Zurückweisung der Kriminalisierung der Ausstellung „Neofaschismus in Deutschland“
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2332 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, am 22. Februar 2011 beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft Meiningen im Suhler Rathaus die Tafeln Nummer 21 und 22 der Ausstellung „Neofaschismus in Deutschland“. Sie erinnern sich, bereits am 23. Februar hatte die LINKE hier im Landtag versucht, diesen Vorgang zu thematisieren. Die Inhalte der beschlagnahmten Tafeln: Zitate öffentlicher Aussagen verschiedener mehr oder weniger prominenter Personen aus der politischen Landschaft der Bundesrepublik. Weshalb war die Staatsanwaltschaft auf die Idee gekommen, hier wäre ein Straftatbestand zu prüfen und möglicherweise eine Gefahr abzuwehren? Die Landesgeschäftsstelle der CDU Thüringen hatte die Staatsanwälte mittels einer Strafanzeige darauf gebracht. Der Straftatbestand der Beleidigung war vielleicht durch den Generalsekretär der Landes-CDU - man weiß es nicht - konstruiert worden. Inhalt unseres Antrags, der auch heute, gut einen Monat nach diesem Vorgang, nichts an Aktualität verloren hat, ist - Sie können es nachlesen - die Zurückweisung der Kriminalisierung einer Ausstellung, die sich mit dem Neofaschismus in der Bundesrepublik auseinandersetzt. Die Landes-CDU hat am 22. Februar eine Strafanzeige als Instrument der Zensur missbraucht, anstatt das Mittel der politischen Auseinandersetzung mit Aussagen zu wählen, an die Alt- und Neofaschisten problemlos anknüpfen können,
(Beifall DIE LINKE)
etwa der Polemik eines CDU-Ministerpräsidenten über vorgeblich zu viele kriminelle Ausländer oder des unsäglichen Vergleichs eines Außenministers bezüglich angeblicher spätrömischer Dekadenz. Perfide in diesem Zusammenhang finde ich die durch Herrn Abgeordneten Voigt am 23. Februar hier am Pult angestimmte Wehklage, DIE LINKE würde mit der Ausstellung den Bundesaußenminister und einen Ministerpräsidenten denunzieren. Weder ist die Ausstellung „Neofaschismus in Deutschland“ eine der Partei DIE LINKE, noch wird auf den beschlagnahmten Tafeln denunziert, Herr Dr. Voigt. Auf den Tafeln wird lediglich korrekt zitiert,
(Beifall DIE LINKE)
und zwar das, was die dort zitierten Damen und Herren öffentlich gesprochen haben. Wenn jemand denunziert hat, meine Damen und Herren, dann waren es Frau Steinbach, Herr Koch, Herr Westerwelle und der Ex-Bundesbänker selbst; durch ihre eigenen Aussagen haben sie sich selbst bloßgestellt. Damit sollten Sie sich auseinandersetzen, meine Damen und Herren,
(Beifall DIE LINKE)
damit und mit dem Neofaschismus in Deutschland, und zwar tatsächlich inhaltlich auseinandersetzen und nicht durch Kriminalisierung die Auseinandersetzung zu verhindern versuchen.
(Beifall DIE LINKE)
Die Staatsanwaltschaft Meiningen hat sich - das ist Punkt 2 unseres Antrags - durch die Beschlagnahmung der Tafeln zum Erfüllungsgehilfen dieses Kriminalisierungsversuchs gemacht
(Beifall DIE LINKE)
und sich damit von der CDU Thüringen zu einem politisch motivierten Manöver missbrauchen lassen, aus unserer Sicht rechtlich und rechtsstaatlich höchst fragwürdig.
Meine Damen und Herren der CDU, was Sie mit diesem Kriminalisierungsversuch bezweckten, nämlich die Ausstellung und damit eine Form der Auseinandersetzung mit dem Neofaschismus in Deutschland zu verhindern, ist selbstverständlich nicht aufgegangen. Ganz im Gegenteil haben Sie sich selbst der Lächerlichkeit preisgegeben und - das freut mich, es zu erwähnen - die Ausstellung und auch die auf den beschlagnahmten Tafeln zitierten Aussagen haben durch Ihr durchsichtiges Manöver mehr Aufmerksamkeit erhalten, als Ihnen lieb sein dürfte. Das ist ein möglicherweise positiver Nebeneffekt. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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