Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Ronald Hande
RedenRonald Hande

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6813

 

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Kollegin Merz hatte hier schon sehr detailliert zu dem vorgelegten Gesetzentwurf ausgeführt. Ich möchte dennoch an der Stelle eine vielleicht andere Sicht auf den Gesetzentwurf einbringen. Sie sagen hier in Ihren Reden und in Ihren Wortmeldungen, dass Sie durch die Senkung der Grunderwerbsteuer auf 5 Prozent nun eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger herbeiführen wollen, da die Energiekosten allgemein gestiegen sind, da die Baukosten allgemein gestiegen sind, da die sonstigen Erwerbsnebenkosten allgemein gestiegen sind, und suggerieren nun, dass die Senkung um 1,5 Prozent hier einen signifikanten Einfluss auf die Erwerbstätigkeit oder auf das Baugeschehen in Thüringen haben könnte. Ich möchte Ihnen sagen oder den Hinweis geben, bitte schauen Sie sich mal die Statistiken zum Immobilienmarkt an und legen Sie daneben die Passagen, wo die Grunderwerbsteuer – nicht zu Thüringen, sondern zu allen anderen Bundesländern auch – gesenkt oder erhöht wurde. Was werden Sie feststellen? Sie werden in dem Verlauf keinen Zusammenhang dieser Kurven feststellen. Das heißt, die Erhöhung oder auch die Senkung der Grunderwerbsteuer hat wirklich keinen eklatanten, signifikanten Einfluss auf den Verlauf bzw. die Erwerbstätigkeit von Bürgerinnen und Bürgern oder auch Unternehmen, die auch am Immobilienmarkt aktiv sind. Es gibt keinen Zusammenhang, keinen Hinweis darauf, dass eine Senkung der Grunderwerbsteuer nun tatsächlich zu einer erhöhten Kauftätigkeit oder Verkaufstätigkeit am Immobilienmarkt führen würde.

 

Aber was hat der vorgelegte Gesetzentwurf stattdessen für Auswirkungen – es wurde von der Kollegin Merz und auch von anderen bereits angesprochen –: Sie würden mit diesem Gesetzentwurf dafür sorgen, dass im Landeshaushalt unseres Freistaats jährlich ca. 60 Millionen Euro fehlen würden, also jährlich, sprich dauerhaft fehlen würden. Ja, Sie sagen, Einsparungen. Wie realistisch das ist in dieser Größenordnung sei noch dahingestellt. Aber ich möchte Ihnen gern mal eine Zahl oder einen Vergleich nennen. 60 Millionen Euro in Thüringen bedeuten etwa die Kosten von 1.000 Lehrerinnen und Lehrern. Das ist entsprechend unseren Schulen hier in etwa – der Kollege Wolf hatte es mir gerade noch mal zugerufen – der Bedarf eines Jahres; 60 Millionen Euro, die dauerhaft in der Landeskasse von Thüringen fehlen würden und im Gegenzug dazu auf dem Immobilienmarkt keinerlei Effekte erzielen würden. Für die Menschen oder auch die Unternehmen, die sich entscheiden, auf dem Immobilienmarkt aktiv zu werden und in den Regelungskreis dieses Gesetzes zu kommen, ist das keine Entscheidung von 1,5 Prozent mehr oder weniger, sondern das sind grundsätzliche Entscheidungen, die ein-, maximal zweimal vielleicht im Leben getroffen werden, das sind Investitionstätigkeiten für Unternehmer, die nicht von diesen plus/minus 1,5 Prozent abhängen, aber eben im Gegenzug dazu in der Thüringer Landeskasse dieses Geld von 60 Millionen Euro in etwa zur Folge hätten.

 

Ich sage es Ihnen noch mal deutlicher: Die Senkung von 1,5 Prozent der Grunderwerbsteuer hätte einen reinen Mitnahmeeffekt zur Folge, sowohl von den Unternehmerinnen und Unternehmern, aber auch von kaufwilligen Privatpersonen. Ich möchte das gar nicht negativ bewerten. Natürlich freut sich jeder, wenn er weniger bezahlen muss. Aber die volkswirtschaftlichen Effekte, die Effekte am Immobilienmarkt, die Sie sich hier erhoffen, die Effekte zur Entlastung der Thüringerinnen und Thüringer, die Sie sich hier erhoffen, erreichen Sie mit diesem Gesetzentwurf nicht. Sie würden sie erreichen, wenn Sie die 60 Millionen Euro dazu verwenden, weitere Hilfsleistungen, weitere Unterstützungen, weitere Programme in Thüringen zur Unterstützung der Menschen auf den Weg zu bringen, und hier keine Klientelpolitik machen würden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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