Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/6073
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ja, ich kann mich der Vorrede der Ministerin anschließen. Letztendlich geht es für unsere Fraktion um einen Punkt bei dieser sogenannten Öffnungsklausel, ob diese nicht bereits bei der dritten Änderung des Landesblindengeldgesetzes schon hätte erfolgen können.
(Beifall DIE LINKE)
Wir möchten ganz gern diese und weitere Fragen im Sozialausschuss geklärt haben. Ich bitte deshalb namens meiner Fraktion um eine Überweisung an den Sozialausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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