Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung

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Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4822

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte mich bedanken für die Diskussion und auch die Zustimmung, die jetzt schon angedeutet wurde, den Gesetzentwurf weiter im Ausschuss zu behandeln, was ich für sehr wichtig halte.


Was war Ausgangspunkt unseres Gesetzentwurfs? Fakt ist, Herr Untermann, der Referentenentwurf zur Änderung der Bauordnung lag noch nicht vor, als wir diesen Gesetzentwurf eingereicht hatten. Im Gegenteil, es wurde uns immer noch gesagt: Wir wissen nicht, wann er kommt. Deshalb sind wir etwas in Vorleistung gegangen, um den Denkprozess voranzubringen. Wenn Herr Scherer sagte, jawohl, Radverkehr und Stadtentwicklung sind aktuelle Themen, dann, denke ich, werden wir eine sachgerechte Diskussion im Ausschuss dazu haben. Wir werden auch, Herr Scherer, bin ich mir sicher, eine sinnvolle Regelung in der Änderung der Bauordnung zu diesem Thema einbringen. Unsere Idee des Gesetzentwurfs basiert auf Beschwerden von Bauherren, die regelmäßig Parkplätze für ihre Objekte vorweisen sollen, obwohl sie diese gar nicht brauchen, obwohl sie zum großen Teil Fahrrad fahrende Besucher haben. Das kann der Fall sein im Hotel- und Übernachtungsbereich, da macht das schon einige Stellplätze aus. Daher sollten unserer Auffassung nach in der Bauordnung Alternativen ermöglicht werden, welche keine Ablöseverpflichtung für nicht notwendige, aber geforderte Parkplätze enthalten. Es gibt bereits solche Regelungen seit 1996 in Nordrhein-Westfalen in § 51 der Bauordnung und meines Wissens auch in Hamburg.


Erst vor wenigen Tagen wurde durch den neuen Landesvorsitzenden des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs Thüringen, Dr. Friedrich Franke, die Infrastruktur durch den Radverkehr insbesondere bei Fahrradständern in Thüringen bemängelt, nachzulesen im „Freien Wort“ vom 10.09. Nachdem Ende Juni die Landesregierung mitgeteilt hat, dass es noch keinen Entwurf gab, haben wir uns aufgemacht, diese Gedanken heute in Gesetzesform hier einzubringen, weil wir der Meinung sind, dass wir im Interesse der Förderung des Radverkehrs gegenüber dem Individualverkehr mit dem Auto eine Gesetzesänderung jetzt in Gang bringen sollten. Nun liegt inzwischen der Referentenentwurf zur Novellierung der Bauordnung vor. Er berücksichtigt leider nicht die immer wieder beschworene Abkehr vom Individualverkehr mit dem PKW. Die fehlenden Regelungen für Abstellplätze für Räder führen in Innenstädten dazu, dass immer noch mehr Autoverkehr konzipiert wird und Flächen unnötig als Parkflächen benötigt werden, statt platzsparende Flächen für Räder zur Verfügung zu stellen. Und einmal ganz ehrlich, wer von den Abgeordneten und auch von den Regierungsbänken bewegt sich denn regelmäßig mit dem Fahrrad in den Städten? Ich denke, es sind die wenigsten.


(Zwischenruf Carius, Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr: Ich schon.)


Hut ab, Herr Bauminister. Aber man kann nicht so tun, dass das Problem nicht existiert, wenn man selber davon nicht betroffen ist. Deshalb denke ich, wir werden eine Regelung finden. Ich erinnere an den erst am letzten Sonntag stattgefundenen autofreien Tag, der ja publiziert und offiziell begleitet wird. Es sollte nicht nur ein Feigenblatt sein, dass wir hier eine Veränderung in der Stadtentwicklung wollen, sondern es sollte tatsächlich echte Alternativen im Baugesetz geben, um unsere Städte grüner, schöner und umweltbewusster zu gestalten. Ich freue mich auf die Ausschussdiskussion und beantrage die Überweisung in den entsprechenden Bauausschuss. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


 

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