Versorgung in der Pflege nicht gefährden - Chancen zur Berufswahl in Thüringen erhalten 1/2
Zum Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/4002
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, obwohl jeder hier im Haus weiß, dass ich mich sehr stark für Pflege einsetze und für eine hohe Pflegequalität, muss ich Herrn Koppe natürlich sagen, auch dieser Antrag frisst meine Lebenszeit hier auf an dieser Stelle,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
weil auch gesagt wurde die Problematik Subsidiaritätsrüge. Wir haben dieses Dokument der EU sowohl im Sozialausschuss, im Bildungsausschuss und - mit den Empfehlungen dieser beiden Ausschüsse - auch im Europaausschuss beraten und entsprechend der Vereinbarung haben wir die Landesregierung beauftragt als Europaausschuss sich für eine Subsidiaritätsrüge im Bundesrat einzusetzen,
(Beifall SPD)
wohlweislich wir wussten, dass eigentlich das Kriterium Subsidiaritätsrüge in diesem Fall sehr strittig ist. Aber wir haben auch - und das wird im Protokoll des Europaausschusses unter anderem nachzulesen sein und auch im Protokoll des Sozialausschusses - gesagt, wir wollen eigentlich mit dieser Rüge die Landesregierung unterstützen, und genau das, was Sie ansprechen in diesem Antrag, nämlich politisch dieses Problem sowohl im Bundesrat als auch über den Bundesrat dann in Europa zu diskutieren. Selbst die Sozialministerin hat im Sozialausschuss gesagt, so geht es nicht. Wir hatten eine Diskussion über die Frage, wie müssen die Ausbildungsstandards, und vielleicht auch für die, die nicht wissen, um was es hier geht, das möchte ich gleich noch mal erläutern. Es geht nämlich hier um eine Problematik, dass die Europäische Union einen Berufsausweis einführen will und dass für die Anerkennung bestimmter Berufe Voraussetzungen einheitlich in der EU geregelt werden. Unter anderem betrifft das auch die Berufe Altenpfleger, Krankenschwester, Hebamme und da steht in diesem Richtlinienentwurf drin: Voraussetzung für diese Berufsanerkennung ist eine zwölfjährige Schulbildung. Das lässt natürlich viele Fragen offen. Aber in der Bundesrepublik, in Thüringen ist gerade die Ausbildung dieses Personenkreises - Altenpfleger, Krankenschwester, Hebamme - geregelt auf einem hohen Niveau, nämlich verbunden mit dem Abschluss einer Fachschule und dafür reicht nach deutschem Recht der Abschluss der Regelschule, sprich die Mittlere Reife, aus. Die Ausbildung genießt auch europaweit hohes Ansehen. Wir wissen sehr wohl, wenn man diese Bedingungen hochschraubt, wie schwer es ist, auch unter den gegenwärtigen Bedingungen, dort wirklich Fachkräfte zu finden. Aber das ist in den Ausschüssen diskutiert worden und da waren wir uns einstimmig klar in dieser Sache. Der Landtag hat sich zu dieser Sache positioniert. Deshalb, Herr Koppe, was Sie vorhin hier vorgeworfen haben, wie gesagt, Lebenszeit habe ich Ihnen schon gesagt, ist dieser Antrag, wo eigentlich alles in den Gremien des Landtags und in den Ausschüssen geklärt wurde, wo die Landesregierung ihren Standpunkt gesagt hat, auch Populismus. Deshalb werden wir dem auch nicht zustimmen.
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