Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Mike Huster
Haushalt-FinanzenRedenMike Huster

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/6066

 

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Grunderwerbsteuer ist die einzig relevante Landessteuer, die wir selbst regeln können. Das Aufkommen betrug 2017 144 Millionen Euro. In der Debatte wurde es schon erwähnt, dass in der Vergangenheit nicht nur eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer zum 01.01.2017 vollzogen wurde von 5 auf 6,5 Prozent, sondern dass es schon vorher, nämlich zum Jahr 2011, eine Erhöhung gab von 3,5 auf 5,0 Prozent. Schon damals haben die Kritiker – es war damals die FDP-Fraktion hier im Thüringer Landtag – die Befürchtung artikuliert, dass mit dieser Erhöhung der Grunderwerbsteuer das Immobiliengeschäft in Thüringen zum Erliegen kommt, dass es keine Familie mehr geben könne, die nach dieser Steuererhöhung sich noch um Wohneigentum bemühen würden. Die Annahmen damals waren genauso falsch, wie sie heute falsch vorgetragen werden. Tatsächlich ist in den letzten Jahren die Zahl der Fälle im Wesentlichen konstant geblieben, das Aufkommen allerdings stetig gestiegen in Thüringen trotz dieser Erhöhung.

 

Meine Damen und Herren, Thüringen hat nicht allein in den letzten Jahren die Grunderwerbsteuer erhöht, sondern den Steuersatz von 6,5 Prozent haben mittlerweile sechs Bundesländer. Es gibt mehrere Bundesländer, die haben 6,0, aber viele Bundesländer haben auch auf 5,0 von niedrigeren Steuersätzen erhöht.

Herr Kießling, dann ist es wirklich perfide, wenn Sie die Flüchtlingsausgaben in einen Zusammenhang,

 

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das waren Sie doch!)

 

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das waren Sie!)

 

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: 2015 – das können Sie im Internet nachlesen!)

 

wenn Sie die Flüchtlingsausgaben aus dem Jahr 2015 folgende mit der Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Bezug bringen.

 

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie haben ein schlechtes Gedächtnis, Herr Huster!)

 

Nein. Ich habe ja nichts gegen Zwischenrufe, aber geben Sie mir die Möglichkeit, dass ich meinen Gedanken erläutere, und dann können wir ja Ihr Argument gewichten mit dem Argument, das ich hier vorzutragen versuche.

 

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Mein Ausgangspunkt ist die Analyse des Thüringer Rechnungshofs aus dem Jahr 2010 und die Frage: Was wird mit den Landeshaushalten im Jahr 2020 passieren, wenn der Solidarpakt II ausläuft, wenn wir eine neue EU-Förderperiode haben und wenn der demografische Faktor in Thüringen ab 2010 beständig druckerhöhend auf die Einnahmen des Freistaats Thüringen wirkt. In diesem Sondergutachten, das der Rechnungshof damals im Jahr 2010 den Landtagsabgeordneten zugeleitet hat, war die Rede davon, dass sowohl die Ausgaben als auch die Einnahmen nach Möglichkeit so anzupassen sind, dass wir im Jahr 2020 pro Jahr mit circa 1,5 bis 2 Milliarden Euro weniger Einnahmen klarkommen werden müssen. So waren damals die Prognosen. Damit stand die Aufforderung an die Landespolitik, nicht nur alle Ausgaben zu überprüfen, sondern natürlich auch alle Einnahmemöglichkeiten danach zu prüfen, ob sie angemessen erhöht werden können. In diesem Haus gab es – trotz ganz anderer parteipolitischer Konstellation – am Ende einen Konsens darüber, dass zum Jahr 2011 die Grunderwerbsteuer mit erhöht werden sollte, weil Thüringen mit Blick auf das Jahr 2020 sonst gar nicht mehr in der Lage sein könnte – so war damals die Annahme –, seine Ausgaben zu erfüllen. Für diesen Gesetzentwurf 2011 fand sich damals nach kontroverser Debatte eine Mehrheit, sowohl in der damaligen Koalition aus CDU und SPD als auch auf den Oppositionsbänken Bündnis 90/Die Grünen und die Linke, die diesen Weg gegangen sind. Da können Sie mir glauben, dass nicht jede Bemerkung, die wir damals als Zuschrift bekommen haben, wirklich freundlich war. Trotzdem hat man das gemacht durch alle Kontroverse hindurch. Insofern, Herr Kießling, war das damals der Bezug; es ging damals um die Frage: Wie kann Thüringen im Jahr 2020 haushalts- und finanzpolitisch noch handlungsfähig sein? In diesem Kontext ist aus meiner Sicht auch die Erhöhung aus dem Jahr 2017 zu sehen. Wir müssen uns nämlich im Umkehrschluss fragen, wenn wir heute über sprudelnde Steuereinnahmen reden, ob sich grundsätzlich an dieser Ausgangslage etwas verändert hat. Ich würde vielleicht dazu ein geteiltes Urteil ziehen. Einerseits ja, grundsätzlich hat sich verändert, dass gegenüber damals die Landeshaushalte grundsätzlich wieder politisch gestaltbar sind. Das ist eine ganz andere Ausgangslage, als wir sie im Jahr 2010 vorgefunden haben. Und ich würde aber die Frage auch mit Nein beantworten, weil Thüringen – das haben wir auch debattiert – nach wie vor Nehmerland im Länderfinanzausgleich ist und – ich komme zum Ausgangspunkt zurück – die Grunderwerbsteuer die einzig relevante Steuer ist, die wir selbst regeln können.

 

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Insofern bleibe ich dabei, Herr Kießling, ich weise das ganz deutlich zurück, dass Sie hier einen Bezug herstellen und sagen: Weil die Flüchtlingskrise Ausgaben verursacht hat, musste in Thüringen die Grunderwerbsteuer erhöht werden. Das ist Ihre perfide Politik, diese Zusammenhänge herzustellen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Im Gegenteil: Die Flüchtlingsausgaben sinken signifikant.

 

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das habe ich doch gesagt!)

 

Die Flüchtlingsausgaben sinken signifikant, aber die Aufgaben des Staates, die Sie auch beschrieben haben, im Bereich der Familienpolitik, aber auch im Bereich der Wohnungspolitik, in allen möglichen Bereiche, wo investiert werden muss, die bleiben konstant hoch. Die bleiben aber nicht nur für eine Bevölkerungsgruppe hoch, sondern für alle Menschen, die hier leben wollen. Und auch deshalb wäre es falsch, diese Steuer jetzt zu senken, meine Damen und Herren.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Zu den fiskalischen Dingen haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon alles Wichtige gesagt. Ihr Gesetzentwurf ist fachlich völlig falsch. Sie gehen von 20 Millionen Euro Mindereinnahmen aus im Fall der Annahme Ihres Vorschlags. Tatsächlich, wenn Sie in den Haushalt schauen, den wir beschlossen haben, und die Mittelfristige Finanzplanung, wären mit Ihrem Vorschlag 44 Millionen Euro Einnahmeausfälle zu beklagen, für die Sie keinerlei Vorschlag machen. Sie greifen mit dem Vorschlag in einen beschlossenen Landeshaushalt ein, wo Sie sich nicht mal die Mühe gemacht haben, den Versuch zu unternehmen, zu sagen, wie das finanziert werden kann.

 

Meine Damen und Herren, das sind für uns auch Gründe, Ihren Gesetzentwurf nicht zu unterstützen und keiner Verweisung zuzustimmen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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