Unterstützung der Bundesratsinitiativen von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg zur Verbesserung der Mitsprache der Bürger und Kommunen beim Windenergieausbau
Zum Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/6353
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen in diesem Haus! Frau Tasch, ich finde es ja schön, dass Sie an mich denken, und ich hoffe, dann nur Gutes natürlich.
Wie gesagt, auch die Kollegen vom ZDF und auch die Kollegen in Brandenburg – die Brandenburger Landesregierung in diesem Fall – sind natürlich in der Lage, sich zu irren, und auch in der Lage, sich bei verschiedenen Fragen zur Windkraft und zum Infraschall zum Beispiel zu irren. Also zum Infraschall: Es gibt da Hunderte von Gutachten mittlerweile, es gibt Gutachten des Umweltamts Baden-Württemberg, des Bayerischen Umweltamts, des Bundesumweltamts, es gibt Gutachten aus Dänemark zum Infraschall, die alle zu dem Ergebnis kommen, dass der Infraschall, der bei Windkraftanlagen entsteht, für Menschen bei der Einhaltung der Abstandsregelung nicht schädlich ist.
Die Abschaltungsregelung, liebe Frau Tasch, bemisst sich nicht nach ihren ideologischen Metern oder 10H oder was Sie immer bemessen, sondern die bemisst sich in Deutschland, in einem Rechtsstaat, nach Recht und Gesetz. Dafür gibt es in Deutschland das Bauplanungsrecht und dafür gibt es in Deutschland das Immissionsschutzrecht. Danach werden Abstände berechnet, und das müssten Sie eigentlich wissen, weil Sie jahrelang in Regierungsverantwortung waren. Da sind nach dem gültigen Immissionsschutzrecht Anlagen bis zu 500 Meter an die Wohnbebauung heran genehmigt worden – zu Ihrer Amtszeit! –, weil nach Immissionsschutzrecht und nach Bauplanungsrecht diese 500 Meter zulässig waren, liebe Frau Tasch. Dem haben wir als Rot-Rot-Grün mit dem Windenergieerlass einen Riegel vorgeschoben, wir haben gesagt: Bis 100 Meter mindestens 750 Meter Abstand, die höheren Anlagen mindestens 1.000 Meter Abstand.
Wir haben also gesagt: Unabhängig von den immissionsschutzrechtlichen Regelungen wollen wir einen Mindestabstand. Wir sind nämlich nicht ideologisch herangegangen, wir sind nach Recht und Gesetz herangegangen. Der eigentliche Abstand, wie weit es dann sein muss, bemisst sich natürlich auch an den vorhandenen Höhenlagen, nach den vorhandenen Topografien vor Ort und nach der Hauptwindrichtung, Vogelzuggebiete etc., was alles eine Rolle spielt. Danach werden die Abstände festgelegt. Da kann es durchaus über 1 Kilometer sein, da können es auch 2 Kilometer sein, wenn es eine ungünstige Lage ist. Es können aber rein theoretisch auch 500 Meter sein. Da haben wir gesagt, nein, das wollen wir nicht, und deswegen haben wir das vorgeschoben.
Das Hauptproblem der Menschen vor Ort – Sie kennen es doch, Frau Tasch, und Sie können es doch auch bestätigen –, wenn man mit den Leuten redet, ist das Problem der Befeuerung in der Nacht. Dazu gibt es den Antrag aus dem Thüringer Landtag zu einer Bundesratsinitiative der Landesregierung, die dort entsprechend auf den Weg gebracht werden soll. Das ist nämlich das Problem, was wir haben, diese Befeuerung in der Nacht,
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Auch!)
und nicht irgendwelche Geräusche, die hier kommen, denn ein vorbeifahrender Lkw ist tausendmal lauter als die andere Frage. Von der Warte aus empfehle ich Ihnen, nicht ideologisch ranzugehen, sondern, wie es sich in einem Rechtsstaat gehört, mit Recht und Gesetz und entsprechend auch hier zu handeln.
