Zustimmung zum Abbau der kalten Progression
Zum Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/4294
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Gäste auf der Gästetribüne, ein Gespenst geht wieder einmal um in der Bundesrepublik Deutschland, und zwar das Gespenst der kalten Progression. Unter dem Deckmantel der Bekämpfung dieser sogenannten kalten Progression will die schwarz-gelbe Bundesregierung wieder einmal Steuern senken. Es geht insgesamt um eine Summe von etwa 6 Mrd. €. Herr Pidde hat ja schon darauf verwiesen, von diesen 6 Mrd. € würden mit 3 Mrd. €, also der Hälfte, die oberen 20 Prozent der Einkommensbezieher profitieren. Also es geht letztlich wieder um eine Umverteilung von unten nach oben. Die FDP möchte nun, dass der Landtag hier die Landesregierung auffordert, diesem Gesetz zuzustimmen, und zwar im Bundesrat. Meine Fraktion, DIE LINKE, und ich persönlich raten der Landesregierung davon ab. Auch wenn sicherlich die Motivation anders ist, habe ich die SPD eben so verstanden, dass die Empfehlung an die Landesregierung geht, dem Gesetz nicht zuzustimmen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist schon deshalb nicht zustimmungsfähig, weil er das Problem der Steuergerechtigkeit in der Bundesrepublik nicht einmal ansatzweise löst, sondern sogar verschärft, weil wieder einmal von dieser Steuergesetzänderung letztlich die Besserverdienenden am stärksten profitieren und damit die Verwerfungen im Steuerrecht also nicht angepackt werden. Die kleinen oder mittleren Einkommen werden nur minimal entlastet. Die kalte Progression - das nur noch einmal zur Information auch für die Öffentlichkeit - resultiert ja vor allem aus dem Tarifknick oder auch Mittelstandsbauch im Steuertarif, aber der wird ja nicht angetastet im Übrigen, das verwundert, weil ja die FDP sich sonst immer als Lobbypartei für die Mittelschicht deklariert. Aber der Tarifknick, den ich beschrieben habe, der bewirkt ja, dass insbesondere bei Einkommen zwischen 800 und 1.400 € im Monat die Steuerbelastung zunächst sehr stark ansteigt, Einstieg 14 Prozent und nach relativ kurzer Zeit auf 25 Prozent, und oberhalb von 1.400 € sich dann abflacht. Diesen Knick zu beseitigen, das ist ein Bestandteil des Steuerkonzepts der LINKEN, das schon seit mehreren Jahren vorliegt und zur Diskussion gestellt wurde. Die Beseitigung dieses Tarifknickes zwischen 800 und 1.400 € im Monat wäre tatsächlich die wirksamste Lösung auch mit Blick auf die sogenannte kalte Progression. Darüber hinaus müsste die Beseitigung dieses Knicks im Steuertarif ergänzt werden mit der Anhebung des Steuerfreibetrags, des Grundbetrages auf rund 9.300 €, also noch einmal um 1.000 € über das, was jetzt die Koalition in Berlin vorhat, das entspricht im Übrigen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das hat gesagt, dass etwa, wenn ich die Altersvorsorge mit hinzurechne und die pauschalierten Werbekosten, etwa 9.600 € im Jahr steuerfrei sein müssten, weil sich da das Existenzminimum befinde. Dieser Grundfreibetrag von 9.300 €, das wäre dann eine Entlassung tatsächlich für alle Steuerpflichtigen, also auch für uns, die im Bereich schon der Besserverdienenden anzusiedeln sind. Jetzt wird sofort immer gefragt, wie will das DIE LINKE gegen finanzieren. Das will ich Ihnen also hier auch kurz darstellen als Diskussionsangebot, nachzulesen auch noch einmal in unserem Steuerkonzept. Wir wollen den Spitzensteuersatz auf 53 Prozent anheben, ab 65.000 € Jahreseinkommen. Danach würden Einkommen bis 70.000 € pro Jahr entlastet, also auch unser Einkommen als Landtagsabgeordnete, zumindest wenn wir außer den Landtagsdiäten über keine weiteren Einkommen verfügen und erst ab einem Einkommen von 70.000 € im Jahr würde eine Zusatzbelastung erfolgen. Das ist aber aus unserer Sicht zumutbar.
