Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Ökologische Altlasten in Thüringen“ 1/3

RedenTilo KummerUmwelt

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/5078

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, in dem das zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „ökologischer Altlasten“ am 19. Oktober 2012 überwiesen wurde, hat dreimal zu diesem Beratungsgegenstand getagt und eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Die schriftliche Anhörung bezog sich auf zwei Anzuhörende, die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft und das Bundesministerium für Finanzen. Ich möchte aus beiden Anzuhörendenunterlagen kurz vorlesen, meine Damen und Herren.


„Die LMBV muss aber aus aktuellen Erkenntnissen ebenfalls einschätzen, dass noch eine Reihe von Unwägbarkeiten in den Planungsansätzen enthalten sind, wie z.B. Entscheidung zur Sanierung des Tagebaurestlochs Zechau oder auch die endgültige Einschätzung der Auswirkungen des Grundwasserwiederanstiegs, sodass wir derzeit davon ausgehen, dass auch deutlich über das Jahr 2017 hinaus Sanierungsleistungen erforderlich sind.“ Das zeigt also, dass in diesem Bereich noch massive Probleme bestehen.


Das Bundesministerium für Finanzen, bei dem ja die Hoffnung bestand, dass es sich über die im Generalvertrag „ökologische Altlasten“ hinaus vereinbarten Summen noch zusätzlich an der Altlastensanierung beteiligt, antwortete uns wie folgt: „Die BVS hat mit dem Freistaat Thüringen im Februar 1999 einen Generalvertrag über die abschließende Finanzierung der ökologischen Altlasten beschlossen. Ziel des Generalvertrages ist es, sämtliche Verpflichtungen zwischen dem Freistaat und der BvS aus dem zu Grunde liegenden Verwaltungsabkommen und sämtliche vertragliche Verpflichtungen der BvS gegenüber Dritten für ökologische Belastungen und bergbauliche Schäden in Thüringen durch Zahlung eines Abgeltungsbetrages abschließend zu regeln. Die BvS hat die vereinbarten Zahlungen geleistet; für eine weitergehende finanzielle Beteiligung des Bundes oder der BvS fehlt daher jegliche rechtliche Grundlage. Der Freistaat hat die vertraglich übernommenen Verpflichtungen ohne eine zeitliche Beschränkung zu erfüllen.“


Meine Damen und Herren, das waren klare Worte, die wir so nicht erhofft hatten. Wir hatten eine andere Aussage und die Unterstützung des Freistaats durch den Bund erhofft. Leider hat sich diese Hoffnung nicht bestätigt. Es gab anschließend zum Gesetzentwurf der Landesregierung im Ausschuss einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Der Antrag bezog sich darauf, die Zuführung zum Sondervermögen ökologischer Altlasten auf die Höhe des jährlichen Bedarfs zu erhöhen und außerdem den Beirat beim Sondervermögen um eine Kontrollfunktion zu erweitern und mit einem zusätzlichen Mitglied auszustatten. Beide Anträge sind abgelehnt worden und liegen Ihnen heute noch einmal vor. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich die Annahme des Gesetzesentwurfs ohne Änderung. Danke.



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