Zeitnahe und wirksame Konsequenzen aus dem 8. Tätigkeitsbericht (2008/09) des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz notwendig

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1310 -


Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren Abgeordneten, der Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz wird uns alle zwei Jahre ins Postfach gelegt und dann verschwindet die Broschüre in Regalen, in Schubladen, und ich hoffe nicht in Papierkörben. Wir halten diesen Bericht für sehr wichtig. Deshalb sollte in der Geschäftsführung des Landtags vorgesehen werden, diesen Bericht im Plenum und auch in den zuständigen Ausschüssen zu beraten. Aus dem Datenschutzbericht müssen Konsequenzen gezogen werden, möglichst zeitnah und möglichst wirksam. Daher hat die Fraktion DIE LINKE den vorliegenden Antrag eingebracht. Seit heute, um es genau zu sagen 13.55 Uhr, natürlich noch in der Drei-Monats-Frist nach Datenschutzgesetz, die wäre morgen abgelaufen, liegt uns ja auch in der Drucksache 5/1355 die Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht vor. Natürlich blieb nicht viel Zeit. Aber auch nach dem ersten Lesen wird deutlich, dass viele Fragen und Handlungsanforderungen aus unserem Antrag nicht beantwortet und nicht erfüllt sind.

Kritisch sehen wir in der Stellungnahme der Landesregierung die Ablehnung, den unantastbaren Kernbereich der privaten Lebensgestaltung, auch im Bereich der verdeckten Datenerhebung durch den Verfassungsschutz, auch außerhalb von Wohnungen gesetzlich zu regeln. Soweit erst einmal zur Stellungnahme.


Nun zurück zum Bericht und unserem Antrag. DIE LINKE sieht im Datenschutzbericht 2008/2009 folgende Problem- und Handlungsschwerpunkte. Das Datenschutzrecht in Bund und Land muss auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen des 21. Jahrhunderts antworten. Was heißt das? Schutz der Persönlichkeits- und Privatsphäre vor dem Zugriff des Staates und seiner Sicherheitsinteressen sowie Schutz vor dem Zugriff privater Unternehmen und ihrer wirtschaftlichen Interessen.

Zu den rechtlichen Reformbaustellen gehören der Datenschutz durch Technik und die Internetfähigkeit des Datenschutzrechts. Die Institution des Datenschutzes, wie zum Beispiel die Datenschutzbeauftragten, müssen dazu wirklich unabhängig und mit wirksamen Kompetenzen ausgestattet werden. Zu guter Letzt sollte auch geklärt werden, ob es ein für Bund und Länder einheitliches Datenschutzrecht geben sollte und ob und wie Datenschutzregelungen für den staatlichen und den privatwirtschaftlichen Bereich einheitlich und übersichtlich strukturiert und gefasst werden können. Möglichst zeitnah und wirksam müssen auch die im aktuellen Datenschutzbericht festgestellten Mängel in den Kommunalverwaltungen beseitigt werden. Besonders politisch und auch rechtlich brisant ist, dass bei 16 der 40 stichprobenartig überprüften Kommunen Beanstandungen aufgetreten sind.


In den Antrag haben aber auch aktuelle datenschutzrechtliche Themen Eingang gefunden, die sich nicht unmittelbar aus dem aktuellen Datenschutzbericht ergeben und bei denen nach Ansicht der LINKEN ein Handeln der Landesregierung auf Landes- und Bundesebene sinnvoll und notwendig ist. Ein solches aktuelles Thema ist die Film- und Fotoaktion von Google Street View, eingeschlossen die Wireless-Lan-Pannen und anderes mehr. Die öffentliche Kontroverse trägt dazu bei, die kritische Sensibilität der Bürgerinnen und Bürger gegenüber Datensammelaktionen zu schärfen. Gerade die politisch Verantwortlichen in Legislative und Exekutive in Thüringen sind hier besonders zum Schutz dieses Grundrechts aufgerufen. Die Thüringer Verfassung ist eine der wenigen, die dazu in Artikel 6 Abs. 2 eine ausdrückliche Regelung enthält. Dass es in Thüringen Minister wie den Innenminister Herrn Prof. Dr. Huber gibt, die dennoch die Vorratsdatenspeicherung positiv bewerten und auch propagieren, ist daher als überaus problematisch einzustufen, politisch wie rechtlich. Doch gibt es dazu ja anscheinend noch einen politischen Ehekrach in der Regierungskoalition, den wir abwarten wollen. So weit zu unserem Antrag und ich hoffe auf eine angeregte Debatte.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien