Weitere Lockerung der Residenzpflicht durch die Ausweitung der Bewegungsfreiheit auf ganz Thüringen 2/2

RedenSabine BerningerAsyl-Migration

Zum Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/5302

 

Ich musste meiner Fraktion versprechen, nicht so lange zu reden wie heute Morgen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, aber ich brauche auch nicht sehr lange reden bei dem Thema Residenzpflicht. Wir haben ja des Öfteren schon grundsätzlich unsere Forderungen, Positionen ausgetauscht zum Thema Residenzpflicht. Deswegen kann ich mich auch hier kurz fassen. Die Fraktion DIE LINKE unterstützt natürlich den Antrag der Fraktion der FDP, das würde uns alle eher auch sehr verwundern, wenn nicht.


(Beifall DIE LINKE)


Warum wir einen Entschließungsantrag noch sozusagen angekoppelt haben, das habe ich schon erklärt. Da erwarte ich schon eigentlich von der FDP-Fraktion, dass sie dem auch zustimmt.


(Beifall DIE LINKE)


Und ich würde Sie gern auch bitte, in der Bundesregierung, in Ihrer Partei aktiv zu werden und dort darum zu werben, dass diese in Europa, die sagen es selbst und schreiben es auch in ihrer Begründung, einzigartige Regelung abgeschafft wird. Und ich sagte ja schon, die SPD damit aus einer Bredouille zu nehmen. Ich war jetzt sehr gespannt, zu erfahren, was denn evaluiert werden soll. Frau Holbe hat das jetzt angedeutet, was evaluiert werden soll, aber dazu brauchen wir keinen Zeitraum bis 31. März, meine Damen und Herren der CDU und der FDP.


Letzte Woche im Innenausschuss hatte die FDP-Fraktion einen Antrag zu den Auswirkungen der Lockerung der Residenzpflicht seit dem 1. Juli 2011 auf der Tagesordnung. Da sind wir von Innenstaatssekretär Rieder informiert worden, dass zumindest, was die Auswirkungen, was Ordnungsgeldverfahren, Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren bezüglich der Residenzpflichtverletzungen angeht, überhaupt keine konkreten Angaben gemacht werden können, weil diese Daten getrennt statistisch nicht erhoben würden.


Was die Auswirkungen der Residenzpflicht angeht, da brauchen wir tatsächlich keine Evaluierungen, weil, die haben wir im Prinzip vor zwei Jahren im Innenausschuss schon vorgenommen. Auf einen Antrag der FDP-Fraktion zur Lockerung der Residenzpflicht hatten wir dort eine Anhörung von Expertinnen und Experten durchgeführt und die haben die Auswirkungen der Residenzpflicht ganz eindrücklich beschrieben. Um es kurz zu fassen, die Residenzpflichtevaluation wird ergeben, sie grenzt aus, sie isoliert, sie diskriminiert. Auch die neue Verordnung seit 1. Juli 2011 ändert diese Ausgrenzungs- und Diskriminierungstatbestände nicht, ganz im Gegenteil hat sie noch was dazugefügt, nämlich die Ungleichbehandlung. Ich will nur ein Beispiel nennen: Flüchtlinge aus dem Kyffhäuserkreis - die Flüchtlinge dürfen ja jetzt in die angrenzenden Landkreise und eine kreisfreie Stadt - dürfen erlaubnisfrei in Erfurt Flüchtlinge besuchen. Flüchtlinge, die in Erfurt leben, dürfen dies umgekehrt nicht, die müssen einen Urlaubsschein beantragen, wenn sie einen Flüchtling im Kyffhäuserkreis besuchen müssen.


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Sie können in den Kyffhäuserkreis flüchten.)


Zur Evaluation anderer Bundesländer kann ich Ihnen empfehlen, die Bilanz des Ministeriums des Inneren in Brandenburg, die haben nämlich nach einem Jahr Bilanz gezogen und ich gebe Ihnen gern den Link. Sie finden diese Evaluierung auf der Seite des brandenburgischen Flüchtlingsrates. Dort wurden Ausländerbehörden gefragt, Ministerien gefragt, soziale Vereine, Wohlfahrts- und Flüchtlingsorganisationen gefragt, wie sich die Lockerung der Residenzpflicht auswirkt. Ich kann nur sagen, sie hat sich bewährt, wenn ich mir diese Bilanz im Ganzen angucke.


Der eindringlichste Grund, warum meine Fraktion sagt, die Residenzpflicht gehört abgeschafft, nicht nur ausgeweitet, ist die Menschenrechtsverletzung. Die Residenzpflicht verstößt nämlich gegen Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Dort steht geschrieben: Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates. Am Montag - ich habe das diese Woche schon mal gesagt - war der Internationale Tag der Menschenrechte. Was wir verlangen, ist nichts weniger, als Menschenrechte in Thüringen umzusetzen und eben dazu gehört das Menschenrecht auf Freizügigkeit.


Und wenn heute die Frau Kanis immer noch von moderner Asylpolitik spricht gerade auch in diesem Zusammenhang des Alternativantrags, mit dem man tatsächlich nur auf Zeit spielen will, dann kann ich das zwar nicht als hochgradig scheinheilig bezeichnen, um Ihre Wortwahl zu benutzen, aber ich betrachte es als hochgradig heuchlerisch, Frau Kanis.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



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