Zustimmung zum deutsch-schweizerischen Steuerabkommen 1/2

RedenMike HusterHaushalt-Finanzen

Zum Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/4434

 

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie man will, der Abgeordnete Barth ist entweder lernfähig und das in kurzer Zeit oder er ist ein großer Schlingel.


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Beides!)


Beides ist unmöglich. Ob das politisch weiterhilft, müssen andere bewerten.


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Je nachdem.)


Aber Ihr letzter Satz, der darauf abzielt zu fragen, was passiert denn, wenn wir Mehreinnahmen infolge dieses Abkommens generieren könnten. Was passiert denn damit? Da haben Sie aus der vorhergehenden Debatte gelernt und haben gesagt: Nachdem unabwendbare Mehrausgaben finanziert sind, dann könnte natürlich auch ein Beitrag für die Schuldentilgung aufgewandt werden. Das steht aber nicht in Ihrem Antrag, denn in Ihrem Antrag steht das, was Sie im Tagesordnungspunkt vorher genauso apodiktisch formuliert haben: Mehreinnahmen sind ausschließlich zur Schuldentilgung einzusetzen. Das ist übrigens ein Grund, warum wir Ihrem Antrag natürlich nicht zustimmen können, weil Sie auch hier wieder ein Prinzip durchbrechen in unserem Haushalt, dass Einnahmen, allgemeine Deckungsmittel zur Bewirtschaftung des Haushalts zu verwenden sind. Wenn dann Mittel übrig bleiben, sind nach § 3 des Haushaltsgesetzes Fragen wie Schuldentilgung einzusetzen.



Vizepräsident Gentzel:


Herr Abgeordneter Huster, der Abgeordnete Barth möchte Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen.



Abgeordneter Huster, DIE LINKE:


Dem kann ich nicht widerstehen.



(Heiterkeit im Hause)



Abgeordneter Barth, FDP:


Das beruht ja durchaus auf Gegenseitigkeit. Lieber Herr Kollege Huster, da ich die Klarstellung in eine Frage kleiden muss, frage ich, ob Sie bereit sind, zur Kenntnis zu nehmen, mein letzter Satz in der Tat nur eine Reflexion auf die vorangegangene Debatte gewesen ist und inhaltlich natürlich genau, wie Sie es auch richtig erkannt haben mit Ihrer Eingangsvermutung, das gilt, was in dem Antrag steht?



Abgeordneter Huster, DIE LINKE:


Ich bin bereit, das zur Kenntnis zu nehmen, dass es von Ihnen zwar ein formuliertes Dazulernen gegeben hat, aber der Konflikt zu Ihrem Antragstext ja dennoch dann weiter besteht.


Ich denke, das Thema Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz muss auch durchaus Raum geben für die eine oder andere grundsätzlichere Überlegung. Es ist auch eine hoch politische Situation mit dem Ausbrechen der Finanz- und Wirtschaftskrise entstanden und im Zuge dieser Entwicklung wurde offenbar, dass eine signifikante Zahl von deutschen Steuerbürgern ihr Geld nicht hier versteuert haben, wie das Recht und Gesetz ist, sondern das in der Schweiz geparkt haben mit Unterstützung der Schweizer Banken und man im Zuge dieser Krise nicht bloß zwischen Deutschland und Schweiz, sondern ich erinnere an die CDs aus Liechtenstein, ich erinnere an ein deutsch-österreichisches Doppelbesteuerungsabkommen im Zuge dieser CD-Ankäufe durch verschiedene Bundesländer. Also insgesamt ist in diese Frage Bewegung gekommen. Herr Barth, wissen Sie, was mir da von Ihrer Seite, von Ihrer Partei bisher grundsätzlich in all diesen Fragen gefehlt hat? Ein klares Bekenntnis dafür, dass in diesem Land Recht und Gesetz einzuhalten sind, dass hier Steuern zu zahlen sind und dass demzufolge auch die CD-Einkäufe der Bundesländer legitim waren, um Leuten auf die Schlichte zu kommen, die diese Gesellschaft betrogen haben, systematisch über Jahre betrogen haben,


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


wo zum großen Teil Steuerhinterziehung als Kavaliersdelikt behandelt wurde. Das ist doch nicht hinnehmbar. Ihre Partei, vertreten gerade in den Bundesländern, ich denke damals an Baden-Württemberg, hat sich da nie klar positioniert, dass sie mit dieser Duldung letztlich brechen will.


