Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Ökologische Altlasten in Thüringen“ 3/3

RedenTilo KummerUmwelt

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/5078

 

Es dauert nicht lange. Herr Primas, zu der Frage Mitfinanzierung des Bundes will ich nur sagen, ich weiß nicht, wie viele Pirouetten wir noch drehen wollen. Die Art und Weise, wie der Bund mit uns umgegangen ist bei unseren Fragen, die wir in dieser Hinsicht seit dem letzten Gesetz gestellt haben, war abenteuerlich, aber sie war eindeutig. Die BVS gibt es nicht mehr und der Bund hat uns jedes Mal wieder erklärt, er ist nicht gewillt, auch nur einen Cent zu zahlen. Aber wir sind vertraglich verpflichtet, die Leistung zu erbringen. Wir können nicht sagen, wir machen dann die Altlastensanierung nicht mehr. Wir sind vertraglich verpflichtet. Wenn ich daran denke, welche Versuche wir unternommen haben, den Kali-Fusionsvertrag als Grundlage der ganzen Geschichte mit seinen Anhängen zu bekommen, um auch einmal zu sehen, was ist denn damals begutachtet worden, welche Festlegungen sind denn getroffen worden? Die Ablehnung, die wir dazu immer wieder bekommen haben, vom Bund, von Kali und Salz, der Umgang mit uns ist, wie er ist. Aber wir müssen ihn ja irgendwann einmal sehenden Auges zur Kenntnis nehmen und uns darauf einstellen, was uns drohen kann. Wir können doch nicht einfach nur die Augen zumachen. Das ist der eine Punkt, den ich ansprechen wollte. Herr Minister, noch einmal zu der Frage Altenburg. Natürlich würde ich auch ablehnen, dass dem Landratsamt des Wartburgkreises die Verantwortung für das Großprojekt Kali und Salz übertragen würde, denn das wäre damit genauso zum Scheitern verurteilt.


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Vielleicht steht der Wartburgkreis finanziell noch ein bisschen besser da, aber das wäre eine Sache von Tagen nach dieser Übertragung. Ich will dazu noch eines sagen. Worauf der Landkreis Altenburger Land sicherlich ein Recht hat, ist kein Brief, sondern ein Vertrag. Denn ein Brief ist vom Inhalt her nicht einklagbar. Wenn Sie dem Landkreis Zusagen machen, dass er in die Lage versetzt wird, die Aufgaben als untere Behörde in Bezug auf den Teersee Rositz zu erfüllen, dann machen Sie das bitte vertraglich, dass man sich darauf berufen kann. Ein Brief allein ist keine Sicherheit. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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