Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer 2/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/6066
Danke, Frau Präsidentin. Herr Möller, das Argument hatten Sie in der letzten, in der ersten Lesung, ebenfalls verwendet. Ich habe mich nochmal mit den Google-Einträgen beschäftigt. Deswegen habe ich Ihnen auch wiederholt eine andere Auffassung entgegengesetzt. Ich habe nämlich die Erhöhung der Grunderwerbsteuer in ein langfristiges Schema – in eine Notwendigkeit, den Landeshaushalt langfristig zu konsolidieren – gestellt.
Es mag sein, dass in der Sondersituation, die im Jahr 2015 mit völlig unklaren Herausforderungen bestand – keiner wusste, wie in den Folgejahren Haushalte überhaupt nachhaltig aufzustellen sind, das auch damit begründet wurde: Im Übrigen haben wir jetzt eine besondere Herausforderung. Das mag sein. Aber im Kontext der Notwendigkeit, den Landeshaushalt langfristig zu konsolidieren und Sonderherausforderungen zu lösen, die es auch in Zukunft immer geben kann, wurde das so begründet, wie Sie genannt haben. Es ist für uns kein hinreichendes Argument: Jetzt, wo weniger Flüchtlinge da sind, können wir diese Steuern senken. Im Gegenteil: Sie kritisieren auch die vielen Bedarfe mit der Forderung, Familien stärker zu unterstützen. Jede Fraktion, die hier im Haus ist, kann seitenweise Papier aufschreiben, wo als Nächstes dringend zu investieren ist. In diesem Kontext können wir die Notwendigkeit zur Senkung der Grunderwerbsteuer nicht erkennen. Ich bitte Sie, langfristig zu argumentieren, weil es darum geht, dass wir den Landeshaushalt langfristig konsolidieren und damit gestaltbar machen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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