Ich will noch etwas zur Akzeptanz der Windenergie sagen: Es gibt aus diesem Jahr eine Umfrage in Thüringen zur Akzeptanz der Windenergie. Da sind eben nicht die, die laut schreien, diejenigen, die recht haben. Zwei Drittel der Thüringer befürworten den Einsatz von Windenergie
(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Aber nicht vor der eigenen Tür!)
in Stadt und Land und sogar 68 Prozent der Einwohner in Orten, wo Windenergieanlagen stehen. Die sagen zwar, es stört das Wohnumfeld, aber das ist der Preis dafür, dass wir aus der Atomenergie rausgehen. Wissen Sie, was passiert, wenn ich diese Entprivilegierung mache im Baugesetzbuch? Da habe ich auf einmal potenziell 28.000 Anlagen in Deutschland stehen, die keine Genehmigung mehr haben,
(Zwischenruf Abg. Schulze, CDU: Quatsch! Wo kommen Sie denn her?
die also, sobald sie stillgelegt oder abgerissen werden, nicht mehr ersetzt werden können – die sind weg. Und was mache ich dann mit der Energie? In Deutschland stammen mittlerweile 30 Prozent der Stromerzeugung aus Windkraftanlagen. Diese 30 Prozent, wo hole ich die her? Aus der Braunkohle, wie die AfD das möchte? Oder aus der Kernenergie? Mache ich die Atomkraftwerke wieder aus, mache ich die Braunkohlekraftwerke wieder? Kennen Sie den Unterschied zwischen einem Windrad und einem Braunkohlekraftwerk? Beim Windrad brauche ich 5.000 Quadratmeter, das entziehe ich auf 3 Meter Tiefe für 20 Jahre der Natur. 5.000 Quadratmeter, einen halben Hektar für 20 Jahre auf 3 Meter Tiefe entziehe ich der Natur. Bei der Braunkohle gehe ich auf 400 Meter Tiefe, mache 1.000 Hektar weg und entziehe sie dauerhaft der Natur. Das ist das Problem, was wir haben. Dort ist nämlich der Boden weg. Da ist der gewachsene Boden weg, da ist die Nutzschicht oben weg,
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das Grundwasser verändert sich!)
das Grundwasser verändert sich, alles verändert sich, die gesamte Natur. Und Sie müssten sogar etwas dagegen haben, hier der eine Dom in NRW ist erst dieses Jahr gefallen, Hambacher Forst, die letzten 200 Hektar sollen dort fallen. Es waren mal 4.000 Hektar, die schon der Braunkohle auf 300 Meter, auf 400 Meter Tiefe weggegangen sind und jetzt sollen die letzten 100/200 Hektar auch noch weg. Da reden wir über 5.000 Quadratmeter, über einen halben Hektar pro Windkraft auf 20 Jahre. Das ist der Unterschied, denn dort sind es 20 Jahre Nutzungsdauer, bei der Braunkohle ist es für ewig weg. Darüber müssen wir nämlich auch mal reden. Wenn wir die Energiewende zerstören wollen, wenn wir über 100.000 Arbeitsplätze in Deutschland, in Thüringen 1.000 Arbeitsplätze dauerhaft zerstören wollen, dann beschließen wir die Länderausstiegsklausel, dann beschließen wir diese 10H-Regelung und anderes, dann endet nämlich die Energiewende in Deutschland. Dann haben wir wieder die Verhältnisse, die die AfD sich herbeiwünscht: die Kernenergie mit ihrer dauerhaft strahlenden Zukunft, die Braunkohle als eine der höchst subventionierten Energieformen, die wir in Deutschland haben. Über die Rekultivierung, über die gesundheitlichen Auswirkungen, die durch die Braunkohle entstehen, redet kein Mensch. Das bezahlt alles der Steuerzahler. Wenn Sie das hochrechnen, ist es die teuerste Energieform nach der Kernenergie in Deutschland, weil auch die Kernenergie massiv subventioniert wird.
