Verbindliche Hygienevorschriften in Thüringer Krankenhäusern
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1530 -
Werte Frau Ministerin, ich gebe Ihnen völlig recht in der Beurteilung des Verhältnisses der Verwaltung zur möglichen Kontrolle und Überwachung. Mit der A15 werben wir nicht das Fachpersonal, das wir dauerhaft bräuchten. Wenn Sie allerdings Hygieniker fragen, die an großen Kliniken tätig sind und die eben nicht einfach nur als Lobbyisten hier abgetan werden können, also wenn Sie mit Prof. Zastrow oder Prof. Seibt reden und nachfragen, wie sie das sehen, dann sagen sie, bitte liebe Politiker, macht keine Schnellschüsse im Sinne von „es gibt da einfache Methoden und wenn die angewendet werden, ist das Problem vorbei“. Offenbar, so sagt es jedenfalls Herr Seibt, der nun wirklich ein anerkannter Hygieniker ist, ist seit Jahren vergessen worden, eine systematische Ausbildung von Hygienikern und Hygienefachkräften vorzubereiten. Es ist auch seit Jahren an der Stelle geschludert worden, weil mit Antibiotika die schnelleren Effekte zu erzielen waren. Mein Kollege Kubitzki hat darauf hingewiesen, mit Screening lässt sich heute leicht Geld verdienen, weil es abrechnungsfähig ist. Mit der normalen Hygiene, wie sie noch vor 20 oder 30 Jahren praktiziert und überprüft wurde, hat man angefangen, irgendwann etwas oberflächlicher umzugehen, um es mal ganz vorsichtig auszudrücken.
Ja, Sie schütteln jetzt den Kopf. Ich habe das Frankfurter Universitätsklinikum leider familiär erleben müssen. Bei mir ist ein Familienangehöriger an der Verpilzung gestorben letztendlich, weil in diesem ganzen Großklinikum das Thema Hygiene im Umbau nicht mehr auf der Tagesordnung stand. Ich erlebe zurzeit die aktuelle Auseinandersetzung um das Fuldaer Universitätskrankenhaus. Das liegt beides nicht in Thüringen, sondern in Hessen. Aber ich erlebe dort sehr genau, wie mir auf einmal Fachleute sagen, wenn ihr nicht mehr Wert legt darauf, dass die Hygieneabläufe im Vorfeld prophylaktisch verbessert, verstärkt und durchorganisiert werden, dann könnt ihr hinterher machen was ihr wollt, ihr werdet es nicht mehr einfangen. Das war das Anliegen unseres Antrags, darauf hinzuweisen, dass wir hier eine verpflichterende Kategorie brauchen. Dazu gehört, werte Frau Taubert, die Zuordnung, dass das entsprechende Gesundheitsamt nicht nur eine ein Mal oder zwei Mal jährliche Kontrolle macht, wie die Feuerwehr auch die Kontrolle macht, ob die Fluchtwege frei sind, sondern dann muss man auch in die Unterlagen Einsicht nehmen und diese qualifiziert bewerten können. Es stimmt einfach nicht, dass man sie ins Internet setzt und im Internet weiß man dann, wie der Hygienezustand in einem Krankenhaus ist. Wenn es so einfach wäre, wären die Transparenzregeln ja viel einfacher.
Ich glaube, was wir brauchen in der Debatte um die Hygiene ist in der Tat keine Hektik, die uns die Zeitung macht, aber wir brauchen auch ein Verständnis, dass wir Fachkräfte der Hygiene systematischer ausbilden müssen und die Abläufe in den Krankenhäusern so organisieren, dass man sich danach auch richtet. Wenn der freundliche Arzt sich beim Patientengespräch aufs Bett setzt, ist es vielleicht besser, wenn mal die Hygienefachkraft dabei ist und sagt, es ist besser, du setzt dich da nicht drauf. Die Frage der Freundlichkeitsregeln mit Guten Tag sagen und die Hand geben, ist eben auch eine Geschichte, wo es besser wäre, wenn der Hygieniker sagt, wie die Abläufe sind, um es eventuell denen auch besser und leichter zu machen, dass da Dinge nicht richtig laufen.
Herr Abgeordneter, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage.
Abgeordneter Ramelow, DIE LINKE:
Nein, danke.
Nein, danke.
(Beifall DIE LINKE)
Abgeordneter Ramelow, DIE LINKE:
Ausnahmsweise habe ich jetzt überhaupt keine Lust, auf Zwischenfragen zu antworten, sondern ich möchte aus tiefstem Herzen nochmals deutlich machen, dass wir alle ein Interesse daran haben müssten, dass das Thema Hygiene nicht wie irgendeine sonstige Kampagne durchs Dorf gejagt wird, sondern dass wir bei Hygiene wirklich ein Umdenken brauchen. Ich will ein Beispiel sagen: Wenn Professoren sich neue medizinische Geräte anschaffen, aber mit niemandem vorher darüber reden, ob diese medizinischen Geräte hygienisch saubergemacht werden können, weil es nämlich hinterher dann bei einer Krankenschwester landet, dann sollte man darüber mal nachdenken, dass das die Abläufe sind, wo man tatsächlich auf den Hygieniker vorher hören müsste. Insoweit bedarf es etwas mehr als nur einer Zuordnung, dass die Hygienekontrollen durch das Gesundheitsamt gemacht werden oder dass der Bericht angefertigt wird. Die Berichte werden angefertigt. Die Frage ist - und das wäre dann meine Frage Frau Ministerin -, wie häufig und wie tief werden die Berichte regelmäßig geprüft und wie werden sie nachgearbeitet. Und Hygiene ist eben mehr als nur die Vergabe von Putzarbeiten im Krankenhaus. Da geht es um einen ganz anderen Ablauf - ja Entschuldigung die Aktion der sauberen Hände. Sie kennen die Plakate.
(Zwischenruf Taubert, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Es geht doch bei der Hygieneinspektion nicht darum ...)
Dann sagen Sie bitte ganz genau, wie häufig diese Hygieneinspektionen tatsächlich im Krankenhaus stattfinden und wie häufig und wie intensiv - ja Sie sitzen gerade neben dem richtigen Kollegen, weil, das ist dann auch die Frage einer ganz anderen staatlichen Kontrolle - das ist nämlich die Frage, ob wir uns erlauben, dass ein Staat noch kontrollierend mit dem notwendigen Nachdruck in den Prozessen eingreift und durch seinen eigenen Kontrolldruck auch deutlich macht, dass ein Umdenken wieder stattfindet. Ich glaube, dass hier viel zu viel abgegeben worden ist einerseits an die Industrie, andererseits an die Krankenhauskonzerne und an die Akteure. Ich glaube, dass die Krankenkassen nicht den notwendigen Kontrollmechanismus haben, um tatsächlich die Nachinfektionen prüfen zu können. Insoweit sehe ich Handlungsbedarf und diesen Handlungsbedarf sollten wir uns ehrlich anschauen. Ich habe jedenfalls den Eindruck, dass ein Kollege heute hier aus einer sehr spezifischen Brille gesprochen hat. Ich glaube aber, dass die Ministerin in einem Punkt recht hat, lassen Sie uns mal die Kontrolldichte anschauen und ich glaube an den Stellen werden wir eine Verbesserung auf Basis eines Gesetzes vornehmen müssen. Da hilft uns eine allgemeine Verordnung nicht und es hilft auch nicht zu sagen, im Bund ändert sich gerade was, das warten wir mal ab. Es geht hier um Landespolitik und deswegen bitte ich unserem Antrag zuzustimmen.
(Beifall DIE LINKE)
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