Wahlrecht für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit 3/3
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/6196
(Unruhe CDU)
Das schaffe ich nicht, Herr Mohring, ich möchte Absatz 3 des Artikels 79 des Grundgesetzes vortragen, wo die Ewigkeitsgarantie drin steht: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“ Und ich muss, um vollständig zu sein, dann auch noch Artikel 116 anführen, der die Deutschen im Sinne dieses Grundgesetzes definiert, und zwar im Moment die Staatsbürger, also wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, aber Artikel 116 steht nicht unter der Ewigkeitsgarantie.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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