Die Bundesratsentschließung von einigen Bundesländern, die einen Spitzensatz von 49 Prozent fordern, ist ein erster richtiger Schritt in die richtige Richtung. Es wäre also ein Anfang und da wäre die Landesregierung aufzufordern, dem beizutreten. Nebenbei ist noch anzumerken, meine Damen und Herren der FDP, als Beispiel Ihrer Begründung Ihres Antrages steht ein mittleres Einkommen von 3.200 € im Monat. Nach den Zahlen des Landesamtes für Statistik in Thüringen liegt das Durchschnittseinkommen in Thüringen und das ist ja dann das mittlere Einkommen, bei nur 2.300 € pro Jahr. Also Ihre 3.200 € betreffen Ihre Klientel aber nicht den Durchschnitt in Thüringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben nichts gegen den Kampf gegen das Gespenst kalte Progression, wir sind sogar selbst noch viel stärker dafür, und zwar durch den höheren Freibetrag und den linear progressiven Tarif, also Abschaffung des Tarifknicks, aber trotzdem sprechen wir uns für die Ablehnung dieses Antrags aus, weil das Gesamtpaket der Bundesregierung unzureichend ist. Es fehlt die Wirkung des Grundsatzes der sozialen Gerechtigkeit, auch im Steuerrecht, und die Gegenfinanzierung ist nicht gesichert.
Herr Barth, Sie haben darauf verwiesen, die Steuern sind auf Rekordniveau angestiegen und insofern sind weitere Steuersenkungen durchaus anzuraten. Da ist anzumerken, dass der Anstieg der Steuern in keinem Fall mithält mit dem Anstieg der privaten Vermögen. Die privaten Vermögen, allein die Fiskalvermögen sind inzwischen auf über 5 Billionen € angestiegen. Wenn ich das Grundvermögen noch hinzurechne, weitere 6 Billionen €. Dem stehen gegenüber 2 Billionen € öffentliche Schulden und dieses Vermögen konzentriert sich auf 12 Mio. Bundesbürger. 12 Mio. Bundesbürger verfügen im Wesentlichen über 5 Billionen € Fiskalvermögen und 6 Billionen € Grundvermögen. Die Verwerfung im Steuerrecht besteht darin, das weiß der Finanzminister, dass 85 Prozent des Gesamtsteueraufkommens von rund 630 - 640 Mrd. 85 Prozent resultiert aus lohnabhängiger Arbeit und Verbrauch, nur noch 15 Prozent aus Eigentum und wirtschaftlicher Betätigung. Das können Sie auch in unserem Haushalt sehen. Die wesentliche Einnahme ist die Umsatzsteuer und die Einkommenssteuer. Wir hatten schon einmal die Körperschaftssteuer, also im zweistelligen Millionenbetrag, und das ist eine Verwerfung, da müssen wir ran. Das Verhältnis war übrigens 1990 60 : 40. 1990 stammten noch 60 Prozent aus Einkommen, also aus lohnabhängiger Arbeit und Verbrauch, und 40 Prozent resultierten zumindest aus Eigentum und wirtschaftlicher Betätigung.
Vizepräsidentin Rothe-Beinlich:
Herr Kuschel, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Voigt?
Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:
Sofort, ich bin gleich fertig.
Vizepräsidentin Rothe-Beinlich:
Ja.
Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:
Danke schön. Also von daher muss aus unserer Sicht dort angesetzt werden und wir bleiben dabei, unser Gemeinwesen hat nach wie vor in erster Linie ein Einnahmeproblem. Da schließen wir nicht aus, dass auf der Ausgabenseite auch Nachjustierungen und Korrekturen erforderlich sind. Danke.
Vizepräsidentin Rothe-Beinlich:
Herr Dr. Voigt, Sie können Ihre Frage stellen.
Sie haben darauf hingewiesen, dass ein Großteil des Steueraufkommens durch Einkommensteuer und direkt personenbezogene Steuern gezahlt wird. Ist Ihnen bekannt, wie hoch und wie die Verteilung innerhalb der Einkommensteuer aufgeteilt ist, also wer innerhalb der Einkommensteuer letztlich überhaupt Steuern bezahlt? Es gibt ja durchaus seriöse Finanzwissenschaftler, die belegen, dass sowohl die unteren 10 Prozent als auch die oberen 10 Prozent kaum Einkommensteuer bezahlen aus unterschiedlichen Gründen, dass aber das Thema „kalte Progression“ genau da beim Mittelstand oder bei der Mittelschicht ansetzt, weil die die tatsächlichen Einkommensteuerbezahler sind. Ist Ihnen das bekannt?
Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:
Wir haben in Thüringen aufgrund des geringen Lohnniveaus tatsächlich eine andere Struktur der Einkommensteuer, weil bei der Einkommensteuer auch die veranlagte Einkommensteuer mit einfließt, das heißt, von allen Einzelunternehmern, die nicht in einer Gesellschaftsform ihr Unternehmen strukturiert haben, fließt das mit ein. Wir haben tatsächlich nach meinem Kenntnisstand fast 40 Prozent der lohnabhängig Beschäftigten, die keine Einkommensteuer bezahlen. Aber das ist ein Problem unseres Lohnniveaus. Das kann ich nicht über das Steuerrecht korrigieren. Da müssen sich Einkommen entwickeln. Ich verweise noch mal darauf: Was Sie beschrieben haben, den sogenannten Mittelstandsbauch, da stimme ich Ihnen zu, das betrifft aber Einkommen tatsächlich im Bereich zwischen 25.000 und 35.000 € im Jahr. Da ist eine überproportionale Belastung. Was hier angefasst werden soll, ist der sogenannte Steuerknick beim Einkommen oder der Steueranstieg zwischen 800 und 1.400 € im Monat. Da können Sie sich selbst ausrechnen, bei 800 € kommen die knapp auf 10.000 Jahreseinkommen, und bei 1.400, dann sind es 16.000/17.000. Das ist eigentlich nicht die Zielgruppe des Mittelstandes, sondern das ist im unteren Bereich, weil ab 1.400 € im Monat diese Kurve abflacht. Dann gibt es noch mal den Mittelstandsbauch, das ist richtig, das verwundert mich ja, dass die FDP dort nicht ansetzt, weil das ein wesentlicheres Problem ist. Unser Konzept ist einfach, diesen Knick wegzunehmen, also linear ansteigen zu lassen und durch die Erhöhung des Grundfreibetrages auf 9.300 € im Grunde genommen die Einkommensbezieher bis 800 € von der Einkommensteuer vollkommen zu befreien. Aber allein mit der Korrektur im Bereich der Einkommensteuer lösen wir das Steuerproblem und das Einnahmeproblem in unserer Gesellschaft nicht, weil, wie ich vorhin darauf verwiesen habe, brauchen wir mehr Steuereinnahmen aus Vermögen und aus wirtschaftlicher Betätigung.
Ich will eine letzte Zahl nennen, was das Vermögen betrifft, 6 Mio. Grundvermögen. Nach der Abschaffung oder Aussetzung der Vermögensteuer wird das Vermögen, wenn ich mal den Grunderwerb wegnehme, nur noch besteuert über die Grundsteuer. Da können Sie es sich selbst ausrechnen, bei 6 Mio. das jährliche Aufkommen der Grundsteuer 12 Mrd., das ist eine Steuerquote von 0,2 Prozent. Mit 0,2 Prozent wird Grundvermögen besteuert. In den USA liegt die Steuerquote beim Grundvermögen bei 3,4 Prozent. Mir ist nicht bekannt, dass die USA irgendwie nicht mehr zu dem Bereich der Länder zählt, an denen sich die Bundesrepublik orientiert. Von daher ist eine Forderung, eine höhere Besteuerung des Grundvermögens in Erwägung zu ziehen, durchaus zulässig, wenn daraus Leistungen des Staates besser finanziert werden können, was dann auch wieder Nachfragen erzeugt, was gerade wieder dem Mittelstand zugute kommt. Das will ich aber hier nicht alles erläutern. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
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