Vielfalt der Familie in Thüringen stärken

Margit Jung
Familien-KinderRedenMargit Jung

Zum Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6182

 

Meine sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, wir beraten heute den von Herrn Zippel ja ausführlich in der Berichterstattung dargestellten Gesetzentwurf und Entschließungsantrag. Ich finde, Herr Zippel, Sie haben es ja deutlich gemacht, dass, wenn man es denn will, in sicherlich kurzer Zeit ein solch umfangreiches Gesetzesvorhaben gelingen kann.

 

Was ich aber nicht verstehe, ist, dass Sie Ihre Kritik auch hier jetzt schon wieder deutlich zum Ausdruck gebracht haben. Ich gehe davon aus, Frau Meißner, dass Sie das dann auch noch mal umfangreich tun werden. Deshalb bin ich froh, dass ich das am Anfang Ihnen auch noch mal nachvollziehbar darstellen kann, wie das Ganze denn 2005 war. Im Gegensatz zur Verkündung der Familienoffensive im Jahr 2005, der kein Diskussionsprozess vorausging, in der Sie die Stiftung FamilienSinn – und das kam ja auch in der Anhörung mehrfach zum Ausdruck – einfach aufgesetzt und gemacht haben, ist dieses Gesetzesvorhaben fast über zwei Jahre in einem umfangreichen partizipativen Prozess entstanden. Über 80 Anzuhörende, kommunale Verbände, Kommunen, Familienverbände und Vereine, Wohlfahrtsverbände, Frauenzentrum – ich will nicht alle aufzählen – wurden einbezogen, was alle Anzuhörenden als sehr positiv herausgestellt haben, eben auch im Unterschied zur Errichtung der Stiftung FamilienSinn.

 

Lassen Sie mich noch mal in das Jahr 2005 zurückgehen. Am 05.09. stellte Dieter Althaus damals diese Familienoffensive vor, bis ein CDU-Parteitag am 03.12. sie beschlossen hatte. Am 07.09. ist das Thüringer Familienfördergesetz 2005 vorgelegt, am 16.09.2005 in den Landtag eingebracht worden. Am 23.09. gab es eine Ausschusssitzung, am 12.10. die dazugehörige mündliche Anhörung und am 18.11. – darauf will ich hinaus – in der Auswertung der Anhörung mitten in der Sitzung des Sozialausschusses gab es einen 17-seitigen Änderungsantrag der CDU zum Gesetz als Tischvorlage zur Anhörung der kommunalen Spitzenverbände, als in dieser Ausschusssitzung über jeden Punkt ohne die Möglichkeit, sich überhaupt damit zu befassen, abgestimmt wurde. Das ist alles nachzulesen in dem Protokoll. Die abschließende Beratung im Ausschuss fand dann am 05.12. statt und die Abstimmung im Landtag am 16.12., also fast der gleiche Zeitraum, nur mit einem einzigen Unterschied: Da ging es nicht nur um Familienförderung, damals ging es auch um die umfassende Neuausrichtung des Kitagesetzes, also der Umfang des Gesetzes war noch viel größer.

 

Ich will das einfach noch einmal herausstellen. Manchmal haben Gesetzesberatungen auch eine Dynamik, die man als Abgeordnete durchaus auch nachvollziehen kann. Wir haben uns bemüht, Ihnen im Vorfeld immer wieder die Dinge im Entstehungsstand so vorzulegen, damit Sie das auch nachvollziehen können.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Meine Damen und Herren, bei der Einbringung habe ich schon gesagt, besonders die Stiftung FamilienSinn, deren Einrichtung und deren Ausrichtung wurden wie immer unterschiedlich gewertet. Der Thüringer Rechnungshof hat ja mehrfach die Stiftung überprüft und die Wahrnehmung der Aufgaben der Familienförderung durch die Stiftung als ineffizient und unwirtschaftlich gewertet. Deswegen verwundert es mich schon, dass Sie heute einen Änderungsantrag einbringen, der genau zu dieser Stiftung entsprechend das Ganze zurückfahren soll. Der Rechnungshof hat unwirtschaftlich gewertet. Nach dem Entzug des Stiftungskapitals letztendlich bereits 2012 empfohlen, die Stiftung aufzulösen und die Familienförderung in Thüringen neu zu organisieren. Und wenn man mal nachliest in den zurückliegenden Jahren, da gab es eine Pressemitteilung: „CDU will Stiftung Familiensinn auflösen“.

 

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Was?)

