Voraussichtliche Erhöhungen der Grund- und Gewerbesteuer aufgrund der vom Land angenommenen fiktiven Steuerhebesätze
Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion FDP – Drucksache 5/1765 -
Frau Präsidentin, meine sehr geehrte Damen und Herren, die FDP ist mutig, dieses Thema hier voller Selbstbewusstsein in den Landtag zu bringen; ist es doch die FDP, die auf Bundesebene einen Generalangriff auf die Kommunen führt und die Kommunen finanziell ausbluten möchte,
(Zwischenruf Abg. Recknagel, FPD: Falsch!)
indem sie die Gewerbesteuer abschaffen will und die Konkurrenz, die nach dem liberalen Grundprinzip der FDP das Heilmittel jeder Gesellschaft darstellt, zwischen den Kommunen verstärken will durch die Einführung eines Hebesatzes auf die Einkommensteuer. Das findet unseren erbitterten Widerstand. Insofern hätte ich mir gewünscht, dass hier die Landtagsfraktion der FDP sich deutlich gegen das Vorhaben ihrer Bundespartei stellt. Das ist hier leider ausgeblieben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, andererseits hat die FDP in einigen Detailpunkten durchaus recht mit ihrer Kritik, und zwar hinsichtlich der Art und Weise, wie die Landesregierung hier versucht zu agieren, indem sie ihr tatsächliches Vorhaben, über den Finanzausgleich eine Gemeindegebietsreform auf den Weg zu bringen, verschleiert. Das lehnen wir ab. Wir sprechen uns keinesfalls gegen eine Diskussion über die Hebesätze aus und sehen dort durchaus Potenziale, vorrangig bei der Gewerbesteuer, bei der Grundsteuer muss man das differenzierter sehen. Wir verweigern uns einer solchen Diskussion nicht; aber nicht im Rahmen des Finanzausgleichs, sondern dieser Dialog muss offen geführt werden mit allen betroffenen Gruppen. Es gibt natürlich Bedenken und Befürchtungen, die durchaus ernst zu nehmen sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung agiert widersprüchlich. Im Gesetzentwurf zum Finanzausgleichsgesetz werden Mindesthebesätze definiert, die im Jahr 2015 in Kraft treten sollen. Bei der Bedarfsermittlung werden jetzt aber schon fiktive Hebesätze unterstellt, die über diesen Mindestsätzen im Finanzausgleichgesetz liegen. Das heißt, bereits jetzt unterstellt die Landesregierung den Kommunen, dass sie ihre Einnahmemöglichkeiten nicht ausschöpfen
(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Sie schöpfen sie nicht aus.)
darüber können wir reden -, aber bei den Mindestsätzen, die 2015 erst in Kraft treten, bleiben sie darunter. Dieser Widerspruch muss aufgeklärt werden. Da haben wir sicherlich im Rahmen der Diskussion zum Gesetzentwurf Finanzausgleichsgesetz Zeit. Wir sehen Potenziale und deswegen verweigern wir uns einer Diskussion nicht. Bei der Gewerbesteuer sehen wir Potenziale, weil durch die letzte Unternehmenssteuerreform zum 01.01.2008 bewusst die Unternehmen entlastet wurden, um den Kommunen einen Korridor zu eröffnen, über die Hebesätze zusätzliche Einnahmen zu erwirtschaften. Es ist beispielsweise bei dem Einzelnunternehmer, der angeblich so im Blickpunkt der FDP steht, der linear steigende Höchststeuersatz von 5 Prozent auf 3,5 Prozent reduziert worden und die Anrechenbarkeit auf die veranlagte Einkommensteuer vom 1,8-fachen auf das 3,8-fache erhöht worden. Damit kann ein Einzelunternehmer bis zu einem Hebesatz von etwa 420, wenn ich den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer mit berücksichtige, seine Gewerbesteuer vollständig mit der Einkommensteuer verrechnen. Das heißt, er wird überhaupt nicht mehr belastet. Deswegen sehen wir dort Potenziale, aber dies im Ergebnis eines offenen Dialogs und nicht durch die Hintertür. Bei den Kapitalgesellschaften kam es zu einer Entlastung bei der Körperschaftssteuer, nämlich von 25 auf 15 Prozent mit dem Hinweis, dass man den Hebesatz erhöhen kann. Dort wurde im Übrigen der Steuersatz auch von 5 auf 3,5 Prozent reduziert. Also, bei der Gewerbesteuer sehen wir Potenziale, bei der Grundsteuer - wie gesagt - differenziert wegen der Umlagefähigkeit. Wir sagen, die Grundsteuer hat in dem Katalog der Betriebskosten nichts zu suchen, denn bei der Grundsteuer wird das Vermögen besteuert, das Grundvermögen, also die Immobilie und die schöpft der Vermieter über die Nettomiete ab. Dieses noch einmal zusätzlich in die Betriebskosten zu nehmen, halten wir für unanständig. Wenn wir dieses Problem gelöst haben, können wir auch über den Hebesatz der Grundsteuer ideologie- oder emotionsfrei diskutieren. Allerdings ist ideologiefrei für uns nicht richtig, denn wir sind überzeugt, Vermögen muss in diesem Land einen höheren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Dazu gehört auch das Immobilienvermögen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
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