Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Ökologische Altlasten in Thüringen“ 2/3

RedenTilo KummerUmwelt

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/5078

 

Vielen Dank, Herr Präsident. Man kann das vorliegende Gesetz wie folgt zusammenfassen: Es gibt kein Geld vom Bund, überall steigen die Kosten und es ist kein Ende in Sicht. Die ökologischen Altlasten werden zu einem der größten Haushaltsrisiken, die der Freistaat Thüringen hat. Herr Weber, wenn Sie sagen, es ist ein unsäglicher Antrag, dem Sondervermögen das zuzuführen, was es in den nächsten Jahren nach Schätzung der Landesregierung an Finanzen braucht, dann kann ich nur sagen, wie wird es denn im Sondervermögen finanziert. Es wird eine Kreditaufnahme dort geben, denn die Kosten fallen an und der Freistaat Thüringen ist vertraglich verpflichtet, diese Kosten zu finanzieren. Zu welchen Konditionen wir einen Kredit im Sondervermögen bekommen, ich weiß es nicht. Aber es scheint auch alle nicht zu interessieren. Wir wollen wenigstens die Ehrlichkeit, die Summe zuzuführen, die auch verbraucht wird.


Frau Hitzing, ich wäre bei Ihnen, das Sondervermögen aufzulösen. Wir sind hier im Ausschuss mit dem Antrag und auch heute zur Plenartagung diesen Weg nicht gegangen, weil der Bund uns geschrieben hat, er besteht auf der Weiterführung des Sondervermögens. Das war der einzige Grund, ansonsten hätte ich sofort gesagt, wir gehen damit in den Haushalt, weil das zur Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit dazugehört. Da der Bund darauf bestand, haben wir diesen Weg nicht beschritten, aber gesagt, wir wollen wenigstens nicht den Schuldenstand des Sondervermögens weiter erhöhen, denn es ist eine verdeckte Finanzierung.


Wenn man sich ansieht, meine Damen und Herren, was an künftigen Risiken besteht: Bei K+S stehen im Gesetz ab dem Jahr 2013 bis zu 300 Mio. €, das, was dem Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz als Schätzung von Kali und Salz vorliegt, sind Kosten von rund 2 Mrd. €, die noch anstehen. Es steht mit drin für den Teersee Rositz ab 2013 Kosten bis zu 28 Mio. € oder besser gesagt für das Großprojekt Rositz und wenn man sich die Beratung des Rechnungshofs an, wo das Wessling-Gutachten zitiert wird, da gibt es Unterschiede zwischen einer guten und einer schlechten Variante. In der schlechten Variante können wir noch mit deutlich höheren Kosten rechnen.

 

Wenn man sich die Braunkohlesanierung anschaut - Herr Weber ist kurz darauf eingegangen, dass der Bund dort mehr Geld gibt ab 2013, 1,2 Mrd. € für Bund und Länder - der Thüringer Anteil steht dabei noch nicht genau fest - und das ist erst mal nur für die nächsten fünf Jahre. Nach dem Hangrutsch in Nachterstedt hat man hier die Sicherheitsauflagen deutlich erhöht. Es geht um die Fragen, wie die Vernässung von Gebäuden zu verhindern ist und wie Kippenflächen gesichert werden können. Nun steht in der Nähe des Teersees Rositz eine Kippenfläche. So kann man zumindest die die Aschehalde Fichtenhainichen bezeichnen. Die Sickerwasserführung ist dort unklar und die Frage ist auch, wie verhält sich diese Halde bei dem Grundwasseranstieg. Auf der Halde ruhen noch kleine Teerseen. Die Frage ist, ist das langzeitsicher? Ich hoffe, wir können diese Frage mit Ja beantworten. Ich sage, das ist wirklich eine große Hoffnung, die ich habe. Denn die Sanierung, wenn sie hier notwendig wäre, würde mit über 60 Mio. € Kosten beziffert werden müssen. All diese Unwägbarkeiten stehen hier an. Ich will in dem Zusammenhang auch in Richtung des Ministeriums sagen, dass ich nicht verstehe, wenn wir beim Sondervermögen Ökologische Altlasten feststellen müssen, dass wir Regelungen verlängern müssen, von denen wir dachten, dass sie jetzt zeitnah auslaufen können, weil die Sanierungen abgeschlossen sind. Dass wir, wenn wir feststellen, dass die Sanierung zum Beispiel auch beim Teersee Rositz oder beim Großprojekt Rositz noch nicht abgeschlossen ist - und 28 Mio. € Sanierungskosten sind kein Pappenstiel -, dass man dann doch auch sagen müsste, dass die behördliche Zuständigkeit beim Landesverwaltungsamt bis zur Klärung der Fragen bleiben müsste und nicht an eine untere Behörde übertragen werden kann.


