Zustimmung zum deutsch-schweizerischen Steuerabkommen 2/2
Zum Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/4434
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Barth, lassen Sie mich mal kurz erwidern zu Ihrer Bemerkung, was die Steueramnestie unter anderem von Rot-Grün, die Sie erwähnt haben, im Unterschied zur jetzt vorgesehenen Regelung im Abkommen darstellte. Ein wesentlicher Unterschied war, dass die Amnestie dann in Kraft trat, wenn derjenige, der Steuern hinterzogen hatte, sich selbst bei den deutschen Behörden meldete. Das macht ja auch theoretisch Sinn, dass dann der Staat sagt, also wenn du - auf deutsch gesagt - Mist gemacht hast, dann sind wir zu kulanten Regelungen bereit, aber die Voraussetzung dafür ist, dass du sagst, jawohl, ich habe einen Fehler gemacht, und durch diese Aufgabe der Anonymität der Staat mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erwarten kann, dass ich in Zukunft meine Geschäfte sauber abwickle. Das, denke ich, war der Grundgedanke dieser Regelung. Herr Meyer, glaube ich, hat es erwähnt, wer bis jetzt diese - oder Herr Dr. Pidde - diese goldene Tür nicht genutzt hat, denke ich, hat einen besonderen Erklärungsbedarf, dass er das bisher nicht getan hat. Das ist doch die Schwierigkeit bei der Bewertung des jetzigen Verhandlungsstandes, ob nicht durch diese Heilung mit der verbleibenden Anonymisierung, mit der zunehmenden Erschwerung, dass deutsche Steuerbehörden die Leute dingfest machen können, das muss doch in die Bewertung mit einbezogen werden, ob das jetzt tatsächlich ein Fortschritt gegenüber alten Regelungen ist und ob die Altfälle wirklich sauber geheilt werden, so dass wir von Gerechtigkeit reden können.
Herr Barth, da Sie diesen Widerspruch, wie Sie ihn dargestellt haben, andererseits nicht auflösen, bleibt mein Verdacht, dass Sie im Kern die Leute schützen wollen, die diese Straftaten über Jahre lang begangen haben. Ich glaube, da muss ich nicht auf das Thema Steuer-CDs noch mal zu sprechen kommen, aber ich glaube, Sie hätten auch heute wieder eine Gelegenheit gehabt, mal zu sagen für Ihre Partei, dass Sie das eben nicht für ein Kavaliersdelikt halten, was da in den letzten Jahren gelaufen ist, und wo sehr zugesehen wurde, wie das gelaufen ist, sondern dass das wirklich eine Straftat ist, die wir auch aus Aspekten der Gerechtigkeit dringend in der Zukunft abstellen müssen.
Meine Damen und Herren, weil Sie jetzt zum Verfahrensvorschlag noch mal gebeten haben um die Ausschussüberweisung, dass wir das parallelisieren mit dem Selbstverfassungsantrag im Haushaltsausschuss, dagegen spricht aus meiner Sicht nichts, dass man so verfahren könnte. Man könnte aber auch wiederum bei Ablehnung Ihres Antrags den Inhalt Ihres Antrags natürlich immer mit zur Selbstbefassung selbst in den nächsten Monaten, insofern es einen neuen Stand gibt, natürlich mit zur Beratung heranziehen.
(Beifall DIE LINKE)
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