Uneingeschränkte Grundrechte und Diskriminierungsfreiheit auch für Asylsuchende, Geduldete und Bleibeberechtigte - Für eine Thüringer Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes

RedenSabine BerningerAsyl-Migration

Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/4928

 

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich persönlich glaube nicht, dass eine Debatte im Ausschuss nötig ist, um zu entscheiden, ob Thüringen eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes starten will oder nicht.


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Die Abschaffung der die Bewegung einschränkenden Residenzpflicht - sie wurde gerade schon angesprochen - hat aber eigentlich mit dem Asylbewerberleistungsgesetz nichts zu tun. Die Abschaffung des das Existenzminimum unterschreitenden Asylbewerberleistungsgesetzes und eine, meine Damen und Herren, notwendigerweise soziale und rechtliche Gleichstellung, nicht Gleichmacherei, Gleichstellung von Flüchtlingen mit hier lebenden Menschen sind dringende Voraussetzungen, meine Damen und Herren, Rassismus in den Köpfen der Menschen abzubauen und glaubhaft eine Politik der Beachtung der allgemeinen und universellen Gültigkeit der Menschrechte vertreten zu können. Mit diesem Satz wiederhole ich einen, den ich im März schon in der Aktuellen Stunde hier von diesem Platz aus zum Thema „Flüchtlingspolitik“ gesagt habe. Es ist - und auch das habe ich im März gesagt - unmöglich, einerseits glaubhaft für den Abbau von Vorurteilen, rassistischen Stereotypen politisch zu demonstrieren, wie beispielsweise gestern hier draußen, Wettbewerbe zur Stärkung von Zivilcourage aufzurufen, um Benachteiligungen und Diskriminierungen abzubauen und andererseits Benachteiligungen, Schlechterstellung und Diskriminierung per Gesetz fortbestehen zu lassen. Und, meine Damen und Herren, diesen Satz habe ich auch des Öfteren schon hier gesagt, das Asylbewerberleistungsgesetz ist Diskriminierung per Gesetz.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Weil dem so ist, unterstützen wir selbstverständlich den Antrag, den die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier zu diesem Plenum vorgelegt hat. Die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes wird seit vielen Jahren, eigentlich seit seinem Bestehen, gefordert von Wohlfahrtsorganisationen, von Flüchtlings-Selbstorganisationen, von den Flüchtlingsreden, von Pro Asyl, von meiner Partei, auch schon als sie noch PDS hieß, und mit der zeitlichen Unterbrechung der Regierungsbeteiligung auch von der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ihr Satz mit der Selbstkritik, Herr Barth, der ist sehr richtig und der gilt eben nicht nur für die GRÜNEN, sondern auch für die FDP und für die Sozialdemokratie, meine Damen und Herren.


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Auch für die CDU.)


Ja, die CDU hat meines Wissens noch in keinem Landesparlament eine solche Bundesratsinitiative gefordert, wenn ich mich irre, dann korrigieren Sie mich bitte, meine Damen und Herren.


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Doch nie regiert.)


Ja, aber Sie haben nie in anderen Verantwortungen als Oppositionelle gesagt, das Asylbewerberleistungsgesetz sei Diskriminierung und gehöre abgeschafft. Also wenn ich mich da irre, dann korrigieren Sie mich bitte.


Wir haben hier im Thüringer Landtag zu einem ähnlichen Antrag bereits im Februar 2010 debattiert und damals noch hat die Abgeordnete Kanis für die SPD-Fraktion hier ausgeführt, es ginge um die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums, nicht aber um die Teilhabe am soziokulturellen Leben. Ich will mal zitieren, was sie damals gesagt hat: „Asylbewerber können und dürfen nicht dem Anspruchsberechtigten nach Hartz IV gleichgesetzt werden.“ Das war damals der Hauptgrund, den sie angeführt hat - jetzt kann ich sie gar nicht mehr sehen - für die Ablehnung unseres Antrags auf eine Bundesratsinitiative. Sie ist dann natürlich am 18. Juli auch höchst richterlich widerlegt worden, also dieser Satz, und da fand ich es dann schon wirklich dreist, dass sie in einer Pressemitteilung nach Verkündung des Urteils verlauten lies, das Gesetz hätte schon viel früher korrigiert werden können, dafür hätten die Verantwortlichen nicht auf ein Verfassungsgerichtsurteil warten müssen. Im Prinzip hatte sie damit recht, aber auch sie selbst hätte nicht auf so ein Verfassungsgerichtsurteil warten müssen und nicht einen solch zynischen Satz hier im Thüringer Landtag im Februar 2010 sagen müssen.

Ich bin jetzt sehr verwundert, dass sie sagt, die SPD-Fraktion unterstütze den Antrag, damit hatte ich nicht gerechnet, schon gar nicht nachdem wie sie hier eingeführt hat, es war schon eine recht perfide Argumentation, die Frau Kanis eben hier in ihrer Wortmeldung hat blicken lassen.


