Volksbegehren für sozial gerechte Kommunalabgaben in Thüringen - Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen - Klage nicht erheben! 2/2

RedenFrank KuschelKommunales

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/3685

 

Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Scherer, Sie haben sich zu den Kosten geäußert und dabei auf die Regelung abgestellt im Zusammenhang mit der Rückerstattung der Wasserbeiträge und auch der Abwasserbeiträge bei der Privilegierung. Ich darf Sie nur noch einmal darauf hinweisen, dass der vorliegende Gesetzentwurf, der dem Volksbegehren zugrunde liegt, eben gerade nicht dieses sehr teure Rückerstattungsmodell aufweist, sondern ein Verrechnungsmodell. Wir als LINKE hatten schon 2004, als wir hier die Debatte zu der Rückerstattung der Wasserbeiträge geführt haben, auch dieses Verrechnungsmodell vorgestellt. Das hätte dem Land tatsächlich jährlich 28 Mio. € gespart und mit 5 Mio. € wäre der Landeshaushalt belastet gewesen. Das ist klar, aber 28 Mio. € hätten wir gespart. Wenn Sie fragen, wer hätte es bezahlt: Die Bürgerinnen und Bürger, indem sie auf die Rückerstattung verzichtet hätten. Das war das Zugeständnis der Bürger. Es ist klar, die Bürger bezahlen doch Ihre verfehlte Politik der letzten Jahre. Die Bürger bezahlen, aber sie waren dazu bereit, um den Landeshaushalt nicht zusätzlich zu belasten. Sie haben aber ein Modell gewählt, das insbesondere den Banken wieder zugute kommt. Nun klar, das kostet zum Schluss 1 Mrd. €.


Herr Hey, ich schätze Sie sehr hoch, deswegen will ich noch einmal den Versuch unternehmen, Ihnen den Unterschied zwischen einer steuerrechtsähnlichen und einer verbrauchsabhängigen Abgabe zu erläutern, was ich übrigens immer gemacht habe bei allen Veranstaltungen, auch wo Sie zugegen waren, weil wir uns hier in einem tatsächlich sehr spannenden Thema befinden. Zu Recht hat ja Herr Bergner auf das Gutachten der Landtagsverwaltung verwiesen und die haben eben tendenziell gemeint, es ist verfassungswidrig. Es ist keine abschließende Bewertung, das maßt sich ja der Wissenschaftliche Dienst im Regelfall sowieso nicht an, sondern er gibt uns nur Empfehlungen. Sie haben recht, Herr Hey, würde die Infrastrukturabgabe eine steuerrechtsähnliche Abgabe sein, dann wäre der Bund ausschließlich zuständig. Die Steuern haben die Wirkung, dass Steuern zu bezahlen sind, auch eine steuerrechtsähnliche Abgabe, ohne Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung. Das ist die Wirksamkeit einer Steuer. Das nimmt Politik sehr wörtlich. Wir kassieren Steuern, ohne Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung. Die verbrauchsabhängige Abgabe oder aufwandsbezogene Abgabe setzt immer eine konkrete Gegenleistung voraus. Das ist bei der Bettensteuer so - das ist auch so eine Abgabe, die können die Kommunen selbst erheben, da ist die Gegenleistung, die Infrastruktur vorzuhalten für einen Kreis von Nutzern, die nicht mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sind. Die Infrastrukturabgabe kann nur erhoben werden im Zusammenhang mit realisierten Straßenausbaumaßnahmen, das heißt, die Gegenleistung sind die Straßenausbaumaßnahmen. Sie ist ganz konkret. Die Abgabe kann also nicht für irgendetwas erhoben werden, sondern nur in dem Umfang, wie Straßenausbaumaßnahmen realisiert werden. Deshalb sind wir überzeugt, es handelt sich um eine aufwandsbezogene Abgabe. Wir erwarten einfach auch von einer Landesregierung, wenn man sich in einem solchen Spannungsfeld befindet, dass man im Zweifelsfall für den Bürger entscheidet und sagt, jawohl, es ist eine aufwandsbezogene Abgabe, zumal sie freiwillig ist. Und wenn Sie zur Verfassungswidrigkeit hier reden, dann will ich Sie darauf hinweisen, im neuen Koalitionsvertrag von CDU und SPD in Berlin steht die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Berlin. Ist es deshalb verfassungswidrig?


(Beifall DIE LINKE)


Oder Baden-Württemberg hat 1997 die Abwasserbeiträge abgeschafft. Ist das verfassungswidrig? In Hamburg und Bremen gab es diese Beiträge noch nie. Ist das verfassungswidrig?


(Beifall DIE LINKE)


Deswegen sage ich ja, Sie sollen deutlich hier sagen, Sie wollen an diesem Finanzierungsmodell festhalten, das ist doch in Ordnung, aber nicht diesen Umweg und dieses Herumgekaspere an irgendwelchen Verfassungsgrundsätzen. Das bringt uns doch nicht weiter, sondern Sie haben Zeit, lange genug - Sie, Herr Hey, noch nicht, Sie erst seit 2009 -, aber die CDU hatte 20 Jahre lang Zeit, das Problem zu lösen und hat jämmerlich versagt. Die Kosten tragen die Bürgerinnen und Bürger.


(Beifall DIE LINKE)


Jetzt machen die sich einen Kopf und der Landesregierung fällt nichts anderes ein, als das eigene Volk wieder zu verklagen. Das ist haut nicht hin. Sie haben das Recht dazu, aber nicht die Pflicht, man hätte es auch anders machen können. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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