Das Steuerabkommen, das jetzt in Rede steht, beschäftigt uns im Haushaltsausschuss seit Längerem. Ich denke, Herr Minister, seit fast einem Jahr lassen wir uns von Ihnen regelmäßig über den aktuellen Stand informieren. Insofern überrascht Ihr Antrag, Herr Barth, dann doch etwas, weil der Zeitplan, den wir jetzt in der letzten Haushalts- und Finanzausschuss-Sitzung dazu beraten haben, ja vorsieht, dass eine endgültige Entscheidung über die zweite Lesung im Bundesrat voraussichtlich erst am Ende des Jahres 2012 gefällt werden wird.


Ich glaube, da noch viele offene Fragen nicht nur in Deutschland, nicht nur im Bundestag, sondern auch auf Schweizer Seite noch stehen, sollte ein Votum der Landesregierung jetzt zumindest noch nicht von Ihrer Seite so klar eingeschränkt werden, indem Sie auffordern, die Landesregierung soll diesem Gesetz zustimmen. Denn Sie haben richtig erwähnt, es gibt auf Schweizer Seite entsprechende Gesetzgebungsverfahren und Beschlüsse, aber das Umsetzungsgesetz ist beispielsweise in der Schweiz noch nicht beschlossen worden. Es wird diskutiert, ob es legitim ist, ob es richtig ist, diese Altfälle, also sprich das Bunkern von Schwarzgeld in der Schweiz, das mit diesem Abkommen zu legalisieren. Auch eine zweite Frage spielt eine Rolle, ob das Abkommen geeignet ist für die Zukunft, künftige Schlupflöcher auszuschließen. Auch da, wenn Sie sich das mal in der Schweiz genauer betrachten, wird von Schweizer Seite sogar diskutiert, ob nicht in einem neuen Text wieder Schlupflöcher drin sind, die es wiederum in Zukunft auch ermöglichen, dass unversteuertes Geld, zu gering versteuertes Geld hier abwandert. Das kann ja nicht Sinn und Zweck der ganzen Sache sein. Das Ziel, Herr Barth, am Ende aus Schwarzgeld Weißgeld zu machen, das steht über dem allen und wenn ich mich in Ihre Lage hineinzuversetzen versuche, da könnte man nach Doyle sagen: „Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach“. Mit anderen Worten, wir machen einen Haken dran an die Altfälle, das ist alles nicht sauber gelaufen und suchen aber für die Zukunft eine Chance, dass das in Zukunft sauber läuft und freuen uns daneben noch über die Einnahmen, die wir unter dem Strich dann auch im Landeshaushalt haben. Ich denke, ich habe aber deutlich gemacht, wo man grundsätzlich in dieser Frage diskutieren muss. Wir sind skeptisch, dass die Vergangenheitsbewältigung so richtig ist. Wir sind auch skeptisch, ob mit diesem Entwurf oder mit diesem deutsch-schweizerischen Abkommen in der jetzigen Form tatsächlich alle Schlupflöcher für die Zukunft verborgen sind. Ich halte auch aus der Erwägung heraus, was den Zeitplan betrifft, eine Festlegung jetzt der Landesregierung, auf ein Votum im Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt zuzustimmen, für falsch. Wir sollten uns weiter über die Selbstbefassung, wie gehabt, im Haushalts- und Finanzausschuss über den Fortgang der Beratung durch das Finanzministerium unterrichten lassen. Vielen herzlichen Dank.


(Beifall DIE LINKE)


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