Weisungsrecht des Justizministers gegenüber der Staatsanwaltschaft abschaffen – Unabhängigkeit der Justizermittlungen gewährleisten!
Zum Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/2264
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will mich ganz kurz halten zu diesem Antrag, der aus meiner Sicht rein populistisch motiviert ist. Wenn wir uns den Antrag, die Fragen, die dort gestellt worden sind, durchlesen: Frage 1.a, in wie vielen Fällen seit 1990 Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft genommen worden ist. Da weiß ich genau, womit die AfD dann hinterher an die Öffentlichkeit geht, nämlich mit der Schlagzeile: Justizministerium verweigert Transparenz. Wer aber lesen kann und gewillt ist, sachorientiert zu arbeiten und zu fragen und nicht lediglich auf blanken Populismus aus ist, der hätte bemerken können – und das, finde ich, kann man auch von einer aus Steuermitteln finanzierten Landtagsfraktion erwarten, dass man sich auch mit der Materie beschäftigt, wie sie nicht erst seit Dezember 2014 hier mit dem Justizministerium zu tun hat, sondern länger schon, auch in vorherigen Legislaturperioden –, der hätte bemerken können, dass bereits in der letzten Legislaturperiode ein Justizminister eine Frage zur Einflussnahme zu einem von ihm nicht als Minister zu verantwortenden Zeitraum nicht beantworten konnte, nämlich Dr. Poppenhäger. Er hatte mal eine Mündliche Anfrage des Abgeordneten Koppe von der FDP zu beantworten, der nach Einflussnahmen seit 2004 gefragt hat. Minister Dr. Poppenhäger hat – ich meine, es war 2014 – geantwortet, er sei erst seit 2009 Justizminister und er könne auch nur für diesen Zeitraum antworten. Also wissen wir, dass seit 2009 dem Justizminister damals keine solchen Einflussnahmen erinnerlich waren. Aber das hätte man alles nachlesen können, das sind ja öffentlich zugängliche Dokumente. Aber das ist ja nicht Hintergrund solcher Anträge, die die rechtspopulistische Fraktion hier im Landtag stellt.
Zu Frage 1.b wird die AfD-Fraktion titeln: Rot-Rot-Grün gibt zu, dass Einflussnahme nicht ausgeschlossen werden kann, denn die Frage ist so gestellt, dass man die gar nicht anders beantworten kann.
Zu Frage 1.c: Die ist geprägt von der Unterstellung, dass nicht grundgesetz- und gesetzeskonform gehandelt wird, und deswegen wird auch die Schlagzeile so sein.
In Punkt 2 fordert die AfD, § 146 f des Gerichtsverfassungsgesetzes abzuschaffen. Einen solchen gibt es gar nicht; der § 146 enthält nur einen Satz. Dort steht nämlich: „Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“ Das hat damit zu tun, dass die Staatsanwaltschaften zwar ein eigenständiges Organ der Rechtspflege sind, aber eben nicht Teil der rechtsprechenden Gewalt und dass sie der Exekutive angehören und deswegen in einem Dienstverhältnis stehen, dessen Leitung sozusagen § 146 Gerichtsverfassungsgesetz begründet. Würden wir nun § 146 abschaffen, stünde immer noch § 147 im Gerichtsverfassungsgesetz, der das Recht der Aufsicht und Leitung definiert, und zwar des Bundesministers oder der Landesjustizverwaltung, die das Justizministerium der Länder ist.
Der Antrag der AfD-Fraktion hat einfach nicht Hand und Fuß. Gestern hat einer der Abgeordneten – ich glaube, es war derselbe, der eben hier gesprochen hat – von dem Schatten gesprochen, in den die Anträge der Fraktion alle anderen stellen. Ich habe gesagt: Wo kein Licht, da kein Schatten. Das kann ich zu diesem Antrag wiederholen. Wir lehnen diesen Antrag ab.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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