 

„Die Thüringer CDU-Landtagsfraktion hat angekündigt, die umstrittene landeseigene Stiftung Familiensinn aufzulösen.“ Frau Präsidentin, ich zitiere: „Das geht aus einem am Donnerstag vorgelegten Diskussionspapier zur Verwaltungsreform hervor. Darin heißt es, man habe der Stiftung das Kapital entzogen und ihr die Entscheidungskompetenz genommen. Sie sei damit de facto handlungsunfähig.“ Ich will den Rest nicht weiter vorlesen.

 

Meine Damen und Herren, diese Aussage des Rechnungshofs – und das habe ich in der Einleitung auch schon gesagt – führte natürlich dazu, dass wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, die Vor- und Nachteile einer Umwandlung oder Rückführung oder Auflösung dieser Stiftung im Prinzip herauszuarbeiten und ich denke, bei all Ihren Nachfragen, auch in der mündlichen Anhörung, die sich ja fast ausschließlich auf die Arbeitsweise der Stiftung FamilienSinn bezogen haben, kam das zum überwiegenden Teil

 

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Das stimmt doch gar nicht!)

 

– doch, auch das können Sie nachlesen – haben, denke ich, die Anzuhörenden in der Anhörung sehr deutlich gemacht, dass der Vorteil der Stiftung FamilienSinn darin zu sehen ist, dass am Anfang des Jahres der Geldfluss vorhanden ist. Dazu komme ich später noch einmal.

 

Aber zum anderen wurde auch sehr deutlich gemacht, dass das, was Sie in der Begründung zu Ihrem Änderungsantrag geschrieben haben, dass die Stiftung – ich zitiere –: „Die fachliche Expertise der Stiftungsmitarbeiter so gebunden wird und nicht wie im Gegensatz geplant, abgebaut wird“, wenn man die Stiftung erhält. Dem haben die Anzuhörenden in vielen Fällen widersprochen. Fachspezifische Anfragen – wurde gesagt – wurden nicht zur Zufriedenheit beantwortet.

 

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Und warum?)

 

Ansprechpartner waren nicht vorhanden, Gremien zum Diskutieren existierten nicht. Es gab die Aussage eines überbordeten Fachbeirats, auch das Antrags- und Abrechnungsverfahren wurde von den Anzuhörenden durchaus kritisiert und das, was übrig blieb, war wirklich das Positive, dass am Anfang des Jahres Geld zur Verfügung stand. Da kam in der Anhörung – und das unterstütze ich zum Beispiel sehr –, was man dann in der Evaluierung des Gesetzes durchaus auch noch einmal ausloten sollte, ob es nicht zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten kommt. Also der Vertreter des Landkreistages hatte es durchaus sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass man eine für die Kommunen ausgerichtete Familienpolitik auch ausrichten könnte wie den Kulturlastenausgleich oder wie die Finanzierung zum Jugendförderplan.

Ich denke, das sind zwei Beispiele, die durchaus zum Ausdruck gekommen sind, wo man das Ganze noch einmal überdenken kann. Aber man sollte erst einmal abwarten, ob man diese Entbürokratisierung auch unter den jetzigen Bedingungen vielleicht doch noch hinbekommt.

 

Meine Damen und Herren, was auch die Stiftung FamilienSinn nicht vermocht hat – und das war die Ausgangssituation der Diskussion zu diesem Gesetz –, war diese Unterschiedlichkeit, unterschiedliche Ausgangssituationen für die Neustrukturierung in den Thüringer Kommunen. Die hat sich in den letzten Jahren, auch aufgrund verschiedener Situationen, nicht verbessert. Es gab fast überhaupt keine oder eine sehr geringe Bedarfsorientierung. Es gab wenig Abstimmung untereinander und parallele Angebotsstrukturen einerseits, Angebotslücken andererseits, weil sehr häufig kein planerischer Ansatz zur Bedarfsermittlung gewählt worden ist. Es gab schwach ausgebaute Vernetzungsstrukturen innerhalb der Kommunalverwaltung. Viele Anzuhörende haben auch gesagt, dass sie diese inhaltliche Neuausrichtung der Familienförderung durchaus begrüßen und dass sie es im Prinzip wünschen, dass dieser partizipative Prozess auch fortgesetzt wird. Und sie haben auch die Aufteilung der kommunalen Ausrichtung und der Landesausrichtung mit dem Familienförderplan durchaus begrüßt.

 

Da meine Zeit jetzt um ist, höre ich jetzt auf, vielleicht ergibt sich ja dann später noch etwas in der Diskussion. Danke schön.

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