Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Ökologische Altlasten in Thüringen“ 2/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/5078
Zwei Dinge haben mich bewegt noch einmal vorzugehen. Zuerst zu Ihnen, Herr Dr. Augsten: Die Bewertung der DDR-Altlasten, die teile ich. Das ist überhaupt nicht das Thema. Bei der Frage, die wir hier diskutieren, was das Haushaltsrisiko angeht, geht es aber um die Finanzierung der Altlastensanierung. Da wäre bei der Gesamtsumme von Kali+Salz der Bund verpflichtend mit 75 Prozent im Boot. Das heißt, wenn diese von Kali+Salz in den Raum geworfene Summe von 2,2 Mrd. € Gesamtkosten stimmen sollte, hätte sich der Bund hier mit 1,6 Mrd. € beteiligen müssen. Die Bundesbeteiligung an der Sanierung der Kalialtlasten beträgt aber nach dem Sondervermögen bloß 250 Mio. € oder so etwas in etwa. Diese Differenz, die ist es, die ich als das Haushaltsrisiko bezeichne. Dass die DDR-Altlasten saniert werden müssen, ist völlig unstrittig. Dass die DDR in Sachen Umgang und Nachhaltigkeit ihres Bergbaus nicht vorbildlich war, da bin ich auch bei Ihnen. Aber die andere Frage, die man hier noch stellen muss, ist, reden wir denn wirklich nur von Kalialtlasten der DDR?
Das ist das Gleiche wieder wie bei Rositz. Ich wünschte mir ja einmal, dass die Alteigentümer genauso Hurra geschrien hätten wie bei Wald und anderen Grundstücken, die man noch in Wert setzen konnte. Aber Rositz, ein großer deutscher Mineralölkonzern, der hier die Grundlage geschaffen hatte für den Teersee bis 1945 und der den dann nicht mehr wollte und den die LEG für 1 Mark gekauft hat, um dann anschließend Rechtsnachfolger zu werden. Kali+Salz - ja was wissen wir denn, was im Kalifusionsvertrag steht! Natürlich sanieren wir auch die Altlasten von vor der DDR mit. Seit 1900 hat es Kalibergbau gegeben und Thüringen zahlt. Das waren alles Vorgänger von Kali+Salz. Nach dem, was ich gehört habe, soll die Freistellung gerade bei Kali+Salz nicht bis 1990 erfolgt sein, sondern sogar bis 1993. Das würde ich gern einmal lesen. Aber man lässt es uns ja nicht lesen. Da bin ich bei Ihnen, Herr Primas. Wenn denn Abgeordnete dieses Hauses am Generalvertrag mitgewirkt haben, ist das schön. Ich habe den Generalvertrag erst vor zwei Jahren im Rahmen des damaligen Gesetzgebungsverfahrens kennengelernt, als die Kuh ins Wasser gefallen war, als die Probleme da waren und klar war, wir bekommen rückwirkend kein Geld mehr. Da haben wir den Generalvertrag, den diese Landesregierung ausgehandelt hat, erst bekommen.
Wir sind uns über die Notwendigkeit des Generalvertrags damals einig. Ich habe das ja vorhin am Anfang auch gesagt, dass es für die Normalprojekte wichtig war, schnell handeln zu können. Aber, Dr. Augsten, da bin ich voll und ganz bei Ihnen, was die Nachschlussklausel angeht; die war auf jeden Fall so nicht akzeptabel. Hätten wir den Generalvertrag damals gekannt, hätten wir ihn zu Recht kritisiert. Ich glaube, Herr Primas, auch Sie hätten dabei Bauchschmerzen gehabt oder hatten Sie, wenn Sie den Generalvertrag damals kannten.
(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Wo war denn der?)
Deshalb muss man so deutlich sagen, diese Lösung, die hier gefunden wurde, die dafür sorgt, dass alle jetzt noch auflaufenden Kosten, an denen sich der Bund mit 75 Prozent beteiligen müsste, vom Bund als nicht mehr für ihn relevant gesehen werden. Das haben wir schriftlich. Das ist der eigentliche Skandal. Herr Staatssekretär, ich kann Ihnen bloß viel Erfolg bei den Verhandlungen wünschen. Aber ich gebe zu, ich bin sehr skeptisch.
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