Verbraucherpolitik in Thüringen stärken
Zum Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/2073 -
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es überrascht mich, dass ich gleich als Erste drankomme. Ich hätte mir lieber erst einmal die anderen angehört.
(Heiterkeit im Hause)
Nichtsdestotrotz bin ich froh, dass wir heute den Bericht gehört haben, denn, Frau Ministerin Taubert, mit einem Blick in der Vorbereitung meines Redebeitrags auf die Internetseite habe ich nicht entdecken können, was denn nun die Ziele, die verbraucherpolitischen Ziele sind. Im Referat 54 des Ministeriums werden Grundsatzangelegenheiten des Verbraucherschutzes und der Verbraucherpolitik für den Freistaat bearbeitet, aber unter dem Link finde ich nur folgende Thesen: „Thesen, die den Verbraucherschutz in Thüringen prägen.“ Von verbraucherpolitischen Zielen kann da keine Rede sein, denn zwischen Zielen und Thesen sehe ich schon einen Unterschied. Ich denke, vom Grundsatzreferat wären aber „formulierte Ziele“ eher zu erwarten. Es scheint die Ziele zusammengefasst nicht zu geben. Ich frage mich, wie will das Parlament die verbraucherpolitischen Ziele kontrollieren, wenn es sie gar nicht öffentlich gibt.
(Unruhe CDU)
Ihr Bericht heute hat uns etwas Auskunft dazu gegeben, aber ich denke, die Diskussion heute wird dazu beitragen, noch weitere Anstöße zu geben. Ich hoffe natürlich, dass die Anträge heute hier nicht weggestimmt oder abgestimmt werden, sondern dass wir intensiv in den Ausschüssen dazu weiter berichten und diskutieren.
Ich möchte Frau Ministerin Taubert noch einmal anfangs zitieren. Im Sommer 2010 hörte ich von Frau Taubert folgende Sätze - ich möchte gern drei zitieren. Frau Taubert schlägt vor, „den Verbraucherschutzindex in seiner Erhebung methodisch neu auszurichten.“ Ja, wir wissen die Hintergründe. Erstes Zitat. Das zweite Zitat: „Wie Verbraucherschutzpolitik wirklich bei den Menschen ankommt, darüber ist bisher keine Aussage möglich.“ Und das dritte Zitat: „Verbraucherschutzindex solle sich künftig mehr an der Methodik des bayerischen Verbrauchermonitors orientieren.“ Gut, alle drei Sätze, die ich jetzt für meine Rede mit zum Anlass nehme, auch Fragen zu stellen, und die Fragen, hoffe ich, werden wir in den Ausschüssen beantworten oder ich muss eine Kleine Anfrage nachschieben.
Mich würde interessieren, Frau Ministerin, wann ist für Thüringen ein Verbrauchermonitor geplant? Die Pressemitteilung stammt vom Sommer 2010, genug Zeit, Maßnahmen einzuleiten. Eine weitere Frage: Wer wird das Verbrauchermonitoring durchführen, welches Ministerium wird federführend sein? Welche Schwerpunkte sollen in das Verbrauchermonitoring einfließen? Aus welchen Mitteln soll der geplante Verbrauchermonitor finanziert werden? Eine weitere Frage: Wurden die vorliegenden Ergebnisse der Verbrauchermonitore der anderen Bundesländer ausgewertet? Welche Handlungsfelder ergeben sich daraus für Thüringen? Werden die Ergebnisse in einem verbraucherpolitischen Konzept Thüringens - was Sie ja jetzt gerade sagten, was in Erarbeitung ist -, werden dort Handlungsschwerpunkte einfließen? Ich denke, das ist eine Diskussion in den Ausschüssen wert.
Meine Damen und Herren, wir unterstützen den Alternativantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach einer verbraucherpolitischen Strategie für Thüringen. Ich möchte einige Gedanken noch dazu erwähnen. Die Schwerpunkte der verbraucherpolitischen Strategie sollen nicht nur vorgelegt oder auch hier vorgetragen werden, wir sind der Meinung, sie sollten auch vom Landtag beschlossen werden.
Ich gehe noch einen Schritt weiter: Wenn wir hier im Landtag wirklich die Kontrolle dieser Strategie auch ordnungsgemäß ausführen wollen, bin ich der Meinung, sollten wir darüber nachdenken und prüfen, ob es nicht dazu auch einen Ausschuss für Verbraucherpolitik im Landtag geben sollte. Der Verbraucherschutz ist eine Querschnittsaufgabe und bedarf jeweils einer Abstimmung mit den jeweiligen Ressorts bzw. den Ausschüssen. Ich wiederhole: Die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagenen Schwerpunkte werden von uns unterstützt, sie sind jedoch nicht abschließend.
Einige ergänzende Hinweise zu einigen Punkten, denn über die, denen wir zustimmen, muss ich jetzt nicht reden.
