Wolf in Thüringen – Bevölkerung und Weidetiere schützen, Akzeptanzprobleme lösen, Wolfsverordnung vorlegen

RedenTilo KummerUmwelt

Zum Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/4379

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Gruhner, vielen Dank für die sachliche Einführung. Ich hatte sie, ehrlich gesagt, nicht so wirklich erwartet, deshalb, wie gesagt, danke. Wo ich nicht mit Ihnen übereinstimmen kann, ist Ihr Satz: Der Schutz des Menschen muss die gleiche Priorität wie der Schutz des Wildtieres haben. Ich glaube, im Zweifelsfall würde ich mich dann doch bei einem angegriffenen Menschen für den Schutz des Menschen entscheiden.


(Beifall SPD)


Ich denke, so haben Sie es ja auch nicht gemeint.

Meine Damen und Herren, dass der Wolf nach Thüringen zurückkommt, ist keine unerwartete Geschichte gewesen. Noch lange, bevor die erste Wölfin bei Ohrdruf dokumentiert wurde, gab es Leute, die einem gesagt haben, ja, man merkt, da kommt ab und zu auch einer durch, man redet aber nicht darüber. Wir haben in anderen Bundesländern inzwischen eine Wolfspopulation, die deutlich am Steigen ist, wo die Probleme sicherlich auch noch völlig anders sind als das, was wir in Thüringen an Problemen zu verzeichnen haben, die sich aus der Anwesenheit des Wolfs ergeben. Von der Warte her kann man in Thüringen zumindest verzeichnen, dass man sich auch frühzeitig mit dem Thema beschäftigt hat und auch weiterhin sich sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt.


Nun liegt der Antrag der Fraktion der CDU ja schon eine ganze Weile im Geschäftsgang, sodass nicht mehr alles ganz neu ist. Ich glaube, viele Aussagen, die das Umweltministerium in der Vergangenheit getroffen hat, erfüllen eigentlich schon lange das, was die CDU-Fraktion mit ihrem Antrag wollte, nämlich eine reale Beurteilung der Sache und eine sachliche Entscheidung, wie damit weiter umzugehen ist.

Es ist ein bisschen verwunderlich, dass die CDU-Fraktion den Antrag hier in den Landtag eingebracht hat, obwohl sie zeitgleich im Umweltausschuss die Beratung zum gleichen Sachverhalt beantragt hat und wir dort inzwischen unter Einbeziehung auch von externem Sachverstand außerhalb der Landesregierung wirklich an allen Phasen der Erkenntnisgewinnung teilnehmen konnten. Während man am Anfang davon ausging, wir haben nur die eine Wölfin bei Ohrdruf, sind wir dann später davon ausgegangen: Okay, die Wölfin hat Nachwuchs. Inzwischen wissen wir, der Nachwuchs der Wölfin stammt nicht von einem Wolf, sondern er stammt von einem Hund. Wir haben es hier also mit Hybriden zu tun. Es gibt die klare Aussage des Umweltministeriums, dass diese Hybriden aus naturschutzfachlicher Sicht – nach Überzeugung auch des Ministeriums – zu entnehmen sind.


Es ist ein bisschen merkwürdig, wie sich dann öffentliche Debatte ändert. Während wir erst eine sehr emotionsgeladene Diskussion hatten zum Schutz der Schafhalter in Thüringen, haben wir dann plötzlich die sehr emotionsgeladene Debatte gehabt zum Schutz der Hybriden, wo es Vorstellungen vonseiten des Tierschutzes gibt, man könnte die Tiere betäuben, kastrieren, wieder aussetzen, wo ich sage: Wenn man sich überlegt, man muss mit einem Betäubungsgewehr etwa 25 Meter an so ein Tier heran, wir haben sechs Hybriden, die gleichzeitig zu betäuben wären, also es müssten sechs Leute an die sechs Hybriden ran, müssten mit sechs Gewehren zeitgleich schießen – das muss auch alles klappen, ansonsten sind die Leute in Gefahr –, ich halte das nicht für realistisch.


