Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer E-Gouvernement-Gesetzes 1/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9855
Verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete – Gäste auf der Tribüne leider keine mehr, aber dafür bestimmt am Livestream! Um eine einfachere elektronische Kommunikation mit und innerhalb der öffentlichen Verwaltung sowie für elektronische und medienbruchfreie Kommunikations- und Bearbeitungsprozesse in der öffentlichen Verwaltung zu ermöglichen, ist im Mai 2018 das Thüringer E-Gouvernement-Gesetz in Kraft getreten und im Sommer 2022 zum ersten Mal verändert worden. Nun gibt es in einigen Punkten Veränderungs- bzw. Verlängerungsbedarf, der vor allem auf der Wirkungsebene digitale Prozesse vereinfachen und voranbringen soll.
Ein Blick in das Dashboard zur OZG-Umsetzung beispielsweise zeigt, dass wir mit Hamburg, Bayern und Hessen weit vorn vertreten sind, was die Umsetzung anbelangt – und ja, ich weiß, Vertreterinnen und Vertreter der Opposition werden jetzt sagen, aber die Bitkom-Studie hat andere Ergebnisse gezeigt. Nein, wir sind da auf Platz 4 vertreten bei der OZG-Umsetzung im engen Abstand zu Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen.
Aber mit Blick auf Platz 11 im Bereich digitale Verwaltung erkennen wir auch an, dass wir noch mal einen deutlichen Push brauchen. Da der Bund aber weiterhin die groß angekündigte OZG-2.0-Novelle schuldig bleibt – wir haben erst heute Morgen wieder davon gehört und darüber gesprochen –, vor allem wegen der Verweigerungshaltung der CDU-geführten Bundesländer im Bundesrat, muss eben weiterhin jeder selber sehen, wo er bleibt. Es bleibt bitter festzustellen, dass gerade die Bundes-FDP außer markigen Worten bisher produktiv nichts beizutragen gehabt hat.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Bei so vielen Themen!)
Sagen wir es, wie es ist, die Hauptlast des E-Governments liegt am Ende – nicht nur in Thüringen, sondern überall – in den Kommunen. Von daher sei von hier aus noch mal die dringliche Empfehlung an die Kommunen erneuert, sich bei der Einführung der Fachverfahren und im Leben, dem echten Leben, von digitaler Datenverarbeitung vom extra dafür gegründeten kommunalen IT-Dienstleister KIV unterstützen zu lassen.
Aber zum E-Government-Gesetz: Welche Änderungen stehen eigentlich genau drin, worum geht es, was haben wir vor? Im Rahmen der Experimentierklausel können Formen der elektronischen Kommunikation zugelassen werden, also die sogenannte Schriftformersetzung, beispielsweise in Form einer E-Mail. Das ist geregelt in § 12 Abs. 2. Aber diese Klausel endet eben 2026, diese Experimentierklausel. Und in realistischer Betrachtung brauchen wir hier eine Fristverlängerung bis Ende 2029, weshalb das auch so im Gesetzentwurf steht.
Zudem sollen Kommunen landkreisübergreifend im Bereich IT und E-Government besser zusammenarbeiten können, so geregelt in § 27 Thüringer E-Government-Gesetz. Was heißt das? Gemeinsame kommunale Rechenzentren sorgen für einen effizienteren Mittel- und Personaleinsatz bei der Betreuung der IT-Infrastruktur und können dabei helfen, gleichartige Fachanwendungen auch gemeinsam zentral zu hosten und zu administrieren.
Die Förderung kommunaler Vorhaben für einheitliche E-Government- und IT-Infrastrukturinitiativen bleibt eine Daueraufgabe, wie zuletzt festgestellt, und muss weiterhin finanzielle Unterstützung erfahren.
Als direkte Repräsentanten einer erlebbaren Verwaltungsdigitalisierung stehen die Thüringer Kommunen an der ersten Stelle und in der ersten Reihe und verdienen jede leistbare Unterstützung.
An dieser Stelle möchte ich meine Redezeit nutzen, um Politik und Verwaltung auch noch mal dafür zu sensibilisieren, dass Bürgerinnenorientierung in den Vordergrund zu stellen ist. Bei aller gelebter Digitalität und dem Drang danach – ja, haben wir in der Bitkom-Studie gelesen – ist Thüringen eben nicht ganz vorne mit dabei, was unter anderem auch an dem vergleichsweise hohen Altersdurchschnitt der Thüringer Bevölkerung liegt und damit zu erklären ist. Da kann das digitale Antragsverfahren, weil wir das auch immer wieder hören, noch so einfach sein, noch so gut sein, wer den menschlichen Kontakt bei seinen Behördenangelegenheiten sucht, soll und muss ihn auch weiterhin bekommen. Als Land werden wir am Ende des Tages daran gemessen werden, wie gut wir die Bürgerinnen an die Hand nehmen und neue Prozesse begleiten, verständlich erklären und niemanden zurücklassen. Es gilt dennoch, die individuelle Lebensrealität der Thüringer/-innen zu treffen und die Verwaltung bei diesen Prozessen, so gut es geht, auf allen Ebenen mit den entsprechenden Mitteln und Maßnahmen zu unterstützen.
Gestatten Sie mir zum Abschluss noch eine Bemerkung auch so als Replik aus den letzten Wochen zu Gesprächen zu anderen E-Government- oder überhaupt Digitalisierungsvorhaben. Um der sprunghaft gestiegenen Dynamik und der Bedeutung der Digitalisierung als absolutes Querschnittsthema noch mal Rechnung zu tragen, unterstütze ich ausdrücklich – und es ist hoffentlich Teil von weiterem Handeln auch hier im Hause – die Schaffung eines Digitalausschusses für eine schnellere, aber vor allem auch verantwortungsvoll gestaltete Digitalisierung mit Mehrwert. Dafür müssen wir auch die politischen Strukturen adäquat aufstellen.
(Beifall DIE LINKE)
Ich freue mich auf die Beratungen und Anhörungen im Nachgang im Haushalts- und Finanzausschuss. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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