Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1552 -


Werte Kolleginnen und Kollegen, ich habe gerade dazugelernt, dass der sehr verehrte zukünftige Verfassungsrichter die Entwicklungen in Thüringen, die in der kürzeren Vergangenheit waren, als prähistorisch bezeichnet hat. Das hat mich denn doch noch mal veranlasst, nach vorne zu kommen, um einfach zu sagen, dass dieses Hotel so gebaut wurde, wie es gebaut wurde. Das hat etwas mit einer Subvention und einer Quersubvention zu tun, die an dem Thema „Spielbank“ hängt. Dass es tatsächlich mehrere Residenzstädte in Thüringen gab, die alle meinten, dass sie alle Spielbanken bekommen möchten - Gotha, Altenburg usw., da erinnere ich mich gut -, das liegt prähistorisch dahinter. In der Frühgeschichte liegt ein Investor, der schon seine sehr zweifelhaften Tätigkeiten in Suhl hinterlassen hat und dann, während die Firmen in Suhl ihr Geld noch nicht bekommen haben, dann auf einmal in Erfurt schon wieder dieses Hotelprojekt bekommen hat, obwohl es eigentlich immer darum ging, ob es nicht besser wäre im Erfurter Hof die Spielbank, wenn sie denn käme, anzusiedeln. Das gehört einfach in die Abrundung des Themas rein, denn so leicht das wegzupacken und zu sagen, also jetzt machen wir mal kurzerhand ein Sondergesetz, das ohne eine Vorgeschichte ist - es ist ohne Ihre Vorgeschichte, das stimmt -, da können Sie auch sagen, das ist auch nicht schädlich.


Trotzdem: Für alle, die hier sitzen und 20 Jahre Thüringen begleitet haben, ist es eines der dunklen Kapitel, dass man mit einer Übersubventionierung diesen Spielbankbetreiber - nicht den heutigen Betreiber, sondern die Spielbank - hier hergeholt hat, weil die CDU sie unbedingt durchsetzen wollte und weil es Kräfte in der CDU gab, die dieses Hotel dort an den Standort haben wollten, obwohl es besser gewesen wäre, auch städtebaulich besser gewesen wäre; der Bahnhofsvorplatz wäre damals mit einem viel höheren Elan und mit einem höheren Aufwand saniert und grundsaniert worden.


(Beifall DIE LINKE)


Eine zweite Sache, und da gebe ich Ihnen recht: Eigentlich bräuchten wir eine Diskussion um das Thema „Spielen“ in Gänze, weil die Auseinandersetzung um die Oddsetwette uns dazu veranlasst, dass wir demnächst dazu Entscheidungen treffen müssen. Dazu gehört in der Tat auch die Frage der Spielhallen. Die Spielhallen sind mittlerweile zu einer weiteren Säule des Spieltriebs geworden und sie sind eben nicht mehr diese harmlosen Kickerstudios oder nicht mehr nur ein einfacher Geldspielautomat, in den man langsam Münzen einführen musste, die ja auch gesetzlich geregelt waren, dass es eben nicht zum kleinen Spiel der Glückspielveranstalter wird. Mittlerweile hat sich das geändert. Sie sind große Spielhallen und es ist einfach unzuträglich, dass der Bund sich darüber über Gewerberecht auslässt, dass die Spielhallen so herum immer weiter explodieren und gleichzeitig wir als Landesparlament uns um diese eine einzige Spielbank kümmern dürfen. Ich bin da emotionsfrei und sage: Ich kann mit meiner Fraktion gern auf diese Spielbank verzichten, ich kann auch auf ein Sondergesetz zu dieser Spielbank verzichten. Worauf wir nicht verzichten dürften, wäre das Thema „Spielen“ und Lottostaatsvertrag in Gänze zu betrachten, denn da holt es uns noch mal ein. Deswegen wollte ich jetzt nur angemerkt haben: Auch dieses Sondergesetz, das Sie jetzt gerade versuchen zu verabschieden, muss eingebettet sein in die Gesamtdebatte um Glückspiel und Glückspielstaatsvertrag. Ich bin strikt dagegen, dass dieser Bereich freigegeben wird für gewerbliche Anbieter. Ich bin dafür, dass das unter staatlicher Hoheit bleiben muss und dass es eine Binnenkontrolle geben muss, damit der Spielsucht nicht Tür und Tor geöffnet wird.


Eine letzte Bemerkung, Herr Innenminister, das illegale Spiel im Netz verhindern Sie in der Tat mit der Erfurter Spielbank überhaupt nicht. Der Zusammenhang ist sehr bemüht. Ich würde dann eine ernsthafte Debatte mir vorstellen, wenn wir nämlich beim Thema Sportwetten sind, ob man dem Kanal des illegalen internetbasierten Spiels tatsächlich den Riegel vorschiebt, also nicht nur die Daten der privaten Bürger zu kontrollieren im Netz, sondern vielleicht auch mal die Geldtransaktionen, die über Spielbanken oder Spielbanksysteme oder Sportwettenanbieter im Ausland geschehen, vielleicht auch im Netz thematisieren. Dabei hätte ich mir gewünscht vom Innenminister Huber etwas dann zu hören, aber da müssen wir wahrscheinlich noch mal auf Sie zurückgreifen, wenn wir uns dann in Karlsruhe möglicherweise zu diesem Thema auseinandersetzen.

Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE)


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