Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Datenschutzgesetzes (Gesetz zum Ausbau der Unabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten)
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4041
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn eine Mehrheit es gewollt hätte, ich denke, darüber sind wir uns einig, wäre eine Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs möglich gewesen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Selbst die Fragen, die heute mehrfach aufgetaucht sind zu bestimmten Aspekten, zu neuen Verwaltungsstrukturen, die meine Fraktion vorgeschlagen hat, hätten im Ausschuss besprochen werden können und ebenfalls die Änderungsanträge gleichlautend bearbeitet werden können, wenn die Regierungskoalition gewollt hätte. Aber der politische Wille, meine Damen und Herren, war eben nicht da. Selbst bei diesem - Sie haben das Gesetz immer als Klein- und Stückwerk bezeichnet - überschaubaren Einstieg in die notwendige Modernisierung des Thüringer Datenschutzrechtes ist das nicht gewollt. Das ärgert mich, meine Damen und Herren, das gebe ich gern zu.
Mit Reflektion auf meine Redner möchte ich natürlich noch eines kundtun, Herr Gumprecht. Sie haben darauf abgehoben, dass wir ein Scheingesetz eingebracht hätten. Das waren natürlich Scheinargumente, das möchte ich gleich wieder an Sie zurückgeben, was Sie hier zur Ablehnung vorgetragen haben. Sie wissen das ganz genau und das haben Sie zwischen den Zeilen auch noch einmal durchblicken lassen hinsichtlich der ganzen Abfolge der Neubesetzung oder Neubenennung des Datenschutzbeauftragten. Natürlich war es für uns im Rahmen dieser Zeitschiene ein Argument, genau darauf hinzuweisen, dass es aus der Sicht, wie mit dem ehemaligen Datenschutzbeauftragten umgegangen wurde, hinsichtlich seiner Ablehnung oder wie der Koalitionsstreit zur Neubesetzung, wie da sehr deutlich artikuliert worden ist, wie sich Mitarbeiter des Datenschutzbeauftragten geäußert haben bezüglich ihrer Kündigung. Das war letztendlich Anlass für uns zu hinterfragen, ob das jetzt bestehende Gesetz nicht durchaus Schwächen und Lücken aufweist, die es zu beseitigen gilt. Daraus machen wir doch gar keinen Hehl. Ich denke, wenn man sich dieses Schauspiel anschaut, war es geradezu wichtig, das auch zu diesem Zeitpunkt an entsprechender Stelle hier auch einzubringen.
Frau Marx, auch in Ihre Richtung sei gesagt, ich hätte mich natürlich sehr gefreut, Ihr Leseexemplar oder Ihre 13 Seiten, die Sie studiert haben, und den Exkurs und den Gewinn, den Sie daraus gezogen haben, im Ausschuss zu diskutieren. Dazu wären wir jederzeit gerne bereit gewesen. Herr Adams, natürlich haben wir die eine oder andere Schwäche erkannt, da gebe ich Ihnen vollkommen recht, es wäre keine Majestätsbeleidigung gewesen, wenn man im Ausschuss den einen oder anderen Rückzug an der Stelle, dort, wo es notwendig gewesen wäre, angetreten hätte, keine Frage, da sind wir offen. Aber der Grundsatz im Gesetz hat zumindest gestimmt und das Anliegen, denke ich, ist auch okay. Was mich ein bisschen enttäuscht hat, ist das Argument, nein, es war eigentlich keins, aber der Hinweis, den der Kollege Bergner hier gegeben hat, bisher waren wir uns zumindest immer in der Frage Datenschutz fast einig. Heute haben Sie mich enttäuscht; das war nichts, was von Ihnen hier in der Richtung gekommen ist. Ich hätte mir, wie gesagt, auch in Richtung der Überzeugung eines Datenschutzzentrums zumindest mehr Intensität von Ihnen gewünscht. Die Frage ist natürlich heute: Wo ist der Datenschutzbeauftragte? Jetzt will ich nicht meckern, ich habe gehört, der ist in Berlin beim Bund, der hat dort wichtige Aufgaben. Aber es wäre natürlich auch nicht schlecht gewesen, gerade zu solchen Themen hier im Landtag anwesend zu sein. Ich hoffe, das wird sich ändern. Kein Vorwurf, wie gesagt, ich habe recherchiert, wir wissen, er ist beim Bundesbeauftragten, um dort diese Themen zu recherchieren.
