Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Saniye Güngör

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6269

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer hier live bei uns im Landtag und am Livestream, der Gesetzentwurf der AfD sieht vor, das Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz für Warenautomaten auszusetzen bzw. ganz konkret diese in den Ausnahmenkatalog aufzunehmen. Wir befassen uns hier immer wieder mit Anträgen zur Thematik „Sonn- und Feiertagsöffnungen“. Wir haben gestern erst den üblichen Angriff auf unser Ladenöffnungsgesetz pariert.

 

Lassen Sie mich zunächst auf die bestehenden Strukturen von Warenautomaten eingehen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können Verkaufsläden in Thüringen von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 20.00 Uhr geöffnet sein, und im Fall der Warenautomaten können diese eben auch jetzt schon 24 Stunden geöffnet sein, außer an Sonn- und Feiertagen. Schon jetzt ist die Zugänglichkeit und Verfügbarkeit dieser Warenautomaten fast rund um die Uhr gegeben. Dann gibt es auch noch freistehende Warenautomaten, also Warenautomaten, die ohne abgeschlossenen Eingangsbereich zugänglich sind. Die können bereits jetzt an Sonn- und Feiertagen betrieben werden. Betrieben werden – und darauf kommt es jetzt an –, heißt eben nicht, dass an diesen Tagen eine Bestückung erfolgen darf oder erfolgen muss, denn das ist offensichtlich eine andere Ebene, wenn ich sage, nein, genau an den Tagen sollen Arbeitnehmerinnen eben nicht dafür sorgen, dass wieder frische Waren da sind, sondern, dann müssen die Produkte eben auch einen Tag stehen können.

 

Es existiert bisher keine bundeseinheitliche Rechtsprechung hinsichtlich des Betriebs von solchen Warenautomaten, was für mich vor dem Hintergrund der Pandemie erst mal logisch ist, weil in der Zeit sehr viel Neues an Automaten oder an Verkaufsvarianten ausgetestet wurde, aus dem Boden gesprossen ist, die eben auch den großen Vorteil hatten, dass man Abstand wahren kann, dass bestimmte Hygienevoraussetzungen anders erfüllt werden. Bevor also jetzt weitere gesetzgeberische Schritte durchgeführt werden sollen, müssen wir erst mal in einen rechtlichen Abstimmungsprozess mit den anderen Ländern gehen, um gegebenenfalls dann abgestimmt reagieren zu können, sofern wir einen Handlungsbedarf sehen.

 

Ganz ehrlich, Sie als Zuschauerinnen und Zuschauer fragen sich jetzt vielleicht, okay, warum will die AfD einen potenziellen dritten Schritt gehen, bevor geklärt ist, ob wir überhaupt einen ersten Schritt gehen müssen? Das ist ganz leicht zu beantworten und ganz üblich. Die AfD will sich hier in gewohntem Stil als Retterin des ländlichen Raums gerieren, verpasst aber den Kern der eigentlichen Problematik und verpasst es sogar – Kollege Kemmerich hat bereits darauf hingewiesen –, zu definieren, was eigentlich ein ländlicher Raum oder – Zitat – „ländlich geprägte Räume“ sein sollen. Sind das 1.000 Einwohner, sind das 5.000 Einwohnerinnen? Das ist völlig unklar, und so etwas müsste in einem Bundesland wie Thüringen durchaus dann auch geregelt werden.

Der vorliegende Antrag der AfD ist damit sachlich ungenau und nicht geeignet, um sich mit der Frage zu beschäftigen, ob der Betrieb von Warenautomaten denn jetzt eigentlich im Regelungsbereich des Feier- und Gedenktagsgesetzes liegt. Mir ist es wichtig, gerade vor vom Hintergrund der gestrigen Plenardebatte noch mal deutlich zu machen, dass immer dann, wenn hier im Thüringer Landtag Arbeitnehmerinnenrechte auf so eine platte Art und Weise infrage gestellt werden, wir als Linke betonen, dass eine Aufweichung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes eben auch eine Aushöhlung des Artikels 140 im Grundgesetz ergeben würde, und das ist der verfassungsrechtliche Schutz des Sonn- und Feiertages. Es braucht eben einen Tag mal ohne Geschäftigkeit mit Zeit für Familie, mit Zeit für Freunde, mit Ruhe. Und wer noch unsicher ist, was es für weitere gute Gründe gibt, dem rate ich mal, sich dazu die Thüringer „Allianz für den freien Sonntag“ anzugucken, da gibt es noch mehr gute Gründe, warum man eben nicht an jedem Tag alles kriegen muss und auch nicht an jedem Tag arbeiten können muss. Deswegen spreche ich mich im Namen der Koalition dafür aus, dass wir diesen Antrag heute ablehnen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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