Vorbereitung der EU-Förderperiode 2014 bis 2020

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Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/5698

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will jetzt erst einmal nicht auf Herrn Baumann eingehen, denn Sie haben Sachen interpretiert, die gar nicht in unserem Antrag stehen. Aber Ausgangspunkt meiner Überlegung ist, meine Damen und Herren, wir haben eine positiv wirkende Vereinbarung zwischen der Landesregierung und dem Thüringer Landtag, was die Mitwirkungsrechte des Landtags bei europapolitschen Entscheidungen der Landesregierung betrifft. Das ist ein Fortschritt. Da haben wir hier was in Thüringen gemeinsam geschaffen, wo andere Landtage noch davon träumen. Das Problem ist, es funktioniert. Es funktioniert, diese Vereinbarung. Und jawohl, auch ich erkenne an oder wir erkennen an, dass das eine absolute Qualitätsbesserung ist, auch jetzt schon in Vorbereitung der Operationellen Programme. Da gebe ich Ihnen auch recht, Herr Wucherpfennig. Wenn ich daran denke an die letzte Förderperiode, an die Vorbereitung, da sind wir in den Ausschüssen jetzt schon viel umfangreicher informiert worden, als das damals der Fall war. Das hat die Landesregierung gemacht, das will ich überhaupt nicht bestreiten und bestreitet auch keiner. Das haben wir auch in diesem Antrag nicht bestritten. Ich erinnere auch daran, wir haben zum Beispiel auch die Eckpunkte für die Operationellen Programme bekommen von der Landesregierung. Das war damals auch nicht der Fall. Das ist gut. Und da sind wir auch informiert. Da fühle auch ich mich informiert und wir uns informiert. Um was es uns geht, ist, und wir haben auch nirgends geschrieben, dass die Operationellen Programme hier im Plenum debattiert werden sollen. Da bin ich bei allen, das ist nicht der Ort, wo wir darüber diskutieren sollten. Das wollen wir auch nicht. Aber die ehemals Begleitausschüsse und jetzt Monitoringausschüsse werden ja erst noch berufen, wenn die Operationellen Programme in Kraft treten, entsprechend auch der Verordnung. Und da sagen wir und sind wir der Auffassung, da sollte schon auch auf Grundlage der Vereinbarung der Landtag unmittelbar - der Landtag - mit eingebunden werden, weil dort, meine Damen und Herren, findet eigentlich das Leben statt. Da findet statt und wird beraten und evaluiert, wie die Operationellen Programme und die Richtlinien vor allem, die Operationellen Programme sind ja das eine.


Das Entscheidende bei der Umsetzung der Operationellen Programme sind dann ja die Richtlinien, die dazu erarbeitet und umgesetzt werden müssen, wie diese Richtlinien funktionieren. Klar besteht durchaus die Möglichkeit, wir können immer wieder Selbstbefassungsanträge in den Ausschüssen machen, lässt die Geschäftsordnung zu, lässt alles zu, können wir machen. Aber sind wir als Land auch unmittelbar mit eingebunden in die Begleitausschüsse? Und da kann man jetzt beraten, ob mit Stimmrecht oder ohne Stimmrecht, sind wir aber als Landtag unmittelbar mit eingebunden? Da sind wir vor Ort und wissen, was vor Ort ist. Wir könnten uns vielleicht auch aus Effektivitätsgründen manchen Tagesordnungspunkt dann in dem Ausschuss ersparen, weil wir an dieser Stelle schon eingebunden sind. Kollege Baumann, Sie haben den Paragraphen zitiert, ist richtig. Jetzt könnte ich brutal sagen, also alles, was nicht drin steht, das kann gemacht werden. Alles, was nicht verboten ist, das kann gemacht werden. Sie haben das auch zitiert, Sie haben dort auch vorgelesen - ich will nicht noch mal alles wiederholen - Stellen, die die Zivilgesellschaft vertreten. Jetzt muss ich natürlich die Frage an dieser Stelle stellen, meine Damen und Herren, sind wir als Landtag nicht auch eine Stelle der Zivilgesellschaft? Auch als Gesetzgeber vertreten wir die Zivilgesellschaft. Also wer verbietet uns, nicht als Stelle der Zivilgesellschaft in den Monitoring-Ausschüssen vertreten zu sein? Wer verbietet uns das?