(Zwischenruf aus dem Hause)


Ja, das mag sein. Wir können in Thüringen den Aufruf starten, ob wir den haben. Ich glaube nicht daran. Deshalb sage ich, man muss auch Debatte an realistischen Größenordnungen orientieren. Wenn ich sage, aus naturfachlicher Sicht müssen die Hybriden aus der freien Wildbahn entnommen werden, weil ansonsten eine Gefahr besteht, dass durch die Einkreuzung des Hundes in die Wolfspopulation diese Population gefährdet wird, dann muss man diese Maßnahme auch umsetzen. Wenn man dann sagt, dass der Schutz des Tieres mir aber so viel wert ist, dass ich irgendwie Überlegungen treffen muss, wie ich das Tier weiterhin am Leben erhalte, dann sage ich mal: Der Schutz des Schafs ist mir aber auch was wert und irgendwas muss auch der Hybride perspektivisch fressen. Von der Warte her ist man in einer Güterabwägung und ich denke, wie die Güterabwägung ausgehen wird, ist aus meiner Sicht eindeutig. Also ich gebe zu, ich bin dafür, die Hybriden abzuschießen.


(Beifall CDU)


Das hat aber nichts mit dem Umgang mit der Wölfin zu tun. Mit einer Wölfin in Thüringen – denke ich – können wir gut leben. Vielleicht könnte man überlegen, wie man eine Partnervermittlung für sie hinkriegt, damit sie in Zukunft nicht wieder Hybriden auf die Welt bringt, weil dann wieder Probleme auf uns zukommen. Wo sie den Partner findet, das sollte man vielleicht ihr überlassen.


Meine Damen und Herren, wir sind aber nicht nur verpflichtet, uns Gedanken zu machen, wie mit den Hybriden umgegangen wird, wobei ich hier dazu sage: In dem Zusammenhang müssen wir uns eigentlich auch noch mal Gedanken machen, wie man mit internationalem Naturschutzrecht umgeht. Denn wenn wir uns einig sind, dass aus naturschutzfachlicher Sicht die Hybriden eine Bedrohung für die Wolfspopulation sind, dann finde ich es unverständlich, wieso in der Berner Konvention die Tiere bis – ich glaube – ins vierte Glied als Hybriden gleich behandelt werden wie ein Wolf. Also das passt nicht wirklich zusammen. Dass das Umweltministerium da eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss der Hybriden stellen muss, ist aus meiner Sicht ein Widerspruch, aber dafür kann das Umweltministerium nichts. Das ist eine reale Sachlage, mit der jeder andere Umweltminister auch zu tun hätte. Deshalb muss man das noch mal mitnehmen. Vielleicht können wir das auch in der nächsten Woche zur Europäischen Kommission mitnehmen, wenn wir dort unsere Ausschusssitzung durchführen und am Rande mal ansprechen. Weil ich glaube ...


(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Sie haben sonst nichts zu tun! So eine Diskussion gibt es nur in Deutschland!)


Na ja, was heißt „sonst nichts zu tun“? Das mag ja sein, dass es so eine Diskussion nur in Deutschland gibt. Aber es sind Kosten, die eben durch solche Regelungen verursacht werden, die es im europäischen Recht gibt, wo wir gucken müssen, wie man sie ändern kann, wie man sie Realitäten anpassen kann. Damit es diese Probleme in Zukunft eben nicht mehr gibt.


Wie gesagt, neben der Situation des Wolfes ist es auch unsere Aufgabe, die Situation der Schafhalter, die Situation der landwirtschaftlichen Betriebe zu betrachten. Herr Gruhner ist auch schon darauf eingegangen, auf die Frage des Umweltschutzes durch Bewirtschaftung mithilfe von Weidetieren. Auch das ist eine wichtige Frage, wo wir sicherstellen müssen, dass Betriebe das in Zukunft weiterhin tun und dass sie das leisten können, auch im Rahmen eines guten Einkommens, was ihnen aus ihrer Hände Arbeit dann zuwächst. Von der Warte her will ich dafür danken, dass das Umweltministerium in der Hinsicht mit der Wolfsverordnung eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen hat, wo Betriebe was zum Schutz für die Tiere tun können, wo es auch eine Entschädigungsregelung gibt. Wir müssen aber konstatieren, dass hier Erweiterungsbedarf besteht, weil eben die Schafhalter nicht nur durch den unmittelbaren Verlust des Tieres betroffen sind, sondern auch noch durch eine Reihe von Folgewirkungen. Dazu wird meine Kollegin, Frau Dr. Scheringer-Wright aber auch noch ein paar Worte ausführen und ich möchte Ihnen in dem Zusammenhang anbieten, dass wir die Diskussion zu dieser Problematik auch im Ausschuss weiterführen und dass wir das Thema auch an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überweisen. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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