Vorliegen des vollständigen Fusionsvertrages zwischen der Kali+Salz AG Kassel, der Mitteldeutschen Kali AG und der Treuhandanstalt vom 13. Mai 1993 bei der Thüringer Landesregierung
Vorliegen des vollständigen Fusionsvertrages zwischen der Kali+Salz AG Kassel, der Mitteldeutschen Kali AG und der Treuhandanstalt vom 13. Mai 1993 bei der Thüringer Landesregierung, deren Umgang und das verfassungsgemäße Informations- und Kontrollrecht des Thüringer Landtags
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/7457
Vielen Dank. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Minister Gnauck, Sie hatten dankenswerterweise gesagt, dass Thüringen in dem Prozess ein Dritter ist. Es ist hier mehrfach davon gesprochen worden in dieser Debatte, dass Thüringer Vertreter auf bestimmten Ebenen für oder gegen den Kali-Fusionsvertrag waren. Wenn ich mich zu einem solchen Vertrag verhalte, gehe ich davon aus, dass ich ihn dann auch kenne.
(Beifall DIE LINKE)
Und wenn ich einen solchen Vertrag kenne und ich weiß, dass dieser Vertrag weit in die Zukunft wirkt, dann hebe ich ihn auch auf. Ich will jetzt nicht sagen, dass wir dann im Wirtschaftsministerium von Herrn Bohn vielleicht noch Unterlagen aus der Zeit finden könnten oder von Herrn Staatssekretär Richwien, der sich die dann als damaliger Wirtschaftsstaatssekretär noch mal rauszog, als es um den Generalvertrag ging. In der Staatskanzlei müssten da auch Unterlagen da sein. Wenn denn aber Thüringen das wirklich alles nicht wusste und wirklich hier unbeteiligter Dritter war, also nicht diesen Passagen zugestimmt hat, dann muss man doch die Rechtmäßigkeit dieses Vertrages wirklich hinterfragen. Und, meine Damen und Herren, da komme ich jetzt zu der Frage, Klärung, ob denn die Dokumente, die hier vorliegen, ob die Dokumente, die im Wirtschaftsministerium bei Herrn Höhn vorgelegen haben, korrekt sind oder nicht. Herr Minister Reinholz, Sie hatten gesagt, von §§ 16 (1) bis 17 (4) liegen die Dokumente vor, weil sie im Rahmen der Erstellung des Generalvertrags Ökologische Altlasten wichtig waren. Wir hatten im Ausschuss uns mit der Frage beschäftigt und haben die Aussage auch bekommen, dass eine Rechtsanwaltskanzlei von der Landesregierung beauftragt wurde, um zu prüfen, ob der Generalvertrag wirklich diesen Kali-Fusionsvertrag richtig umsetzt, also ob man diesem Generalvertrag so zustimmen konnte. Ich weiß nicht, was Ihre Kanzlei geprüft hat. Wenn sie bloß geprüft hat, ob der Generalvertrag diese Passagen des Kalifusionsvertrages erfüllt,
(Zwischenruf Reinholz, Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz: Ja.)
dann mag die Aussage der Kanzlei richtig gewesen sei. Die Kanzlei hätte aus meiner Sicht aber eher prüfen müssen, ob denn diese Passagen des Vertrages rechtswirksam sind. Nach dem, was uns vorliegt, und komischerweise sind die entsprechenden Bereiche, auch §§ 16 (1) bis 17 (4), handelt es sich hier um Dinge, die in dem Freistellungsrecht der Bundesrepublik Deutschland und der DDR damals überhaupt nicht üblich waren. Wie kann ich denn eine Freistellung einem Unternehmen gewähren für seine Rechtsvorgänger, also vor Zeiten weit vor der DDR? Wie kann ich denn eine Freistellung einem Unternehmen gewähren für die Zeit nach der DDR? Wie kann ich denn eine Freistellung gewähren für die Werra-Entsalzung weit in die Zukunft? Wir reden über 1.300 Jahre, bis das Salz von den Halden weg ist. Wenn diese Regelungen, die in diesem anonymen Papier drin sind, identisch sind mit denen, die bei Ihnen im Haus in den identischen Paragraphen vorliegen, Herr Minister, dann hätte die Landesregierung verdammt noch mal die Pflicht gehabt, die Rechtswidrigkeit dieses Vertrages anzugreifen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es geht hier um Milliarden, und das hätte vom ersten Tag an, 1993 bereits, erkannt werden müssen. Und dann hätten wir den Umgang mit Bischofferode, das Unrecht, was im DDR-Kalibergbau passierte, vermeiden können.
Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang erwarte ich, dass wir über diese Fragen im Parlament reden, dass wir diese Daten vorgelegt bekommen, denn hier geht es wirklich um die Parlamentsrechte, um das Recht des Haushaltsgesetzgebers. Und das, denke ich, können wir, in welcher Vertraulichkeit auch immer, klären. Es hat bisher kein Angebot der Landesregierung zu dieser Frage gegeben. Ich gehe davon aus, dass wir uns nach den heutigen Erklärungen der Fraktionen mit diesen Fragen beschäftigen. Denn ansonsten wird Thüringen für die nächsten 1.300 Jahre bezahlen. Herr Primas, einen Satz gestatten Sie mir noch zu der Frage, Lizenz zum Gelddrucken. Wenn man die Gewinnverteilung so regelt, dass man bei gewinnträchtigen Bereichen wie der Sonderabfallentsorgung unter Tage eine andere Gewinnzuführung macht als bei den Bereichen, die offensichtlich defizitär sein werden, dann ist das eine Lizenz zum Gelddrucken gewesen.
(Beifall DIE LINKE)
(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Das ist ein Schwachsinn.)
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass wir jetzt im Ausschuss endlich Klartext reden können und ansonsten in anderen den Parlamentsgremien. Wenn das nicht auf den Weg kommt, dann müssen wir uns wirklich Gedanken machen, wie wir weiter mit der Frage umgehen.
(Beifall DIE LINKE)
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