Uneingeschränkte Grundrechte und Diskriminierungsfreiheit auch für Asylsuchende, Geduldete und Bleibeberechtigte - Für eine Thüringer Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes 1/2

RedenSabine BerningerAsyl-Migration

Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/4928

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist eigentlich ein bisschen schade, dass ich gleich als erstes in der Debatte aufgerufen werde, ich war eigentlich sehr gespannt auf Argumente, insbesondere aus den Koalitionsfraktionen.


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Schade!)


Ja, ich finde es schade, Herr Fiedler.


Ich werde meine inhaltlichen Argumente nicht alle wiederholen, die sind Ihnen zur Genüge bekannt. Sie kennen unsere Argumentation aus Aktuellen Stunden, aus einem ähnlich lautenden Antrag schon aus dem Februar 2010, aus der Sitzung im September, als dieser Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht wurde. Ich fände es auch Perlen vor - nein, Eulen nach Athen getragen, jetzt noch mal alles zu sagen. Den ersten Spruch - ich will ja niemanden beleidigen und keinen Ordnungsruf kassieren, deswegen Eulen nach Athen, da fühlt man sich vielleicht nicht so beleidigt.


(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist aber hart an der Grenze.)


Ich werde mich an ein paar Zitaten abarbeiten. Das Erste: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das kennen Sie alle, das kommt aus Artikel 1 Abs. 1 Satz 1 - genau, Herr Bergemann - des Grundgesetzes. Das nächste Zitat, was ich anführen möchte, ist Folgendes: „Die in Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativeren.“ Das ist ein Zitat vom 18. Juli dieses Jahres, nämlich aus dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichtes zum Asylbewerberleistungsgesetz, konkret hier zu den Leistungshöhen im Asylbewerberleistungsgesetz. Dass diese Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren ist, wird auch nicht weniger wahr durch die „Argumentation“, die wir im September hier in der Plenarsitzung hören mussten - einmal von Frau Kanis, einmal von Herrn Geibert, einmal von Frau Holbe. Frau Kanis hatte in der Debatte bedauert, dass die Begrenzung der Zuwanderung durch das Asylbewerberleistungsgesetz nicht gelungen sei oder nicht erreicht worden sei. Herr Geibert hatte „argumentiert“, dass man nicht durch eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes die faktische Aufenthaltsverfestigung von Menschen mit eigentlich nur vorübergehendem Aufenthaltsstatus fördern dürfe.


Frau Holbe hatte „argumentiert“, man müsse erst die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils abwarten. Das Urteil sei ja auch in anderen Ländern außerhalb Deutschlands wahrgenommen worden und sie hat damit, ohne das Wort tatsächlich zu sagen, Vorstellungen von Flüchtlingsströmen heraufbeschworen, die sich hierher bewegen wegen der ach so luxuriösen Asylbewerberleistungen seit dem 18. Juli 2012. Nochmals das Zitat: „Die in Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ Ich will das, Frau Holbe, tatsächlich auch noch mal in einem Satz zitieren. Sie hat gesagt: „Ein nochmaliges Erweitern der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, ohne dessen Auswirkungen abzusehen, ist ein Vorgriff der gegebenenfalls gesamtgesellschaftliche Akzeptanzprobleme schafft, die gerade eine Aufnahmebereitschaft negativ beeinflussen könnten.“ Frau Holbe, das klingt, als wären Sie tatsächlich ehrlichen Herzens besorgt. Was Sie da aber als Befürchtung in wohl gesetzten Worten formuliert haben, das tun Sie selbst mit eben diesen Aussagen. Sie nehmen negativ Einfluss durch solches Heraufbeschwören von Flüchtlingsströmen auf die gesellschaftliche Akzeptanz, auf Einstellungen der Menschen gegenüber Flüchtlingen


(Beifall DIE LINKE)


und Flüchtlingen gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund. Willkommen in der Debattenkultur von 1992, Frau Holbe. Sie argumentiert, Frau Holbe, dann weiter mit den Entscheidungen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages, die es zu einem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesen Sommer gegeben hat, nämlich mehrere Ausschüsse hatten diesen Antrag zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes abgelehnt. Mit Mehrheitsentscheidungen zu argumentieren, ist aber meines Erachtens auch keine inhaltliche Argumentation, die diese Entscheidung auch noch sachlich rechtfertigen oder besser machen würden. Mehrheitsentscheidungen dieser Art lassen sich eben auch nicht an Artikel 1 des Grundgesetzes messen.


