Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Verbot von Grünlandumbruch streichen 2/2

Dr. Marit Wagler

Zum Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2199

 

Werte Damen und Herren, Grünland, also unsere Wiesen und Weiden, sind ein unverzichtbarer Teil einer naturverträglichen, nachhaltigen Landwirtschaft. Sie erfüllen wichtige und unverzichtbare Aufgaben und Funktionen des Boden-, Wasser- und Klimaschutzes und der Biodiversität. Grünlandpflanzen halten die oberste Bodenschicht fest und schützen vor Erosion und Nährstoffeintrag in die Gewässer. Grünland speichert und hält Wasser länger und gibt es langsamer ab als Ackerland und dient deshalb auch dem vorbeugenden Hochwasserschutz. Nicht zuletzt ist bei Wiesen und Weiden der Humusanteil im Vergleich zu Ackerboden besonders hoch und sie können deshalb mehr Kohlenstoff speichern als Ackerboden und sind deshalb ein kostengünstiges und sofort einsetzbares Verfahren für den Klimaschutz. Für die nachhaltige Landwirtschaft ist Grünland unverzichtbar. Die tiergerechte Haltung von Wiederkäuern und Pferden ist ohne Grünland als Futterlieferant und Möglichkeit zum Weidegang nicht möglich.

 

Aber Landwirtinnen und Landwirte sind als Unternehmer Marktmechanismen unterworfen, die eben nicht nach den Funktionen und Leistungen, die das Grünland für unsere Gesellschaft vollbringt, fragen. Weil andere Bewirtschaftungsformen größere Erträge ermöglichen, war Grünland in der Vergangenheit im Rückgang begriffen. Das deutschlandweite Grünlandumbruchverbot sollte und hat diesem Rückgang Einhalt geboten. Der Nachteil dieses Grünlandumbruchverbots wird in dem Antrag allerdings deutlich. Eine Grünlandbewirtschaftung auf Flächen mit Ackerstatus bedeutet für die Landwirtinnen und Landwirte, dass sie ihr Grünland spätestens alle fünf Jahre umbrechen müssen, um den Ackerstatus ihrer bewirtschafteten Fläche nicht zu verlieren. Die Einkommenswirksamkeit von Ackerflächen ist gegenüber Grünlandflächen allerdings höher und für Landwirtinnen und Landwirte deshalb auch unverzichtbar. Hinzu kommt, dass durchschnittlich 75 Prozent der in Thüringen von Landwirtinnen und Landwirten bewirtschafteten Fläche Pachtfläche ist und die Verpächter haben einen Rechtsanspruch auf den Werterhalt ihrer Grundstücke. Landwirtinnen und Landwirte haben also gar keine andere Wahl, sie müssen den Ackerstatus erhalten. Im Rahmen des Thüringer Wassergesetzes kam es zu Nutzungseinschränkungen für Landwirtinnen und Landwirte durch die Verbreiterung der Oberrandstreifen. Und durch diese Nutzungseinschränkungen mussten nun die Landwirte unter Umständen noch größere Einkommensverluste hinnehmen. Hier würde ein Wegfall dieses Umbruchgebots zumindest eine gewisse Erleichterung für die Landwirte bedeuten und gleichzeitig als wirksamer Erosionsschutz dienen, denn ein wirksamer Erosionsschutz gelingt nur mit einer intakten und funktionsfähigen Grasnarbe.

 

Mit dem vorliegenden Antrag soll auf Bundesebene und EU-Ebene darauf hingewirkt werden, dass die bestehenden Regelungen für Landwirtinnen und Landwirte flexibilisiert werden. Ein Nettoerhalt der Grünlandfläche in Thüringen wäre dadurch also in keiner Weise bedroht, vielmehr würden solche Regelungen die Landwirtinnen und Landwirte vom Umbruchgebot freistellen und der Grünlandnutzung endlich Vorschub leisten. Ein Umbruch, also das Umpflügen von Grünland, bedeutet neben dem Aufwand der Arbeitszeit in Treibstoff auch immer eine CO2-Freisetzung und einen Verlust an Bodenleben und einen Wegfall der Ökosystemdienstleistungen des Grünlandes. Wird er nicht sinnvoll in die Betriebs- und die Produktionsabläufe integriert, sondern erfolgt er nur aufgrund von förderrechtlichen Vorschriften, ist er am Ende sinnlos und kontraproduktiv.

Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen Mitwirkendem im Ausschuss, dass hier eine gute Diskussion und eine Einigung auf diese gemeinsame Beschlussempfehlung zustande kommen konnte. Ich verstehe nicht, Herr Henke, wie Sie diesen Antrag, dem Sie auch zugestimmt haben, nun zu einer polemischen Diskussion über die EU Agrarpolitik nutzen konnten und nicht mal auf den Antrag eingegangen sind. Nun gut.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

 

Als Wermutstropfen bleibt natürlich, dass wir auf Länderebene keine Regelungskompetenz in dieser Sache besitzen. Ich hoffe natürlich, dass die FDP ihr Gewicht in einer potenziellen zukünftigen Regierungskoalition für die Landwirtinnen und Landwirte in dieser Sache auch in die Waagschale werfen wird.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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