Verletzung von Abgeordnetenrechten und der Pressefreiheit im Zusammenhang mit Ermittlungen der Thüringer Polizei anlässlich des Papstbesuches?
Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/5119
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, dass man unter Abgeordneten so miteinander sprechen kann. Auch unter Gewerkschaftskollegen nennt man sich liebe Kolleginnen und Kollegen. Warum betone ich das? In dem der Presse vorliegenden Abschlussbericht wird festgestellt, und das zitiere ich, dass Frau Kollegin Renner ein besonderes persönliches Verhältnis zu dem Personalrat Kräuter haben muss, weil sie in ihrer E-mail den Personalrat und GdP-Funktionär, also Gewerkschaftskollegen Kräuter, als lieber Kollege anspricht. Die Polizei stellt fest, und ich betone, die Polizei stellt fest, und zwar die zuständige Polizei in Suhl, dass die Anrede „lieber Kollege Kräuter“ schon eine besondere persönliche Nähe von ihr feststellt. Man könnte eigentlich sich a) wundern oder b) vor Lachen gar nicht in den Schlaf kommen, welche Schlussfolgerungen man aus der Anrede „lieber Kollege“ zieht.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dass die Kollegin Renner, meine Stellvertreterin, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE mit Personalräten der Polizei in der Zeit, in der die größte Personalreform und Polizeireform stattfindet, Kontakt hat, halte ich für das Normalste der Welt.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und dass ein GdP-Funktionär mit der innenpolitischen Sprecherin der Fraktion DIE LINKE oder mit allen anderen innenpolitischen Sprechern ganz selbstverständlich kommuniziert, halte ich für selbstverständlich. Jetzt könnte man sagen, Kollege Scherer, was ist daran der Skandal? Der Skandal ist, dass gegen den Personalrat Kräuter in einer sehr martialischen Art und Weise, also die Rahmenbedingungen, die Umstände sind schon so, dass man sich fragt, was geht hier eigentlich ab. Der ist mit einer CDU-Besuchergruppe im Bundestag auf Einladung einer CDU-Abgeordneten aus seinem Bereich. Aus diesem Bus wird er mit der Polizei herausgeführt und anschließend wird ihm sein Handy abgenommen. Obwohl eine TKÜ überhaupt nicht angeordnet ist, werden sämtliche Handydaten ausgelesen. Dann liest man jetzt, es seien allgemeine Kontaktdaten.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unglaublich!)
Das ist so als wenn man sagt, man hat das Adressbuch gefunden, das stimmt aber nicht. Sondern über sein Handy hat die Polizei, und zwar die ermittelnde Polizei in Suhl, die persönlichen Anschreiben auf Facebook gefunden, und da, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, nur eine Erläuterung. Es geht nicht um Facebook, was jeder mitlesen kann, sondern es geht um den Direktkontakt, den gibt es bei Twitter, den gibt es auch bei Facebook, den gibt es als E-mail-Verkehr, und der unterliegt dem Post- und Fernmeldegeheimnis.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Da, lieber Kollege Scherer, Entschuldigung, haben Sie entweder keine Ahnung vom Internet, dann tut es mir leid,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
aber eine direkte Kommunikation, die nur zwischen zwei Personen stattfindet, unterliegt dem Post- und Fernmeldegeheimnis. Es ist eine ganz persönliche Meldung, die weder öffentlich ist, noch zum Mitlesen war, noch irgendwie frei zugänglich. Sie war nur zugänglich über das beschlagnahmte Handy bei dem Personalrat Kreuter,
(Zwischenruf Abg. Scherer, CDU: Wie beim Brief.)
dessen Daten ausgelesen wurden über die Polizei, die dort die Beschlagnahme vorgenommen hat und eine TKÜ war dazu nicht angewiesen. Da, Kollege Scherer, hätten Sie mal Artikel 56 unserer Verfassung weiterlesen sollen. Artikel 56 Abs. 3 sagt: „Soweit dieses Zeugnisverweigerungsrecht“, auf das Sie hingewiesen haben, „reicht, dürfen Schriftstücke und andere Datenträger und Dateien weder beschlagnahmt noch benutzt werden“. Das heißt, die Datei der Kollegin Renner, die mit dem Personalrat und dem GdP-Funktionär in direktem Mail-Kontakt steht, und der Weg dahin ist völlig egal, ob sie eine Brieftaube geschickt hätte, ob sie eine Rohrpost geschickt hätte, ob sie die Deutsche Bundespost benutzt hätte oder eine E-Mail, es ist völlig egal.
(Beifall DIE LINKE)
Die Polizei hätte spätestens an dieser Stelle in ihrer Ermittlung gegen den Kollegen Kreuter - wir reden heute ja nicht über den Kollegen Kreuter - da hoffe ich, dass schnellstens das Verfahren eingestellt wird, dazu hat der Kollege Meyer eben ausführlich dargestellt, dass bei 571 verteilten Dokumenten ja wohl schlecht die Frage gestellt werden kann, wieso nun ausgerechnet der GdP-Funktionär und Personalrat Kreuter derjenige war, nur weil er vorher dem MDR ein Interview gegeben hat. Da schließt sich der Kreis, dass nämlich gleichzeitig bei dem Absaugen der Daten die Daten von Herrn Kendzia mit abgesaugt worden sind. Ich grüße Sie herzlich, Herr Kendzia, und freue mich, dass Sie und Ihre Kollegen
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
den Medienpreis des Landespresseballs und der Landespressekonferenz erhalten haben für Ihre gute Recherchearbeit. Danke schön dafür. Dass Ihre Daten gleich mit abgesaugt worden sind, halte ich für einen Skandal und deswegen geht es doch auch um mehr als Immunität und Indemnität, es geht um die Frage der Beschlagnahme, die nicht erfolgen darf, und es geht um eine unangemessene polizeiliche Maßnahme. Kolleginnen und Kollegen, ich finde,…
Herr Abgeordneter, schauen Sie bitte mal auf die Redezeit.
Abgeordneter Ramelow, DIE LINKE:
Bitte gerne. Ich finde, dass der Justizminister hierzu gar nicht antworten sollte, sondern ich würde mich freuen, wenn der Innenminister dazu antworten würde, denn es geht um die Thüringer Polizei.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Lieber Herr Geibert, es geht nicht um Sie, Sie wissen dass ich Ihnen den Rücken gestärkt habe.
Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.
Abgeordneter Ramelow, DIE LINKE:
Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich wollte nur deutlich machen, es geht um unser aller Rechte. Lassen wir sie uns nicht von der Polizei kaputt machen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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