Ich habe in den Debatten der letzten zwei Jahre wiederholt erwähnt, dass im Jahr 1993, als die Entscheidung zur Schaffung dieses Asylbewerberleistungsgesetzes im Bundestag getroffen wurde, Minister Matschie - damals noch Bundestagsabgeordneter - als einer von 74 SPD-Abgeordneten in der namentlichen Abstimmung das Asylbewerberleistungsgesetz abgelehnt hatte. Ich hatte im September erwähnt und Sie gebeten, sehr geehrte Damen und Herren der SPD-Fraktion, Ihrem Minister Ehre zu machen, heute ist er selber da und das freut mich. Ich bin wirklich sehr gespannt, ob und wie Sie sich heute zu diesem Antrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes verhalten.


Das Letzte, was ich zitieren möchte, ist ein Satz von Frau Kanis, die am 21. September hier gesagt hat: „Wir als SPD unterstützen die Initiative zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und der Aufnahme dieses Personenkreises in das SGB II oder SGB XII und hoffen, dass wir im Innenausschuss eine offene Beratung zu diesem Thema erreichen.“ Sie haben ja eben die Berichterstattung aus dem Ausschuss gehört, die war kurz, zu Recht, weil was im Protokoll zu der Debatte zu finden ist, das ist kürzer als eine ganze DIN A4-Seite umfasst. Der Einzige, der sich im Innenausschuss zu Wort gemeldet hat, war der Innenminister Geibert, der noch einmal auf seine Ausführungen im Plenum am 21.09. verwiesen hat. Die Abgeordnete Kanis hat es nicht einmal für nötig gefunden, an dieser Sitzung des Innenausschusses teilzunehmen und das fand ich schon ein wirklich starkes Stück, Frau Kanis.


(Zwischenruf Abg. Kanis, SPD: Ich bin gar kein Mitglied des Ausschusses.)


Nein, Sie sind kein Mitglied des Ausschusses, das stimmt, aber dann können Sie auch solche Sätze - „Ich hoffe, dass es eine offene Diskussion im Ausschuss gibt.“ - weglassen und Sie wissen genau, dass auch Nichtmitglieder des Ausschusses herzlich willkommen sind, wenn es nämlich ihr Fachgebiet betrifft. Es steht immer auf der Tagesordnung des Ausschusses, welche Themen behandelt werden.


Gestern wurde den ganzen Vormittag lang über Willkommenskultur gesprochen aus allen Fraktionen. Meine Damen und Herren, solche Reden nenne ich so lange Sonntagsreden, bis Sie die schönen Worte endlich in die Tat umsetzen sowohl beispielsweise, was die Kompetenzen hier auf Landesebene angeht - Beispiel Residenzpflicht. Da muss ich noch einmal Herrn Fiedler von gestern oder daran anknüpfen, was er gesagt hat, wenn es der Koalitionsvertrag hergäbe, würde die Residenzpflicht auch auf das gesamte Thüringen erweitert. Die räumliche Beschränkung weiten wir in Thüringen aus - oder so ähnlich heißt der Satz im Koalitionsvertrag. Das schließt nicht aus, dass man über Kreisgrenzen hinausgehen kann. Aber insbesondere eben auch heute, was das Thema der Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes angeht, die Menschenwürde ist unantastbar und wir wollen Willkommenskultur in Thüringen verbessern und den Menschen in Thüringen ein Beispiel geben. Zeigen Sie das mit Ihrem Abstimmungsverhalten zu dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich beantrage für die beiden Fraktionen mit Einverständnis von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die namentliche Abstimmung des Antrags.


(Beifall DIE LINKE)


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