(Beifall DIE LINKE)


Niemand. Wir hätten eine Zeitersparnis, wir könnten uns vielleicht manchen Ausschuss-Tagesordnungspunkt ersparen, wenn wir mit eingebunden wären. Ich kann mir auch vorstellen, dass natürlich bei manchem WiSo-Partner dann die Gefahr besteht, bei Politikern kann das manchmal der Fall sein, wir zerreden dann die Arbeit und machen dann vielleicht in den Ausschüssen auch unsere Landtagsdebatte. Ich glaube aber, da haben wir doch so viel Europaverständnis und Fachverständnis, dass das bestimmt nicht der Fall sein würde an dieser Stelle. Es gibt eigentlich gute Beispiele, wo das die Landesregierung auch schon praktiziert, den Landtag in bestimmte Arbeitsgremien mit einzubeziehen. Ich erinnere mal an die letzte Legislatur, damals noch unter der Sozialministerin, der jetzigen Ministerpräsidentin, als dort die Arbeitsgruppen gebildet wurden zur Bekämpfung der Kinderarmut. Darin waren wir als Fraktion mit vertreten. Oder ich erinnere jetzt an die Arbeitsgruppen im Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Arbeitsgruppen Inklusive Bildung, wo die Fraktionen in diesen Arbeitsgruppen mit vertreten sind, wo Fachleute von draußen, wo die Exekutive, wo Träger mitarbeiten, wo wir auch als Landtagsfraktion mitarbeiten. Warum soll das nicht in den Monitoring-Ausschüssen notwendig sein?


Eines machen noch die Monitoring-Ausschüsse, meine Damen und Herren, die evaluieren auch die Umsetzung der Operationellen Programme. Und da ist es doch eigentlich selbstverständlich, dass wir uns dort schon vor Ort informieren können, welche Evaluierung wird dort vorgenommen, wie schätzen vor allem die WiSo-Partner die Umsetzung der Operationellen Programme ein? Ich kann das ja wohl immer wieder in die Ausschüsse holen, aber die Zeit könnten wir uns sparen. Da bin ich nicht bei dem ersten Punkt, den die GRÜNEN vorschlagen, dass wir auch jemanden einkaufen können, den wir als Fraktion dort reinsetzen. Also wenn wir das machen, da hat es mich eigentlich gewundert, dass die Argumente jetzt nicht kamen, dann könnten wir es so lassen, wie es ist. Wenn das heute nicht beschlossen wird oder nicht an die Ausschüsse geht und wir diskutieren darüber, also dann brauche ich mir auch niemanden mehr einkaufen. Dann kann ich auch jetzt schon zur Vertreterin der Parität gehen oder zum Vertreter des DGB, und der erzählt mir dann was aus den Begleitausschüssen. Also da muss ich nicht noch jemanden einbinden, der mir dann auch wieder was im Prinzip erzählt. Das könnte ich dann an der Stelle im Prinzip lassen.