Zur Kennzeichnungspflicht für Produkte von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futter versorgt wurden: Frau Ministerin beklagte gerade, für Lebensmittel, auch für Futtermittel gibt es mit einer EU-Verordnung die Kennzeichnungspflicht, aber für tierische Produkte von Tieren, die mit genmanipulierte Pflanzen gefüttert wurden, wie z.B. Milch, Fleisch, Eier, gibt es diese Kennzeichnungspflicht noch nicht. Aber seit 1. Mai 2008 können Produkte wie Milch, Fleisch, Eier gekennzeichnet werden mit der Aufschrift „ohne Gentechnik“ und dazu gibt es auch seit August 2009 ein einheitliches Siegel. Hier ergibt sich doch die Frage an den Landwirtschaftsminister: In welchem Umfang wird diese Möglichkeit von Thüringer Agrarbetrieben und der Lebensmittelindustrie genutzt. Sie haben es gerade beniest, vielleicht bekommen wir dazu auch eine Antwort.
Meine Damen und Herren, zum Stichwort „unabhängige Finanzberater“: Die Bitte der CDU- und der SPD-Fraktion bzw. die Faktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Umsetzung einer unabhängigen Finanzberatung beim Bund ist uns zu eng gefasst. Es sollte ein Gesamtkonzept für einen Anlegerschutz auf Bundesebene umgesetzt werden. Dabei sollten folgende Forderungen Berücksichtigung finden, die ich von der Verbraucherzentrale des Bundesverbandes zur öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Anlegerverbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen vom 25.11.2010 entnommen habe.
Dort - deshalb habe ich die Quelle ausführlich genannt - gibt es 12 Forderungen der Verbraucherzentrale des Bundesverbandes, die ich bitte, hier mit in die Diskussion einfließen zu lassen. Ich möchte nur drei davon nennen: Erstens, die Aufsichtsziele der Finanzaufsicht sind um den kollektiven Verbraucherschutz in allen Sparten zu erweitern oder den Verbraucherschutzverbänden sollte ein formelles Beschwerderecht gegenüber der Finanzaufsicht eingeräumt werden. Die dritte von den 12 Forderungen: Der Vertrieb von Finanzprodukten muss unabhängig von der Art des Finanzprodukts einheitlichen und klaren Verhaltens- und Haftungsregelungen und einer wirksamen staatlichen Kontrolle unterliegen. Oder der letzte Punkt von den 12: Die unabhängige Finanzberatung der Verbraucherzentralen ist auszubauen, um Verbrauchern eine unabhängige Anlaufstelle bei komplizierten und komplexen Entscheidungen zu Geldanlagen, Altersvorsorge, Krediten und Versicherungen zu gewähren.
Ich bitte darum, diese Vorschläge ernsthaft mit in die weitere Arbeit einzubeziehen. Von der Landesregierung erwarten wir deshalb, dass sie den beteiligten Ministerien für Finanzen, Wirtschaft und Soziales dem Verbraucherschutz einen verbindlichen Auftrag für die Abstimmungen und Konsultationen auf Bundesebene erteilt und im Bundesrat sollten wir diese Position auch ernsthaft vertreten.
Meine Damen und Herren, folgende Bereiche bitten wir noch zu berücksichtigen und zu erweitern und somit den Alternativantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch mit folgenden Hinweisen zu verstärken: Wir sind der Meinung, Verbraucherrechte müssen ausgebaut werden, Schaffung oder Herbeiführung von rechtlichem Schutz vor Täuschung, Übervorteilung sowie Abwehrung von Gefahr für Sicherheit, Leben und Gesundheit. Wir sind auch der Meinung, Verwaltungshandeln im Freistaat sollte verbraucherfreundlich ausgerichtet werden, Unterstützung der Überarbeitung des Verbraucherinformationsgesetzes, Nutzung länderspezifischer Handlungsspielräume zugunsten der Verbraucher. Auch dem Jugendverbraucherschutz muss mehr Aufmerksamkeit zukommen, dem Verbraucherschutz der Generation 60 Plus unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und - Frau Ministerin nannte es bereits - dem Verbraucherschutz im Umgang mit Daten und Medien - heute aktuell zum Tag des Datenschutzes.
Worauf kommt es weiter an aus unserer Sicht? Wir sind dafür, die Kontinuität der Arbeit der Verbraucherzentralen zu stärken. Das heißt mit anderen Worten, Verbraucherzentralen brauchen Planungssicherheit bei der Finanzierung der Verbraucherzentralen, auch in Thüringen. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Parlament darzulegen, wie die Finanzierung der Verbraucherzentrale Thüringen im Zeitraum 2011 bis 2014 eingeordnet ist, so dass die Anzahl der vollbeschäftigten Mitarbeiter mindestens erhalten bleibt. Ziel muss es sein, eine langfristige Vereinbarung zwischen Regierung, Verbraucherzentrale zur Finanzierung abzuschließen. Ministerin Taubert sagte, das ist Aufgabe des Parlaments mit der Haushaltsbeschlussfassung. Jawohl, aber ich erwarte auch, dass uns Ihrerseits hier entsprechende Vereinbarungen unterbreitet werden. Ich kann Ihnen versichern, Frau Ministerin, die Unterstützung der LINKEN dazu haben Sie. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
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