Zeitnahe und wirksame Konsequenzen aus dem Neunten Tätigkeitsbericht (2010/2011) des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz notwendig
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4562
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE zielt zum einen auf die intensive Auswertung der Ergebnisse des Neunten Tätigkeitsberichts des Thüringer Datenschutzbeauftragten und zum anderen hebt es ab auf das Thema „Modernisierung des Datenschutzes“. Wir als Fraktion DIE LINKE streben dabei eine inhaltliche Eckpunktediskussion an. DIE LINKE-Fraktion würde es für sinnvoll erachten, wenn der Antrag an den Innen-, den Justiz- und Verfassungsausschuss, aber auch an den Sozial- und Wirtschaftsschuss überwiesen wird. Damit könnten er bzw. seine Inhalte im Zusammenhang mit der Stellungnahme der Landesregierung ausführlich diskutiert werden. Deshalb stelle ich jetzt den entsprechenden Überweisungsantrag.
Die zuletzt heftigen und kritischen Diskussionen um das neue Melderecht machen deutlich, dass der Datenschutz in der Privatsphäre der Bürger nicht mehr nur von staatlicher Datensammelwut betroffen ist. Auch private Unternehmen mit ihren Konsum- und Profitinteressen werden zu Datenkraken. Ergänzend zum gläsernen Bürger soll es dann auch noch den möglichst gläsernen Kunden geben. Damit würde das Verhältnis von Werbeaufwand und Konsumnutzen für das Unternehmen optimiert. Das könnte den Lobbyisten in der Werbewirtschaft so richtig passen.
Der Datenschutz und vor allem das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, wie es auch im Artikel 6 der Thüringer Verfassung verankert ist, darf aber nicht diesen Konsum- und Profitinteressen geopfert werden. Deshalb auch der ergänzende Entschließungsantrag der LINKE-Fraktion, dass Thüringen das neue Melderecht im Bundestag ablehnen soll. Verbraucherschutz im Bereich des Datenschutzes bedeutet auch, dass der Datenschutz durch entsprechende Gestaltung der Produkte gestärkt werden muss. Entsprechende Verpflichtungen und Vorgaben sind im Rahmen der Modernisierung des Datenschutzrechts festzuschreiben - bundeseinheitlich, am besten sogar europaweit. Aber auch die Stärkung des Selbstdatenschutzes der Verbraucher bei Nutzung moderner Informationstechnologie gehört dazu. Hier sollte auch der Thüringer Datenschutzbeauftragte verstärkt mit Informations- und Schulungsangeboten aktiv werden. In der Vergangenheit wurde bei Datenschutzdebatten im Landtag immer wieder darauf verwiesen, dass das Datenschutzrecht in Thüringen dringend einer Modernisierung bedarf,
(Beifall DIE LINKE)
weil es nach mehr als zehn Jahren ohne umfassende Revision datenschutzrechtlich aus einer völlig anderen Epoche stammt. Der neue Thüringer Datenschutzbeauftragte Dr. Hasse empfiehlt jetzt, mit der Modernisierung des Thüringer Datenschutzrechts zu beginnen, da auf eine EU-Datenschutzgrundordnung noch einige Jahre zu warten sei. Die qualifizierten Analysen und fundierten Vorschläge aus dem Bereich des Thüringer Datenschutzbeauftragten sollten wir ernst nehmen und für unsere Arbeit entsprechend nutzen, und zwar so schnell wie möglich.
Deshalb der vorliegende Antrag durch die Fraktion DIE LINKE, verbunden mit der Hoffnung, dass diesem Antrag nicht die schnelle Beerdigung durch die Landtagsmehrheit beschieden ist wie dem Vorgängerantrag zum achten Tätigkeitsbericht. Dazu ist uns das Thema Datenschutz zu wichtig. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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