Wohnungsmarktbericht Thüringen - Analyse des Wohnungsmarkts und Maßnahmen der Landesregierung
Zum Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD – Drucksache 5/4475
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Antrag basiert auf dem ersten veröffentlichten Wohnungsmarktbericht für Thüringen von der Landesregierung, vorgestellt in Sömmerda. Die regierungstragenden Fraktionen beabsichtigen hiermit, dass die Landesregierung den seit 20 Jahren andauernden Prozess auch weiterhin beobachtet und dass die Landesregierung berichtet, welche Maßnahmen zum Wohnungs- und Städtebau unter Beachtung der Notwendigkeit eines neuen und sparsamen Umgangs mit Energie ergreift. Diesen Forderungen stimmen wir natürlich voll zu.
In der Einführung zum Antrag wird dargestellt, dass der Veränderungsprozess mit einem Ziel verbunden sei. In Punkt 1 des Antrags werden als Veränderungsprozesse im Thüringer Wohnungsmarkt lediglich die Demographie und die Energiewende herangezogen. Das reicht uns nicht aus. Es gehört auf jeden Fall die Neuausrichtung der Lebensgestaltung dazu, welche maßgeblich von wirtschaftlichen Faktoren abhängt.
(Beifall DIE LINKE)
Wenn wir jungen Familien hier in Thüringen keine Perspektive geben, wird die Abwanderung weiter stetig wachsen.
(Beifall DIE LINKE)
Dazu kommt die steigende Alterung der Gesellschaft und der fehlende Nachwuchs, da nicht genügend junge Menschen in diesem Land leben. Dies wird zu einer Verschärfung der Situation zwischen dem ländlichen Raum und den Ballungsräumen führen. Es ist daher zu unterstützen, dass die Landesregierung aufgefordert wird, regionale Besonderheiten in der Förderung zu berücksichtigen.
Zum Thema des ländlichen Raums wurde hier im Plenum mehrfach ausführlich diskutiert. Doch erlauben Sie mir noch eine Anmerkung. Der ländliche Raum als Lebensort kann nur erhalten werden, wenn wir neben der Schaffung von altergerechten und barrierefreien Wohnungen auch die Möglichkeiten verknüpfen, dass Betroffene auch am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen können.
(Beifall DIE LINKE)
Denn allein die Tatsache, dass ein barrierefreies Wohnen möglich ist, kann nicht befriedigend sein. Ich fasse also zusammen, die Reduzierung des Verbrauchs an Energieträgern ist hinsichtlich der Wohnraumsituation ein wichtiger, aber ein nicht maßgeblicher Aspekt, wie es der Antrag suggeriert. Hierbei muss insbesondere im Hinblick auf die geforderte energetische Sanierung festgehalten werden, dass nicht nur die Eigentümer unterstützt werden müssen, sondern ein ausgewogenes Verhältnis für die Kostentragung zwischen Eigentümer und Nutzer der Wohnungen bestehen muss.
(Beifall DIE LINKE)
In diesem Zusammenhang begrüßen wir den SPD-Antrag im Bundestag, bezahlbare Mieten nach Modernisierungsmaßnahmen zu gewährleisten. Gut, dass Sie auch dort erkannt haben, dass das Mietrecht nicht weiter zulasten der Mieter verschärft werden darf. Das bestehende Mietrecht kann Mieterhöhungen und Sanierungsstau nicht verhindern. Die Umsetzung der ehrgeizigen Ziele im Klimaschutz kann nur erreicht werden, wenn der Wohnungsbestand in Deutschland konsequenter als bisher energetisch saniert wird. DIE LINKE will, ganz im Gegensatz zur Bundesregierung, eine gerechte, sozial ausgewogene Verteilung der Kosten der energetischen Sanierung.
(Beifall DIE LINKE)
Im Hinblick auf den am 23. Mai 2012 veröffentlichten Regierungsentwurf der Bundesregierung zum Mietrechtsänderungsgesetz 2012 sollte die Landesregierung unter Beachtung der Entwicklung in Thüringen im Bundesrat auf eine gerechte Verteilung der Lasten der energetischen Sanierung hinwirken und die Worte des Ministers dazu hörten wir ja bereits. Die derzeitigen Ideen für die Belastung der Miete durch die Duldung der Sanierung und die mit der Sanierung einhergehenden finanziellen Belastungen zeigen auf, dass diese unsozial sind und gerade diejenigen belasten, die es sich selbst nicht leisten können und sich selbst Wohneigentum schaffen können. Die Verbesserung des Klimaschutzes als nationale Aufgabe darf somit nicht allein auf die betroffenen Mieter abgewälzt werden.
