Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer 1/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/6066
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist ja sowohl in der ersten als auch jetzt in der zweiten Lesung schon eine ganze Menge an Argumenten ausgetauscht worden. Manchmal stellt sich die Frage, ob in der zweiten Lesung noch neue Argumente eingeführt werden, über die sich nachzudenken lohnt und die – wie von Herrn Kießling erwartet und gewünscht – dann eine Ausschussüberweisung rechtfertigen würden.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Jetzt überraschen Sie uns aber!)
Ich konnte die nicht erkennen, habe aber ein Argument von Ihnen nur beispielhaft gehört, das Sie in der ersten Lesung schon mit Bezug auf diese Bevölkerungsstudie schon mal angewandt hatten und wo Ihnen die Finanzministerin schon etwas entgegnet hatte. Ich glaube, mit der geringen Geburtenzahl in Gera die Notwendigkeit hier zu begründen, die Grunderwerbsteuer zu senken, ist angesichts der Geraer Realitäten vergleichbar dem Vorhandensein von adäquatem Wohnraum
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Ich habe mich nicht auf Gera bezogen, ich habe Gera nur benannt!)
vergleichbar zu anderen Städten, vergleichbar geringes Mietniveau, vergleichbar gutes bis sehr gutes Betreuungsklima, Betreuungsangebot im Bereich der Kindertagesstätten. Das sind alles keine Gründe, zu sagen, man müsste, um die Geburtenzahl irgendwie nach oben zu bringen, die Grunderwerbsteuer senken. Ich finde das Argument einfach nicht stichhaltig, das Sie jetzt hier wiederholt vorgetragen haben.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Eines von vielen!)
Ja, Sie haben „eines von vielen“ gesagt. Aber ich darf hier sagen, dass das Argument, was Sie vorgetragen haben, vielleicht nicht eins von vielen glücklichen Argumenten für Ihren Gesetzentwurf war. Ich fand es halt nicht überzeugend.
(Beifall DIE LINKE)
Schön, dass ich das sagen darf in einer Parlamentsdebatte.
Die Grunderwerbsteuer hatte im Jahr 2017 ein Aufkommen von 144 Millionen Euro in Thüringen. Entgegen Ihrer Behauptung hat die vorangegangene Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Thüringen nicht zum Einbruch des Steueraufkommens geführt, sondern das Steueraufkommen steigt stetig. Die Zahl der Fälle – trotz Bevölkerungsrückgang – bleibt vergleichsweise konstant, wenn man sich das über einen Zeitraum kurzfristig anschaut, wenn man es sich über zehn Jahre anguckt, ist es in etwa genauso.
Ihr Gesetzentwurf suggeriert, dass Sie mit der von Ihnen vorgesehenen Senkung in etwa 20 Millionen Euro Einnahmeausfälle zu konstatieren hätten. Ich denke, es ist hinreichend ausgetauscht worden, dass es angesichts der tatsächlichen Zahlen mehr als 40 Millionen Euro wären. Dr. Pidde hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir einen beschlossenen Landeshaushalt haben, in dem diese Einnahmeausfälle erst einmal nicht mit Ihrem Gesetzentwurf in irgendeiner Form, weder faktisch noch rechtlich, kompensiert werden können. Sie haben Ihre Rede wieder genutzt, um immer mit kleinen Bemerkungen – „Stadtviertel, in denen man noch sicher sein kann“ und „Flüchtlingskosten“ –, in denen Sie immer so ein bisschen suggerieren und sagen, wegen der Flüchtlinge wurden die Bürger bei der Grunderwerbsteuer „abgezockt“. Ich halte es methodisch für perfide und will Ihnen sagen –
(Beifall DIE LINKE, SPD)
das Argument habe ich schon in der ersten Lesung bringen dürfen –, dass die Erhöhung der Grunderwerbsteuer nicht aus Jux und Tollerei hier geschehen ist, sondern im Kontext des Sondergutachtens des Thüringer Rechnungshofs aus dem Jahr 2010 stand, wie mit Blick auf das Jahr 2020 und Folgende – Auslaufen des Solidarpakts, Absenken der EU-Mittel und Demografischer Wandel – die zu erwartenden Einnahmeausfälle kompensiert werden können. Es war immer eine – auch des von Ihnen zitierten Bundes der Steuerzahler und vieler anderer Akteure – Anforderung an die Politik, langfristig Landeshaushalt zu konsolidieren. Das geht nur, indem alle Aufgaben und Ausgaben kritisch überprüft werden, aber indem natürlich auch über eigene Einnahmemöglichkeiten nachgedacht wird. Die einzige relevante eigene Einnahmemöglichkeit des Freistaats Thüringen ist die Landessteuer, die Grunderwerbsteuer. Weil Thüringen damals wie heute Nehmerland war, sprich als finanzschwach einzustufen ist trotz der Überschüsse, die wir jetzt in den Landeshaushalten glückerweise erzielen können, aber nach wie vor finanzschwaches Bundesland ist, gibt es auch aus dieser Sicht heraus abgeleitet für mich kein Argument, einer Senkung der Grunderwerbsteuer das Wort zu richten. Herr Müller hat völlig recht, wir haben den guten Zustand, dass wir Landeshaushalte haben, die, wenn nichts Dramatisches passiert, auch in den nächsten Jahren die Chance haben, Überschüsse zu erwirtschaften. Mit diesen Überschüssen werden nicht nur alte Schulden und alte Verbindlichkeiten getilgt, sondern wird vor allen Dingen eine aktivere Rolle des Staates wahrzunehmen sein und es können Investitionen, die Jahrzehnte lang nicht getätigt wurden, in Schulen, in die Kultur, in Straßen, in die gesamte Infrastruktur, getätigt werden. Dafür brauchen wir am Ende, meine sehr verehrten Damen und Herren, jeden Euro.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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