Meine Damen und Herren, aber ich mache auch keinen Hehl daraus, steter Tropfen höhlt den Stein, deshalb möchte ich nochmals ein paar Argumente hier ins Feld führen. Wie Sie wissen, die Schwerpunkte unseres Gesetzentwurfs haben wir ja aus verschiedenen Gründen, aus der Brisanz und Aktualität heraus, so formuliert. Ich möchte darauf Bezug nehmen, dass mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20. März 2010 der Datenschutz tatsächlich unabhängig von anderer staatlichen Kontrolle, Aufsicht bzw. Anbindung sein wird und sein soll.
Wir als LINKE-Fraktion gehen davon aus, dass der Vorschlag zum Aufbau eines unabhängigen Datenschutzzentrums, wie es schon in Schleswig-Holstein erfolgreich arbeitet, für Thüringen ebenfalls sehr sinnvoll wäre, gerade mit Blick auf die europäischen Vorgaben. Hinzu kommt, dass die in der Diskussion befindliche, wie es Frau Marx auch schon benannt hat, EU-Datenschutz-Grundverordnung ebenfalls die umfassende Unabhängigkeit der datenschutzrechtlichen Strukturen betont. Wenn man hier wirklich eine Modernisierung und eine Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzstrukturen wollte - und das sage ich durchaus noch mal mit Verweis auf die Bedenken, die hier geäußert worden sind, auch auf die letzte Debatte hier im Haus hinsichtlich der Definition des Datenschutzzentrums, wie wir es im Gesetzentwurf formuliert haben, als oberste Behörde -, wären wir jederzeit gesprächsbereit gewesen. Aber es gab bis jetzt keine Streichung zu dieser Passage, es wäre ein Argument gewesen in der Debatte im Ausschuss. Das sollte nicht sein, hat leider nicht stattgefunden.
Meine Damen und Herren, aber Sie möchten offensichtlich nicht wirklich, und das unterstelle ich, einen kritisch arbeitenden Datenschutzbeauftragten mit ausreichend Personal und Ausstattung, außer die Kollegen der FDP haben jetzt darauf verwiesen. Insofern - das Stückchen stelle ich wieder her - sind wir d’accord, diese Aufstellung des Personals ist unumwunden unbedingt notwendig. Zum einen weil der Datenschutzbeauftragte nun auch den privaten Bereich bearbeitet und überwacht, also auch die privaten Unternehmen, zum anderen weil auch ohne diese Aufgaben selbst bei der Kontrolle im öffentlichen Bereich keine flächendeckende intensive Prüfung möglich wäre. Es ist ein Armutszeugnis für Thüringen, dass die massiven Datenschutzmängel in den Thüringer Kommunen zum Beispiel nur stichprobenartig bearbeitet werden konnten. Hier, denke ich, muss in Zukunft mehr passieren. Ich verweise auch, meine Damen und Herren, die Kolleginnen und Kollegen wissen das, auf den Entwurf des 9.
Tätigkeitsberichts des Thüringer Datenschutzbeauftragten. Dieser Entwurf ist ja nach wie vor noch vertraulich, aber er ist den Mitgliedern des Datenschutzbeirates bereits zugegangen und er liest sich - das ist meine Wertung - ob der vielen Verfehlungen wie ein Kriminalroman, nicht nur zu den Problemen im öffentlichen, sondern auch hier massiv zu den vielen Datenverfehlungen in Bezug auf den privaten Bereich. Die Diskussion dazu wird mit Sicherheit spannend werden, aber eins wird allein in diesem Tätigkeitsbericht schon deutlich: Der Personalmangel, das ist nichts Neues, um den Thüringer Datenschutzbeauftragten muss dringlichst behoben werden.
