Wahlrecht für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit 2/3

RedenSabine BerningerAsyl-MigrationGesellschaft-Demokratie

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/6196


Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte etwas richtigstellen, nicht dass hier ein falscher Zungenschlag im Raum stehen bleibt. Ich möchte Ihnen Artikel 20 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vorlesen. Dort steht im Abs. 1: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Abs. 2: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Der Artikel 20 hat noch zwei weitere Absätze, die muss ich jetzt aber nicht vorlesen. Worauf ich ausgehen will, der Herr Innenminister hat gerade von der Ewigkeitsgarantie gesprochen und da möchte ich richtigstellen, im Abs. 2 „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Das Volk ist nicht definiert. Deswegen kann man für die Wahlberechtigung eine Grundgesetzänderung vornehmen und einfach als Volk auch andere Menschen als Staatsbürger definieren.


(Beifall DIE LINKE)


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