Vorrang für einheimische Anbieter und erneuerbare Energien bei Neuabschluss der Stromversorgungsverträge für Einrichtungen des Landes
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1897 -
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Vorrang für einheimische Anbieter und erneuerbare Energien bei Neuabschluss der Stromversorgungsverträge für Einrichtungen des Landes! Liebe Kolleginnen und Kollegen, Klimawandel und Ressourcenknappheit machen die Umstellung unseres Energiesystems auf erneuerbare Energien zwingend erforderlich. Erneuerbare Energien sind aber nur effektiv, wenn sie dezentral, das heißt vor Ort, erzeugt und weitestgehend auch verbraucht werden.
Diesen Paradigmenwechsel soll dieser Antrag unterstützen. Das Hauptproblem mag vielleicht ein juristisches sein, das wir vielleicht in aller Kürze noch mal beleuchten sollten. Gibt es eigentlich das Vergaberecht her, dass wir in diesem Sinne verfahren, das ist die Fragestellung. Wir sagen, ich sage ja, insbesondere auch eingedenk der Diskussion, die wir vor wenigen Tagen in der Anhörung zum neuen Vergaberecht gehört haben, aber ganz davon abgesehen, selbst das alte Vergaberecht lässt es zu, dass so verfahren wird. Nicht der billigste Anbieter bekommt den Zuschlag, sondern der günstigste, das heißt der wirtschaftlichste.
Nun wäre die Frage, wie ist das Problem der Wirtschaftlichkeit zu sehen. Ich sage, Wirtschaftlichkeit heißt bei der Energie-, bei der Stromversorgung vor allem, eine volkswirtschaftliche Betrachtungsweise anwenden und kein verzerrendes betriebswirtschaftliches Herangehen dulden. Ich möchte das an drei Beispielen …
(Zwischenruf Abg. Recknagel, FDP: Dass Sie das Betriebswirtschaftliche nicht dulden wollen, ist mir klar.)
Warten Sie mal ab, Herr Recknagel, Sie sind gleich dran.
Ich will drei Beispiele nennen, die dies untermauern sollen:
Erstens: Die Atomwirtschaft erzeugt vermeintlich den billigsten Strom, aber nur unter der Bedingung, dass man 160 Mrd. € Subventionen erhalten hat.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es sind nicht geregelt die Kosten der Endlagerung, die auf zig Generationen zukommen und die Frage des Risikos beim Betrieb, das wollen wir schon ganz außen vor lassen, da kann man sich die tollsten Kostenbelastungen ausmalen.
Ein zweites Beispiel: Der E.ON-Konzern hat zum 30.06. sage und schreibe einen Verlust von 44 Mrd. € in den Büchern stehen. Das erscheint natürlich nicht in der Kalkulation, noch nicht. Aber die Frage der Zuverlässigkeit der Versorgungssicherheit und was denn mal mit den Verlusten wird, ich denke, dem kann man nicht ausweichen, wenn es um die Frage der Vergabe geht und das sollte unbedingt beachtet werden.
Schließlich und letztlich sollte man ins Kalkül ziehen, dass die regionalen Energieversorger Wertschöpfungen vor Ort erzeugen. Wertschöpfungen in der Region sind das, was wir eigentlich wollen. Wertschöpfungen sind im volkswirtschaftlichen Sinne Einnahmen, die wir natürlich auch wieder ausgeben können, und regionale Wirtschaftskreisläufe befördern all das, was eine vernünftige Zielstellung für eine vernünftige Wirtschaftspolitik wäre. Folglich sind solche Effekte in jedem Fall wichtig bei der Vergabe solcher Aufträge. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE)
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