Meine Damen und Herren, unser Vorzeigemodell, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein zeichnet sich ja durch eine sehr breite und intensive Informations- und Aufklärungsarbeit aus, dies auch deshalb, weil ein wichtiger Teil des Datenschutzes der Selbstschutz der Nutzer ist. Zu diesem Datenselbstschutz brauchen wir, brauchen die Nutzerinnen und Nutzer aber fundierte und kritische Informationen. Der neu gewählte Thüringer Datenschutzbeauftragte hat in Sachen Information und Öffentlichkeitsarbeit schon verstärkte Aktivitäten nicht nur in den Fraktionen, sondern auch von dieser Stelle aus, hier in diesem Haus, versprochen. Es ist zu hoffen, dass diese Ankündigungen bald auch in die Praxis umgesetzt werden.
Das Datenschutzzentrum in Schleswig-Holstein und Datenschützer in anderen Bundesländern scheuen sich auch nicht vor dem notwendigen kritischen Blick. Ich erinnere nur an die Phänomene wie Google Street View, wie Facebook und Twitter. Auch bei diesen Aspekten gibt es nach Ansicht meiner Fraktion in Thüringen, denke ich, erheblichen Nachholbedarf, zumal in der Vergangenheit der Thüringer Datenschutzbeauftragte gerade auch bei diesen Themen nach unserer Auffassung unzutreffend immer behauptete, dies seien doch keine Thüringer Themen, auch weil Thüringen keine Regelungskompetenz habe und es nicht um das Thüringer Datenschutzgesetz ginge. Derweil, das wissen Sie, betrachten andere Bundesländer wie zum Beispiel auch Hamburg, angestoßen durch ihre Datenschutzbeauftragten Bundesratsinitiativen eben genau zu diesen Problemen.
In der ersten Lesung - darauf will ich kurz noch mal Bezug nehmen - wurde moniert dass unser Gesetzentwurf zur unpassenden Zeit käme. Er käme mit Blick auf die noch laufende Diskussion auf EU-Ebene zu früh. Frau Marx hat das ja auch noch mal angeführt. Dem ist entgegenzuhalten, meine Damen und Herren, diese beiden zentralen Punkte - transparentes Berufungsverfahren des Landesdatenschutzbeauftragten und Herstellung der umfassenden Unabhängigkeit - sind in dem einen Fall unabhängig von der aktuellen Diskussion der EU regelbar. In dem anderen Fall steht durch Urteil des Europäischen Gerichtshofs schon fest, was zu tun ist. Mit dem unabhängigen Datenschutzzentrum in Schleswig-Holstein gibt es ja auch schon einen funktionierenden Prototyp als Orientierung für Thüringen. Im Übrigen ist in Sachen Datenschutz in der heutigen hochtechnisierten und digitalisierten Gesellschaft immer eine Baustelle offen, so dass man in Sachen Datenschutzrecht in den meisten Fällen sagen kann, die entsprechende Initiative käme vielleicht zu früh oder auch zu spät. Die neuste und sehr umstrittene auch hier im Thüringer Landtag schon diskutierte Baustelle ist die Rolle der Provider als privater Sicherheitsdienst im Staatsauftrag bei der Durchsetzung des Urheberrechtsschutzes im Internet vor allem zugunsten großer Unternehmen und Konzerne. Das Ganze ist mittlerweile besser bekannt unter dem Stichwort ACTA. Mittlerweile haben ja die deutschen Provider sich öffentlich geweigert, diese sogenannte Polizistenrolle im Netz zu übernehmen. An dieser Stelle möchte ich an die kritische Position meiner Fraktion gegenüber ACTA erinnern. Ich sage Ihnen zu, meine Damen und Herren, dass wir den vorliegenden Gesetzentwurf mit entsprechenden Änderungen durch unsere Fraktion mit zu ergänzenden Punkten wieder einbringen werden und das zu gegebenem Anlass, wenn die Landesregierung - und dieses Versprechen ist auch schon mehrfach gegeben worden - schon ihre lange währende Ankündigung wahrmacht und eine wirkliche Modernisierung des Thüringer Datenschutzrechts auf den Weg bringt. Die Diskussion und Verabschiedung der Datenschutzgrundordnung der EU und weiterer in das Themenfeld gehörender EU-Regelungen wird sicherlich auch im Landtag die Diskussion und die Arbeit der Modernisierung des Thüringer Datenschutzrechts befördern. Da bin ich voller Optimismus und Hoffnung. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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