Volksbegehren für sozial gerechte Kommunalabgaben in Thüringen - Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen - Klage nicht erheben! 1/2
Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/3685
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu Beginn möchte ich der Thüringer Bürgerallianz für sozial gerechte Kommunalabgaben und allen Bürgerinitiativen recht herzlich danken, meinen Dank aussprechen für die Initiative für dieses Volksbegehren für sozial gerechte Kommunalabgaben. Die erste Etappe war erfolgreich.
(Beifall DIE LINKE)
In relativ kurzer Zeit konnten rund 25.000 Unterschriften gesammelt werden. Der Gesetzentwurf, der diesem Volksbegehren zugrunde liegt, das war kein einfacher Weg, den die Bürgerinitiativen dort gegangen sind. Ich darf daran erinnern, Ende der 90er-Jahre gab es eine Fundamentalposition der Bürgerinitiativen, die hieß „Keine Beiträge für Wasser, Abwasser und Straßenbauinvestitionen“. In einem langwierigen Diskussionsprozess, den wir immer begleitet haben, auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zu Beginn auch im starken Maße die SPD, die hat das dann 2009 abgebrochen, weil sicherlich im Koalitionsvertrag stand, Bürgerinteressen nicht mehr in dem Maße in die Arbeit mit einzubeziehen, wie bisher.
(Unruhe CDU)
Wir haben das immer begleitet und was jetzt vorgelegt ist, ist tatsächlich ein Papier, ein Gesetzentwurf, der von Kreativität und auch Innovation gekennzeichnet ist. Kreativität und Innovation, die ich mir gern von der Landesregierung in dieser Frage, was die Kommunalabgaben betrifft, gewünscht hätte.
(Beifall DIE LINKE)
Warum kreativ und innovativ? Es ist ein Gesetzentwurf, der zu keiner zusätzlichen Belastung kommunaler Haushalte oder des Landeshaushalts führt. Auch das ist nicht immer selbstverständlich. Das Kostendeckungsgebot im Bereich Abwasser bleibt erhalten und für den Wegfall der Straßenausbaubeiträge wird eine Finanzierungsalternative angeboten. Es ist aus meiner Sicht nicht allzu häufig, dass Bürgerinnen und Bürger in diesem Land nicht nur etwas ablehnen, sondern konstruktive Vorschläge unterbreiten, wie künftig ein System gestaltet werden kann. Insofern ist die Landesregierung jetzt aufgefordert, mit diesem Votum der Bürger sehr behutsam umzugehen. Unstrittig ist in der Verfassung geregelt, dass die Landesregierung die Möglichkeit hat, das Volksbegehren, das die Landtagspräsidentin zugelassen hat, durch Klage beim Verfassungsgericht zunächst zu stoppen, aber die Verfassung regelt dafür keine Pflicht, insbesondere dann nicht, wenn man verfassungsrechtlich den Inhalt unterschiedlich bewerten kann.
Darauf möchte ich noch mal kurz eingehen. Der Thüringer Innenminister und der Pressesprecher der Landesregierung haben sich beide zu diesem Volksbegehren geäußert und haben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet, und zwar in zwei Punkten.
(Zwischenruf Zimmermann, Staatssekretär: So ist es.)
Sie haben ja nur das wiedergegeben, was man Ihnen auf den Sprechzettel aufgeschrieben hat; herzlich Willkommen dem Pressesprecher.
Das Erste: Es wird darauf verwiesen, zu Abgaben wären Volksbegehren unzulässig. Das ist nur insofern richtig, wenn die Abgaben tatsächlich Auswirkungen auf die jeweiligen Haushalte hätten, also auf die Kommunalhaushalte bzw. den Landeshaushalt. Das ist aber hier gerade nicht der Fall. Die Bürgerinitiativen haben vorgeschlagen, im Bereich Abwasser die Beiträge abzuschaffen und alle Investitionen über die Gebühren zu refinanzieren. Ein Modell, das im Bereich der Wasserversorgung bereits seit 01.01.2005 zur Anwendung kommt und funktioniert, und im Übrigen sehr kostendämpfend auf die Aufgabenträger gewirkt hat. Bei einer ausschließlichen Gebührenrefinanzierung der Investitionen muss sich jeder Aufgabenträger genau überlegen, in welcher Höhe und an welcher Stelle er investiert, weil jede Investition sich sofort auf die Gebührenhöhe durchschlägt.
Der zweite Vorwurf, der seitens der Landesregierung erhoben wird, ist, die Infrastrukturabgabe wäre eine steuerrechtsähnliche Abgabe, damit Bundesrecht und damit unzulässig. Das stimmt nicht. Steuerrechtsähnliche Abgaben können nur erhoben werden, wenn kein Anspruch auf eine Gegenleistung besteht. Hier besteht aber die Gegenleistung, Investitionen in den kommunalen Straßenbau. Sie sollten, meine Damen und Herren von der CDU und SPD und der Landesregierung, keine rechtlichen Diskussionen führen, sondern Sie sollen deutlich sagen, was Sie wollen. Sie wollen eben an einem Finanzierungsmodell aus dem 19. Jahrhundert, 1894 in Preußen entwickelt, festhalten als Alleinstellungsmerkmal in Europa. Kein anderes europäisches Land hat dieses Finanzierungsmodell noch und daran halten Sie fest. Da sieht man, wie rückwärtsgewandt Sie hier agieren. Insofern bin ich überzeugt, dass auch, selbst wenn Sie klagen, das Verfahren vor dem Verfassungsgericht positiv im Sinne des Volksbegehrens ausgeht. Wir als LINKE werden dieses Volksbegehren dann intensiv unterstützen. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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