Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Datenschutzgesetzes (Gesetz zum Ausbau der Unabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten)

RedenMartina RennerMedienInneresJustiz

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4041

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die besten Argumente für unseren Gesetzentwurf haben die Damen und Herren der Koalition in den letzten Tagen selbst geliefert. Die Personalie des Datenschutzbeauftragten wurde auf den politischen Basar gezerrt - das bedauern wir sehr -, anstatt die Besetzung der Stelle angemessen, transparent, fair und ohne Parteikalkül durchzuführen.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Da nun auch der Stellvertreter im Amt geht und eine Referatsspitze derzeit unbesetzt sind, befindet sich das Schiff Datenschutz in Thüringen auf schwerer See und für die starken Wellen sind die CDU und die SPD verantwortlich. Damit die Institution in Zukunft nicht erneut beschädigt wird und das Amt eine überparteiliche Legitimation erfährt, dafür steht unser Gesetzentwurf.


Unsere Vorschläge: Zukünftig soll der oder die Datenschutzbeauftragte vom Landtag mit einer Zweidrittelmehrheit und nach einem öffentlichen und transparenten Stellenausschreibungs- und Bewerbungsverfahren gewählt werden. Jeder in Thüringen soll Kandidatenvorschläge machen können. Bei der Funktion des Datenschutzbeauftragten geht es um den wirksamen Schutz von Grund- und Bürgerrechten und nicht um Parteiengezerre oder politische Spielchen.

Zweitens, ein weiterer wichtiger Punkt in unserem Gesetzentwurf: Es soll in Thüringen ein unabhängiges Datenschutzzentrum geben als rechtsfähige, selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts und oberste Landesbehörde. Dieses strukturelle Modell gibt es bereits in Schleswig-Holstein und nach Ansicht der LINKEN gibt es dort so viele positive Erfahrungen, dass so ein unabhängiges Datenschutzzentrum auch für unser Bundesland sinnvoll wäre.


(Beifall DIE LINKE)


Für die Stärkung der Unabhängigkeit spricht auch, dass so ein Zentrum den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs in seiner Rechtsprechung an die unabhängige Organisation des Datenschutzes entsprechen würde.

Drittens: Wir fordern eine größere Unabhängigkeit, das habe ich schon gesagt, und die muss untersetzt werden durch eine entsprechende bessere personelle wie finanzielle Ausstattung. Dies hat der jetzt ausscheidende Amtsinhaber, Herr Stauch, immer wieder gefordert. Ich denke, es ist auch wichtig, an der Stelle zu sagen, es tat seiner Person, aber auch seinem Amt Unrecht, wie stillos die Koalition in Sachen Datenschutzbeauftragter in den letzten Wochen agierte.


(Beifall DIE LINKE)


Der derzeitige Amtsinhaber hat in der Vergangenheit bei Themen durchaus kritisch Position bezogen; sei es bei der Aufdeckung der Datenschutzprobleme in Thüringer Kommunen, sei es mit Blick auf die notwendige Aufstockung bei Personal und Logistik, um zum Beispiel Prüf- und Kontrollaufgaben zukünftig auch wirklich flächendeckend in Thüringen durchführen zu können und sei es die Forderung nach einer umfassenden Modernisierung des Thüringer Datenschutzrechts. Das sind alles Aufgaben und Probleme, die nach Ansicht meiner Fraktion im Bereich Datenschutz dringend angegangen und gelöst werden müssen. Dafür steht heute unser Gesetzesvorschlag.


(Beifall DIE LINKE)


Ein kritischer, engagierter und wirklich unabhängiger Thüringer Datenschutzbeauftragter oder eine Datenschutzbeauftragte kann und sollte hier eine gewichtige Rolle spielen. Aber dazu müssen auch die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Nicht nur hinsichtlich des Besetzungsverfahrens, sondern auch hinsichtlich Ausgestaltung und Arbeitsstrukturen sehen wir hier dringenden Novellierungsbedarf.

Unser Gesetz ist ein Schritt hin zu mehr Unabhängigkeit, Wirksamkeit und Transparenz beim Thema Datenschutz und wird für den zukünftigen Datenschutzbeauftragten oder die Datenschutzbeauftragte ihr Wirken, ihre Möglichkeiten und ihre Wirksamkeit erhöhen können. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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