Meine Damen und Herren, in Thüringen gilt es, mit Weitsicht soziales Wohnen als kommunale Daseinsvorsorge zu sichern. Mit strategischer Weitsicht muss soziales Wohnen gesichert werden. Die Kürzung der Städtebauförderung, die Streichung des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger, Pauschalisierung der Kosten für Unterkunft und Heizung und ihre Übertragung auf die Kommunen, diese Form der Kommunalisierung einer gescheiterten Sozialpolitik zulasten der Menschen lehnen wir ab. Richtig wurde der Weg eingeschlagen, mit den Rückflüssen ins Land ein Wohnungsbauvermögen zu schaffen. Damit haben wir der Chance, für eine soziale Wohnraumförderung eine gesicherte Basis zu schaffen. Zudem eröffnet dies einen Handlungsspielraum zur sozialverträglichen und ökologischen Gestaltung des sozialdemographischen und wirtschaftlichen Wandels im Land. Der Fonds könnte darüber hinaus zur Förderung von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften eingesetzt werden. Die Attraktivität des Wohnens im Flächenland Thüringen mit dem ländlichen Raum ist langfristig zu sichern. Politische Konzepte müssen auf dezentralen Lösungen aufbauen. Die Vorteile ländlichen Wohnens mit preisgünstigen Mieten, nachbarschaftliches Zusammenleben und ein naturnahes Umfeld gleichen die Nachteile wie längere Wege, längerer Zeitaufwand, höhere Mobilitätskosten für den Zugang zu sozialer, wirtschaftlicher, kultureller und gesellschaftlicher Teilhabe nicht aus. Dies führt zunehmend zum Ungleichgewicht der Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Ein forcierter Wegzug aus ländlichen Räumen verschärft den Werteverfall von Immobilien im ländlichen Raum und die Probleme durch vermehrten Zuzug in Ballungsräume weiter.
Zwei Strategien sind unserer Meinung nach notwendig. Einerseits ist dem Leerstand durch Rückbau mittel- und langfristig nicht mehr benötigter Wohnungen einschließlich technischer, verkehrlicher und sonstiger Infrastruktureinrichtungen und -anlagen zu begegnen. Dies bedarf zwingend einer Altschuldenentlastung ostdeutscher Wohnungsunternehmen unter Weiterführung von Stadt- und Dorferneuerungsprogrammen weit über 2016 hinaus.
Natürlich ist Wohnraum auch in ländlichen Räumen dem Bedarf aufgrund sich ändernder Bedürfnisse, z.B. Barrierefreiheit und Haushaltsstrukturen, mehr Singlehaushalte, sowie der Erfordernisse des Klimaschutzes anzupassen. Deshalb ist Aufschwung, Aufwertung und Wohnraumförderung auch in ländlichen Räumen erforderlich. Um den Vorteil geringerer Wohnkosten im Vergleich zu gleichwertigem Wohnraum in urbanen Regionen zu erhalten, sollten Förderung in Form von Zuschüssen erfolgen.
Meine Damen und Herren, Mieten und Wohnungspolitik ist eine Kernfrage der sozialen Gerechtigkeit geworden. Steigende Mieten, besonders in Ballungsräumen, wie z.B. in Jena, bei Neuvermietungen sind auf der Tagesordnung. Mieterinnen und Mieter geben oft schon 50 Prozent ihres Haushaltseinkommens für Wohnen aus. Die Wohnqualität ist abhängig von den Einkommensverhältnissen. Nicht wenige Menschen leiden unter verschiedensten Formen von Wohnungsnot, darunter vor allem Alleinerziehende, junge Familien mit mehreren Kindern, Studenten, Geringverdienende, Kurzzeitarbeiter, Arbeitslose und auf Unterstützung aus den verschiedenen Sozialsystemen Angewiesene. Die Höhe der kommunalen Steuern, Gebühren, Abgaben sind so zu gestalten, dass das Wohnen in den eigenen vier Wänden und zur Miete bezahlbar bleibt. Die kommunalen Wohnungsgesellschaften sind finanziell zu sichern. Erträge sind in Wohnungsunternehmen zu belassen, damit sie langfristig für soziale Wohnungsversorgung zur Verfügung stehen.
(Beifall DIE LINKE)
Partner der Städte und Gemeinden sind insbesondere die kommunale Wohnungswirtschaft und gemeinnützige Genossenschaften, die Wohneigentümer und private Vermieter. Die Diskussion muss also unbedingt hier weitergeführt werden. DIE LINKE strebt die Wiederbelebung der sozialen Wohnraumförderung und deren Verknüpfung mit der Städtebauförderung an. Die Kompensationsmittel des Bundes für sozialen Wohnungsbau sind über 2013 hinaus bereitzustellen und deutlich zu erhöhen. Deren Zweckbindung ist auf kommunale Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften zu konzentrieren. Förderprogramme, die faktisch zur Subventionierung privater Anleger dienen, lehnt DIE LINKE ab. Wir werden uns gegen die Privatisierung von öffentlichem Wohnraum weiter wenden und gegen eine ausschließliche einnahmeorientierte Verwertung öffentlicher Liegenschaften.
Finanzminister Schäuble will gerade jetzt 11.500 Wohnungen der bundeseigenen TLG Wohnen meistbietend verkaufen, um auf den Immobilienboom aufzuspringen.
Eine neu gegründete Wohngenossenschaft - TLG Fairwohnen - will sich mit Hunderten von neuen Genossenschaftern am Bieterverfahren beteiligen, damit diese Wohnungen nicht Gegenstand des spekulativen Erwerbens,
(Beifall DIE LINKE)
und der renditemaximierenden Bewirtschaftung durch Investoren werden. Jawohl, Genossenschafter werden aktiv,
(Beifall DIE LINKE)
damit den Bewohnerinnen die Möglichkeit zur selbstbestimmten, demokratischen, eigenwirtschaftlichen Bewirtschaftung eröffnet werden kann. Wir streiten dafür, dass Kommunen im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge wieder als Bauherrinnen auftreten und sich an den Interessen der Mieterinnen und Mieter orientieren. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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