Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern - Thüringen als Land des Mittelstandes stärken!
Zum Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/5831
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister, danke für den Bericht. Ich denke auch, dass die Antragstellung der FDP-Fraktion insofern, ich will nicht sagen, überflüssig war, aber ich denke, wir haben in diesem Haus sehr viel über gerade gute Betreuungsangebote in Kindertagesstätten und anderes diskutiert und die Ergebnisse sind entsprechend.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Einfach mal zu Ende lesen.)
Ich komme noch dazu, Herr Kemmerich. Gern. Sie haben natürlich trotzdem ein ernst zu nehmendes Problem aufgegriffen und für uns aber einen wichtigen Aspekt überhaupt nicht aufgegriffen. Dazu komme ich dann noch. Wir alle wissen, dass bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie die Kinderbetreuung ein großes Problem ist, aber die Lösung, Herr Kemmerich, kann trotzdem nicht sein, die Kinder auf Biegen und Brechen um sämtliche Arbeitszeiten herum zu organisieren und egal um welche Uhrzeit in Betreuungseinrichtungen unterzubringen.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Angebot heißt das und nicht ‚Biegen und Brechen’.)
Der Minister hat ausgeführt, dass wir in dem Kindertagesstättengesetz gemeinsam Möglichkeiten geschaffen haben, genau auf diese Dinge einzugehen. Das ist laut Gesetz möglich. Sie sprechen in Ihrem Antrag davon, das will ich Ihnen an einer Stelle einfach aufzeigen, dass Sie die Landesregierung auffordern im Prinzip, dass Unternehmen Kindertagesstätten betreiben können. Das können sie entsprechend § 5 des Kindertagesstättengesetzes jetzt schon. Sonstige Träger, insbesondere Elterninitiativen und Betrieben - in Punkt 4 des Kita-Gesetzes ist es klar ausgeführt. Dazu kommt noch der Punkt 2 in § 5, in dem sogar steht, soweit geeignete Einrichtungen Dienste von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können, soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen. Also man hat sogar noch einen Vorrang eingeräumt für die Betreuung von der Einrichtung betrieblicher Kindertagesstätten. Dann ist es so im Kindertagesstättengesetz, dass die dieselbe Förderung erhalten wie die Kommunen und andere Träger und Einrichtungen auch. Aber das war jetzt nur eine Nebenbemerkung.
Das Nebeneinander, meine Damen und Herren, von Familie und Erwerbsarbeit ist ohne Zweifel ein wirklich schwieriges Unterfangen. Es lässt sich umso leichter gestalten aus unserer Sicht, je mehr Unterstützungssysteme durch Partnerinnen und Partner, Infrastruktur, eine genderbewusste Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik und Familienpolitik es gibt. Je mehr es solche Unterstützungssysteme gibt und je weniger Mütter, vor allem Mütter, aber auch alleinstehende Väter, mit diesen Fragen alleingelassen werden. Genau, denke ich, darum ist es in dem Bericht nicht gegangen, um diese Verbindung. Es ist natürlich immer eine Frage, aus welcher Sicht man dies betrachtet. Wenn man es aus wirtschaftspolitischer Sicht betrachtet, muss man eindeutig sagen, dass auch dazu die Akzeptanz familiärer Verpflichtungen durch die Arbeitswelt gehört. Genau dort, glaube ich, liegt ein großes Problem, das heute nach wie vor die Arbeitswelt für sich gestaltet wird und die familiären Problemstellungen eben wirklich nicht vorgenommen werden. Wir haben in Thüringen, das sagte der Minister, Betriebskindergärten. Dort wird das Problem auch deutlich. Sie haben zum Teil von 6.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet, zum Teil gibt es Einrichtungen in Thüringen, die haben bis 20.00 Uhr geöffnet. Aber wir haben auch Gott sei Dank im Gesetz verankert, dass eine Betreuung möglichst nicht über 10 Stunden passieren soll.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Auch da muss man wieder das Ganze vom Kind aus betrachten. Wir haben auch gute Unterstützungen für Einrichtungen an den Hochschulen, die es ermöglichen, dass junge Eltern studieren können. Aber, meine Damen und Herren, auch hier ist es entscheidend, das Ganze vom Kind aus zu betrachten, und das heißt nun einmal: keine Betreuungszeiten über 10 Stunden. Und wenn ich Ihren Antrag lese, mit Schichtarbeit, dann kann ich nur zu dieser Schlussfolgerung kommen: Wollen wir wirklich eine Rundumbetreuung oder - das haben Sie in der Begründung nicht gesagt, vielleicht sagen Sie es dann noch, das kann nicht von statten gehen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Also man kann sicherlich nichts einwenden, wenn eine Kinderbetreuung nicht mehr als zehn Stunden geht, dass sie auch etwas später geht. Aber ich sage da auch meine ganz persönliche Meinung: Kinder brauchen auch geregelte Zeiten, auch in den Familienbereichen. Da gehört auch eine geregelte Zeit, abends ins Bett zu gehen, dazu – eindeutig.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sie haben auch die Betreuungszeiten in den Grundschulen angesprochen und die Angebote für ältere Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre thematisiert. Das hat mich etwas irritiert. Wir haben heute erst in der Presse gelesen, dass wir ab 15 den Führerschein bewerkstelligen. In einem westlichen Bundesland hat man schon das Wahlalter - das ist mir gerade entfallen - ab 16 eingeführt. Die Ganztagsbetreuung bis 16 Jahre halte ich dann doch etwas für überzogenen. Also man müsste das zumindest anders aufführen. Na klar muss es Nachmittagsangebote geben, aber dann sind wir ja wieder bei der Diskussion, die wir gestern mit dem Erziehungsgeld geführt haben. Wofür könnte man das Geld einsetzen? Indem man den Kommunen ausreichend Finanzen übergibt, damit die sogenannten freiwilligen Leistungen
(Beifall DIE LINKE)
nicht ständig von Kürzungen bedroht sind, könnten vielmehr offene Angebote für Jugendliche erledigt werden.
Abschließend möchte ich nur noch sagen, dass die Forderungen, die Sie im Punkt 4 stellen, aus unserer Sicht zum großen Teil erfüllt sind, die sicherlich immer der Ausgestaltung bedürfen. Vor allen Dingen aufgrund der Formulierung des Punktes 2 wird unsere Fraktion den Punkt 4 ablehnen.
(Beifall DIE LINKE)
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