Versorgungslücken in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) schließen - Mundgesundheit für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung verbessern
Zum Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/5393
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Problem, was in dem FDP-Antrag angesprochen wird, ist durchaus ein berechtigtes Problem, aber Sie haben nur eins herausgegriffen. Generell, meine Damen und Herren, muss die ärztliche Versorgung von Menschen mit Behinderung und von Pflegebedürftigen auf den Prüfstand gestellt werden und nicht bloß die zahnärztliche Behandlung.
Aber konkret zu Ihrem Antrag: Sie beantragen präventive Leistungen im Bereich der Zahn-, Mund- und Gesundheitspflege bei der aufsuchenden Hilfe mit durchführen zu können. Da geht es Ihnen vor allen Dingen darum, dass diese Leistungen vergütet werden. Erstmal kann man nicht nur Negatives sagen zu unserer Gesetzgebung vom Bund ist in § 87 in dem Absatz 2 i schon geregelt und die Möglichkeit vorhanden zur aufsuchenden Hilfe für zahnärztliche Leistung. Dazu muss ich Ihnen aber sagen, das ermöglicht im Gesetz der Gesetzgeber. Grundsätzlich müssen wir doch aber davon ausgehen, meine Damen und Herren von der FDP, dass wir es hier im Bereich der Gesundheit und der gesundheitlichen Versorgung vor allem auch mit dem Prinzip der Selbstverwaltung zu tun haben und dass die Leistungskataloge, die Gebühren und auch die Bewertungsmaßstäbe nicht durch die Politik geklärt werden können. Schön wäre es, das sage ich Ihnen. Aber diese Regelungen werden durch die Selbstverwaltungsorgane der Kassen und Leistungserbringer festgelegt, da ist eigentlich das Problem, und das ist nun mal der Bundesausschuss. Hier hat sich schon vor vielen Jahren bei diesem Problem die Politik wahrscheinlich mit Absicht verabschiedet und man überlässt das mal den Selbstverwaltungsorganen.
Dass mit dem Brief, was Herr Dr. Hartung hier gesagt hat, kommt jetzt an meiner Stelle ähnlich, ich wollte Ihnen jetzt noch die Adresse geben für Ihren Gesundheitsminister Berlin, Friedrichstraße 108. Nämlich genau dort liegt das Problem. Wir haben, seitdem FDP im Bundesgesundheitsministerium regiert, Leistungskürzungen. Ich muss allerdings auch sagen, egal wer Gesundheitsminister in dieser Bundesrepublik war, eine Gesundheitsreform hat keiner im Interesse der Patienten bisher zustande gebracht.
Ich will Ihnen hier auch nicht unterstellen, dass Sie hier nur etwas speziell für die Zahnärzte tun wollen, weil dieses Problem ist vorhanden, aber Sie sagen nur die Prävention.
Ich muss Ihnen sagen, die gesamte zahnärztliche Versorgung und Behandlung bei Menschen mit einer Behinderung oder auch bei Pflegebedürftigen ist generell ein Problem, weil diese Behandlung durch Besonderheiten gekennzeichnet ist, nämlich einmal bei den Betroffenen selber durch fehlende Einsicht in die notwendige zahnärztliche Behandlung, dann u.a. auch durch übersteigerte Angstzustände, besonders bei Patienten mit geistiger Behinderung und oft auch bei körperbehinderten Menschen, nämlich eingeschränkte Bewegungsmöglichkeiten. Das stellt höhere Anforderungen, meine Damen und Herren, an die Zahnärzte, die diese Patienten behandeln und generell an die Behandlung. Diese Behandlung ist gekennzeichnet erstens durch einen höheren Zeitaufwand, durch kleinere und kürzere Behandlungsintervalle, durch einen höheren Personalaufwand und häufig können bei diesem Personenkreis zahnärztliche Behandlungen nur unter Narkose durchgeführt werden. Das ist doch das Problem, was angesprochen werden muss. Diese Besonderheiten der zahnärztlichen Versorgung bei Menschen mit Behinderung und pflegebedürftigen Menschen, die müssten stärker und sollen stärker in den Leistungskatalogen und in den Vergütungsvereinbarungen berücksichtigt werden. Das sage ich, diese höheren Aufwendungen, die Zahnärzte haben, wenn sie zu diesen Patienten zur Behandlung gehen, sollten dann auch bei den Zahnärzten vergütet werden und entsprechend honoriert werden. Dann finde ich auch mehr Bereitschaft bei Zahnärzten, solche Behandlungen durchzuführen und zu diesen Behandlungen zu fahren.
Insgesamt müsste die gesundheitspolitische Forderung erhoben werden, dass überlegt wird, ob wirklich alles dem Selbstverwaltungsorgan überlassen werden sollte oder ob nicht stärker die Politik insgesamt bei dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen gefragt ist. Das muss eine Forderung sein.
Meine Damen und Herren, wir sind uns darüber im Klaren, das kostet alles Geld, wenn wir höhere Leistungen und mehr Leistungen durch die Vergütung der gesetzlichen Krankenversicherungen fordern, so müssen wir uns bewusst sein, das kostet mehr Geld. Aber, meine Damen und Herren, gerade Ihr Gesundheitsminister hat doch glänzende Augen bekommen, als er die Krankenkassenüberschüsse festgestellt hat. Und gerade Ihr Gesundheitsminister war es, der dann Forderungen stellt, dass die Beitragsüberschüsse bei den gesetzlichen Krankenversicherungen wieder an die Beitragszahler zurückgezahlt werden können.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Aber mit Recht.)
Was heißt denn mit Recht? Auf der einen Seite fordern Sie mehr Leistungen, die berechtigt sind, aber nur einseitig und nur einen kleinen Teil. Wenn ich aber mehr Leistungen fordere, dann sollten auch zum Beispiel diese Beitragsüberschüsse verwendet werden, um den Leistungskatalog und das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung für alle Patienten zu erhöhen und dass die Leistungen abgebaut werden, die sogenannten IGeL-Leistungen, dass Leistungen abgebaut werden, wo ich privat zur Kasse gebeten werde. Das wäre eine Forderung, die auch Ihr Gesundheitsminister umsetzen könnte. Aber das liegt nicht in seinem Interesse. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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