Verstärkte Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern

RedenJörg KubitzkiGleichstellung

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2383 -

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Europäische Union arbeitet seit Jahrzehnten daran, der grundrechtlich verbrieften Gleichstellung von Frauen und Männern Geltung zu verschaffen. Schon bei der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1957 im Vertrag von Rom wurden die Grundsätze der Gleichbehandlung von Frauen und Männern in den EG-Verträgen niedergelegt. Einen konkreten Auftrieb erhielt der Kampf um Lohngleichheit, als 1975 die belgische Flugbegleiterin Gabriel de Wreen eine Klage wegen ungleicher Bezahlung bei gleicher Arbeit gewann. In diesem Jahr wurde die Richtlinie in der EU über Lohngleichheit erlassen und im nächsten Jahr erfolgte der Erlass zur ersten Europäischen Richtlinie zur Gleichstellung. Seitdem wurden zahlreiche Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene erlassen, die sich u.a. auf den Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt, auf Lohngleichheit, auf Diskriminierungsverbote und selbsstständige Erwerbsarbeit beziehen. Hier spielt bei der Umsetzung dieser Richtlinie der Europäische Gerichtshof eine wichtige Rolle, indem er zahlreiche Urteile gegen die Benachteiligung wegen des Geschlechts erlassen hat, gleichzeitig aber dann auch die Bevorzugung erlaubt hat, wenn damit dauerhafte Diskriminierungen von Frauen bekämpft werden sollen. So sind beispielsweise in dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz die sogenannten positiven Maßnahmen eingeflossen, die bestehende Nachteile verhindern und ausgleichen sollen.

Seit mittlerweile fast 30 Jahren gibt es Aktionsprogramme der EU zur Chancengleichheit. Das erste umfasste die Jahre 1982 bis 1985, das zweite die Jahre 1986 bis 1990 und seitdem folgen fünfjährlich neue Aktionsprogramme, in denen die Gleichstellung vorangebracht werden soll. Mit dem fünften Aktionsprogramm für die Jahre 2001 bis 2006 wurde ein Instrument geschaffen, das für die Umsetzung der von der EU-Kommission im Juni 2000 angenommenen Gesamtstrategie der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauen und Männern erforderlich ist. Wir sind uns hier im Hohen Hause bestimmt mehrheitlich darüber einig, dass wir immer noch Instrumente und Strategien zur Durchsetzung der Gleichstellung brauchen. Um jedoch die europäischen Richtlinien und Strategien mit Leben zu erfüllen, müssen wir hier in Thüringen konkrete Maßnahmen ergreifen. Wir wollen mit unserem Antrag zum einen erfahren, welche Maßnahmen vonseiten der Landesregierung ergriffen werden und zum anderen erreichen, dass es für unser Bundesland eine bessere Datenlage gibt, auf deren Grundlage zielgenauere Entscheidungen getroffen werden können.


(Beifall DIE LINKE)


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