Ich hatte erst letztens dazu eine Diskussion in Jena, wo es die Lobbyisten der Antiwindkraft dann stillschweigend akzeptiert haben und die Argumentation war, über die Subvention nicht mehr reden zu wollen, weil sie es nicht widerlegen konnten. Darüber müssen wir in diesem Land reden. Was wollen wir wirklich in der Zukunft haben? Wollen wir erneuerbare Energien in Deutschland haben? Wollen wir die Energiewende in Deutschland haben? Wenn wir dieses wollen, dazu gehört dann Windkraft, dazu gehört Sonnenenergie, dazu gehört Wasserenergie/Wasserkraft, dazu gehört Erdwärme. Das alles und viele vielleicht erneuerbare Energien in Zukunft, die wir noch gar nicht kennen, gehören mit dazu. Darüber sollten wir reden und das gemeinsam und hier keine ideologischen Schaudebatten über Abstandsregelung 10H führen, über Baugesetzbuch, die Entprivilegierung,
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Herr Harzer, das kann jede andere ...Behörde!)
die dann diesen Bau zukünftig nicht mehr zulässt. Das sind die ideologischen Scheindebatten und keine Debatten, die uns für die Zukunft hier in diesem Lande weiterbringen.
Und wenn wir über den Klimawandel reden, dann brauchen wir die Debatte über erneuerbare Energien, dann brauchen wir erneuerbare Energien, weil ansonsten diese Erde, diese Menschheit auf dieser Erde nicht mehr existent sein kann. Schauen Sie sich das Wetter an. Wir haben November.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Herbst – Mensch, die Welt geht unter!)
Im November 20 Grad tagsüber, keinen Regen. Wir haben ein dauerhaftes Regendefizit seit 2003. Das hat sich dieses Jahr noch mal verschlechtert, weil nicht mehr genug Wasser fällt. Schauen Sie sich jeden Sommer die Ernten der Bauern an! Schauen Sie sich an, wie die Pflanzen nicht mehr wachsen, wie es verdorrt, wie die Natur verdorrt! Seit 2003 gibt es ein Wasserdefizit, Herr Möller, wenn Sie es nicht begreifen. Aber als Jurist hat man eben das technische Denken nicht, hat man den Sachverstand nicht. Man kann vielleicht einen Paragrafen lesen und entziffern, aber man kann Natur nicht definieren. Man kann physikalische Gesetze nicht definieren. Und wenn Wasser nicht da ist, dann kann Wasser auch der Landwirtschaft nicht zur Verfügung gestellt werden. Das ist das Problem, was wir haben, und dieses Problem, wie gesagt, seit 2003. Das ist das 15. Jahr, wo der Regen nicht ausreicht, um die natürlichen Wasserhaushalte auszugleichen. Es ist dieses Jahr noch verschärft worden und es ist keine Besserung in Sicht, denn wir bräuchten jetzt über acht Wochen einen Dauerregen, um überhaupt mal ein bisschen wieder die Wasservorräte, die in der Natur sein müssten, aufzufüllen. Das ist wohl aussichtslos. Von der Warte aus müssen wir endlich etwas tun, müssen wir etwas gegen diesen Klimawandel tun, müssen sehen, wie wir den Klimawandel begrenzen, damit nicht nur Sie noch leben, sondern dass auch unsere Kinder und Kindeskinder leben können – an die denke ich und nicht an Sie, Herr Möller, Sie sind der Letzte, an den ich denken würde in der Frage. Ich denke an unsere Kinder und Kindeskinder, die in dieser Welt noch weiter leben wollen und leben sollen und die eine Zukunft haben müssen, und dafür müssen wir gemeinsam die Energiewende voranbringen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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