Zu unserem Punkt 3, also wo wir ein paar inhaltliche Punkte vorgehen, revolvierende Programme. Er hat ja schon in der jetzigen Förderperiode, die da läuft, spielt das ja schon eine Rolle. Ich will jetzt auch nicht diskutieren, wer es nun gebracht, den ersten Vorschlag gemacht hat. Kann ich mich erinnern, ich glaube, das war unser wirtschaftspolitischer Sprecher. Aber das ist egal, wir haben revolvierende Programme. Ich habe jetzt im Doppelhaushalt festgestellt, meine Damen und Herren, da sind die Mittel zurückgegangen in den revolvierenden Programmen. Es gab Thüringen Invest und Thüringen Dynamik, das waren Sachen, die auf revolvierenden Fonds berufen haben. Und wir sagen gerade - und da sind wir uns doch einig - die Mittel werden weniger. Ich will jetzt nicht Zahlenspekulation machen. Aber gerade wenn die Mittel weniger werden, muss doch das Geld so effektiv wie möglich, aber auch so langfristig wie möglich eingesetzt werden. Wenn Geld wieder zurückfließt und wieder als Darlehen ausgereicht werden kann, ist das doch im Prinzip positiv. Was die Frage der Multifonds betrifft - ich weiß, die Landesregierung hat eine andere Meinung dazu - wir sagen, Multifonds, die Koordinierung und Vernetzung von EFRE, ESF und ELER-Mitteln - auch LEADER könnte man einbeziehen - ist besonders wichtig für Projekte im ländlichen Raum, wenn ich diese Mittel gebündelt einsetzen kann. Wir müssen ja auch mal daran denken, es müssen ja entsprechende Richtlinienanträge immer wieder dann gestellt werden. Da ist es doch ein Unterschied, ob ich einen Antrag stelle für so einen Multifonds oder ob ich drei oder vier Anträge stellen muss für die einzelnen Strukturfonds. Auch das wäre eine Vereinfachung, meine Damen und Herren.


Was den nachhaltigen Einsatz der Mittel betrifft und Ressourcenschonen - jawohl, das steht in den Richtlinien - aber das Problem ist doch, wie ich das umsetze. Und da wollen wir zum Beispiel nicht als LINKE, dass Leiharbeit gefördert wird. Und ich habe auch meine Probleme, meine Damen und Herren, wenn wir immer wieder Projektförderungen machen und kein Mensch überlegt, wie das nach den drei Jahren Projektförderung mit diesem Projekt weitergeht. Nachhaltigkeit ist für mich, dass ich solche Sachen fördere, die auch zum Laufen gebracht werden, wenn die Förderung noch weniger wird. Deshalb haben wir auch das reingenommen.


(Beifall DIE LINKE)


Was den Bürokratieabbau betrifft, meine Damen und Herren, sind wir wieder bei den Monitoring-Ausschüssen. Die haben ja jetzt eine ein bisschen - ich will es mal so formulieren - komplizierte Situation in der Gesellschaft, die die Fonds verwaltet. Viele Nachweisführungen sind unkorrekt, dadurch steht Geld aus und die Nachweisführungen vieler Projekte und Fördermittel sind überhaupt noch nicht bearbeitet. Da steht doch Geld aus. Da hat wohl im Wirtschaftsausschuss das Wirtschaftsministerium zugesichert, auch da muss Bürokratieabbau vonstatten gehen. Wichtig ist doch eigentlich: Es müssen Richtlinien formuliert werden, die eindeutig formuliert sind, die für die Träger und Antragsteller eindeutig sind und die so einfach wie möglich und klar formuliert sind. Wenn ich Richtlinien habe, die ein breites Spektrum der Auslegung zulassen, darf ich mich auch nicht wundern, wenn es Probleme bei der Nachweisführung der Verwendung der Mittel der Strukturfonds gibt. Und da sagen wir auch, Bürokratieabbau bedeutet für uns einfache Nachweisführung auf der Grundlage von eindeutig formulierten Richtlinien und keinen Richtlinienschummel.


(Beifall DIE LINKE)


Es kann dort unterschiedliche Auffassungen geben. Aus diesem Grund beantrage ich die Überweisung unseres Antrags an den Wirtschaftsausschuss, an den Landwirtschaftsausschuss und federführend an den Europaausschuss.


Noch eine Bemerkung zu den GRÜNEN kann ich mir natürlich nicht verkneifen. Einen ersten Punkt habe ich schon gesagt, warum wir da nicht mitgehen. Und dann muss ich natürlich ausnahmsweise Kollegen Baumann mal recht geben, unser Antrag ist so formuliert, dass ihn jeder Mensch versteht. Ihr Antrag ist in brüsseldeutsch formuliert, meine Damen und Herren. Davon haben wir wirklich genug. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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