Am 18. Juli hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts ein von mir persönlich, von vielen Organisationen und Flüchtlingen schon sehr lange erwartetes und zu Recht von der Bundesregierung bestimmt gefürchtetes Urteil gesprochen und hat die Höhe der Geldleistungen nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes als evident unzureichend und nicht verfassungsgemäß beurteilt. Auf Kritik der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter waren unter anderem die Vorbezugszeiten gestoßen. Es hat ja ursprünglich mal im Asylbewerberleistungsgesetz 1993 gestanden, dass §-2-Leistungen, also die analog der Sozialhilfeleistungen, Flüchtlingen erst zustünden, wenn sie 12 Monate sich in der Bundesrepublik aufgehalten hätten. Das wurde 2007 geändert und dann wurden Vorbezugszeiten von Asylbewerberleistungen nach § 3 in den § 2 geschrieben. Heute ist es so, dass man Anspruch auf §-2-Leistungen erst hat, wenn man schon 48 Monate lang §-3-Leistungen bezogen hat, und zwar ununterbrochen, meine Damen und Herren, und das hat das Bundesverfassungsgericht kritisiert. Auch, und das hat Frau Kanis, glaube ich, gesagt, dass sich seit 1993 der Personenkreis der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz immer wieder vergrößert hatte. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums sei ein Menschenrecht und es stehe deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten gleichermaßen zu. Und, Herr Barth, mir ist nicht bekannt, dass in irgendeiner Presseverlautbarung später nach diesem Urteil von Gleichmacherei gesprochen worden wäre. Ich will einfach die FDP auffordern, aufzuhören, dass Sie immer dann sagen, wenn es um gleichberechtigte Teilhabe am soziokulturellen Leben etc. geht, dass Sie dann davon sprechen, wir würden Gleichmacherei betreiben. Das ist einfach infam und inhaltlich nicht zu rechtfertigen.


(Beifall DIE LINKE)


Zum menschenwürdigen Existenzminimum gehören eben neben den Leistungen zur Sicherung der physischen Existenz auch, Zitat: „Die Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen“ und, auch ein Zitat aus dem Urteil: „Ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.“ Und die Richterinnen und Richter haben gesprochen, dass der Gesetzgeber bei der Neufestsetzung der existenzsichernden Leistungen nach dem Urteil nicht pauschal nach dem Aufenthaltsstatus differenzieren dürfe, sondern den Bedarf real in einem transparenten Verfahren ermitteln und belegen müsse.


Einen Satz habe ich mir noch angestrichen, weil Frau Kanis mit der Begrenzung der Zuwanderungsströme in ihrer Rede gestartet ist und dass das auch heute noch nicht erfüllt sei. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, ich habe den Satz gestern schon einmal gesagt: „Die in Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ Das widerlegt genau das Ziel, dass das 1993 verabschiedete Asylbewerberleistungsgesetz hatte, nämlich die Ströme zu reduzieren und Flüchtlinge sozusagen davor abzuschrecken, nach Deutschland zu kommen. Das ist verfassungsrechtlich nicht erlaubt, meine Damen und Herren, auch Frau Kanis nicht.


(Beifall DIE LINKE)


Wir hatten einen Antrag für eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Asylbewertungsleistungsgesetzes bereits in der vierten Legislaturperiode gestellt. Der war damals auch von der SPD abgelehnt worden. Damals hatte Frau Pelke ausgeführt, ein solcher Antrag hätte ohnehin keine Aussicht auf Erfolg und deswegen würde die SPD-Fraktion ihn ablehnen. Das war schon im Februar 2010 anders, nämlich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Leistungssätzen und jetzt ist erst recht eine andere Situation. Ein solcher Antrag, Frau Rothe-Beinlich hat es schon angedeutet, hat Aussicht auf Erfolg, weil sich nämlich die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat geändert haben und es im Bundesrat tatsächlich möglich ist, dass solche Initiativen - sie werden dann sicher zu einer zusammengefasst - Erfolg haben und der Bundesrat beschließt, den Bundestag aufzufordern, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen. Noch mehr Argumente seit 2010 bieten die Ausführungen der Bundesverfassungsrichterinnen und die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat.


1993 hatten im Bundestag in der namentlichen Abstimmung 74 SPD-Abgeordnete das Asylbewerberleistungsgesetz abgelehnt, dazu gehörte auch Christoph Matschie, damals als Bundestagsabgeordneter. Er ist heute nicht da, ich nehme an, er ist heute im Bundesrat unterwegs. Aber, meine Damen und Herren der SPD, wir brauchen es nicht im Ausschuss zu debattieren. Die Argumente und die Fakten liegen klar auf der Hand und auf dem Tisch. Machen Sie einfach Ihrem Parteivorsitzenden hier in Thüringen Ehre und stimmen Sie dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



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