(Zwischenruf Richwien, Staatssekretär: Das ist 2008 entschieden worden.)


Herr Staatssekretär, Sie sagen, das ist 2008 entschieden worden, dass sie 2012 endet. Das ist richtig, natürlich. Der Thüringer Landtag hat auch ein Gesetz vorgelegt gehabt, wonach das Sondervermögen Ökologische Altlasten 2016 enden sollte, weil wir davon ausgegangen sind, dass dann die Sanierungen abgeschlossen sind. Es ist von der Landesregierung ein Generalvertrag unterzeichnet worden mit einem Mittelbudget von rund 500 Mio. €, weil man davon ausgegangen ist, das reicht. Die Realität hat uns überholt, dann nehmen Sie sie doch bitte auch in Bezug auf den Landkreis Altenburger Land zur Kenntnis. Das ist die einzige Bitte, die ich in der Hinsicht habe.


(Beifall DIE LINKE)


Meine Damen und Herren, wir müssen doch einfach sehen, wie wir Risiken abwägen können und wie wir vernünftig damit umgehen können. Wenn der Rechnungshof eine Beratung durchführt, dann muss dort nicht alles richtig sein, was dort drin steht. Er beruft sich aber auf ein Gutachten, das angefertigt wurde, und er analysiert, dass unter anderem behördliche Zersplitterung in Zuständigkeiten dazu führte, dass die Effizienz der Arbeit in den Sondervermögen nicht optimal war und auch das dazu führte, dass man nicht genau geschaut hat, ob Kostenkalkulationen eingehalten werden. Diesen Fragen wird man nachgehen müssen.


(Zwischenruf Reinholz, Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz: Was hat denn das mit dem Gesetz zu tun?)


Natürlich hat das mit dem Gesetz zu tun, Herr Minister. Ganz einfach weil der Thüringer Landtag hier eine ordentliche Schippe drauf legen muss bei den Kosten für die Altlastensanierung und es muss doch Gründe geben, warum die Kosten so explodieren. Der Rechnungshof bemüht sich zumindest nach der Suche nach den Gründen. Bei Kali+Salz wissen wir es noch nicht, da werden erst 2015 die Gutachten eingehen. Ich weiß nicht, in welcher Höhe sie uns dann vorliegen.


Meine Damen und Herren, ich bitte in dem Zusammenhang noch einmal darum, den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, der heute vorliegt, mit zu beschließen, damit wir, wenn dann nach Ablauf der nächsten fünf Jahre die nächsten Kostenschätzungen auf uns zukommen und die nächste Erhöhung des Sondervermögens Ökologische Altlasten notwendig wird, nicht schon wieder einen riesigen Schuldenberg aufgehäuft haben und die dann vor uns liegenden Aufgaben weiterhin meistern können. Ich bitte auch darum, den Beirat des Sondervermögens um die Kontrollfunktionen zu erweitern und es zu ermöglichen, dass der Thüringer Landtag eine diesen Beirat kontrollierende Person entsenden kann, denn, ich glaube, all die Probleme, die sich im Moment aufzeigen, machen deutlich, dass eine Kontrolle des Parlaments zu diesen Fragen erforderlich ist. Ich danke Ihnen.


(Beifall DIE LINKE)




Dateien