren, bei diesem Thema habe ich immer mehr den Eindruck, dass das, was Herr Minister Voss im Landeshaushalt mühsam bei Kommunen, bei Bürgern dieses Landes, bei Bediensteten einspart, mit der Schaufel in den Rachen von Kali und Salz geschmissen wird und ich glaube, wir müssen etwas tun, dass das nicht Wirklichkeit wird.
Zu der Frage Sondervermögen, denke ich, sollten wir auch darüber nachdenken, inwieweit die Beibehaltung des Sondervermögens überhaupt notwendig ist. Dieses Sondervermögen, was ursprünglich ja mal vom Bund angezahlt wurde, dann anschließend vom Freistaat auch mit Geld versehen wurde, ist inzwischen ja schon lange zum Schuldenberg geworden und wenn wir von Haushaltsklarheit reden, dann müssten diese Schulden eigentlich normal als Landesschulden mit gesehen werden und da wir ja hier von über 30 Mio. € neuen Schulden im Jahr reden, bei 8 Mio. € Zuführung an das Sondermögen, aber etwa 40 Mio. €, die sie im Jahr ausgeben können, dann ist klar, hier ist eine Verschuldung des Landes in einem Sondervermögen nebenher geregelt, die eben so im offiziellen Haushalt nicht auffällt und damit habe ich Probleme. Es kann natürlich sein, wenn der Bund uns wirklich noch Zahlungen leistet, dass wir dafür das Sondervermögen zur Vereinnahmung dieser Zahlungen brauchen, aber vielleicht kann uns das der Bund ja auch noch einmal erklären, denn ich glaube, er könnte auch normal in den Haushalt des Landes Thüringen einzahlen, denn eine große Einmalzahlung sehe ich in dem Bereich eigentlich nicht mehr.
Meine Damen und Herren, sollte es dazu kommen, dass das Sondervermögen beibehalten werden muss, dann ist aus meiner Sicht darüber nachzudenken, inwieweit der Beirat des Sondervermögens nicht durch eine unabhängige Kontrollperson ergänzt wird, die man durchaus vom Landtag wählen könnte. Auch das eine Anregung. Wir haben in der letzten Zeit doch die Aufsichtsführung über solche Anstalten ein Stück weit ergänzt. Ich fand das positiv z. B. auch bei der Forstanstalt und ich denke, man kann also bei diesen Beirats- und Sondervermögen auch über eine solche zusätzliche Kontrolle nachdenken. Wie gesagt, bei den Geldern für Kali und Salz, denke ich, sollten wir einen Sperrvermerk verhängen, um ihnen hier eine Argumentationshilfe vor Gericht zu versagen
(Beifall DIE LINKE)
und wegen all dieser Dinge bitte ich um Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Man kann eigentlich auch mitberatend an den Haushaltsausschuss überweisen, weil ich denke, das Haushaltsrisiko, was in diesem Gesetzentwurf steckt, gehört unbedingt dorthin bei diesem Umfang und wir sollten aus meiner Sicht die Bundesrepublik Deutschland zu diesem Gesetzentwurf noch einmal anhören, um zu klären, inwieweit sie hier bereit ist, weitere Zahlungen an den Freistaat Thüringen zu leisten, um ihren eigentlichen Verpflichtungen nachzukommen, denn aus diesen Verpflichtungen haben wir sie mit dem Generalvertrag ein Stück weit herausgelassen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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