Unabhängigkeit der Justiz stärken - Externes Weisungsrecht im Einzelfall gegenüber den Staatsanwaltschaften abschaffen

RedenSabine BerningerJustiz

Zum Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/7149

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Linksfraktion fordert seit Langem einen konsequenten Ausbau der Unabhängigkeit und Selbstverwaltung der Justiz, auch hier in Thüringen. Ich erinnere nur beispielhaft an unseren sehr umfassenden Antrag zur Thematik im März 2010 und an die sich daran anschließende lebhafte Debatte hier im Plenum. Seit September 2011 wartet ein Gesetzentwurf meiner Fraktion zur Stärkung der Rechte des Richterwahlausschusses vor allem bei Personalentscheidungen in der Justiz auf seine Beratung im Ausschuss. Nach Vorstellung unserer Fraktion soll in Zukunft auch bei Beförderungen und der Besetzung von Leitungsfunktionen bei Gerichten und in den Staatsanwaltschaften der mit vor allem Abgeordneten besetzte Richterwahlausschuss das letzte Wort haben. Nach unserer Ansicht gehört zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz weit mehr als nur die Eindämmung bzw. Abschaffung des Weisungsrechts des Justizministers an die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Anzufügen wären außerdem die Punkte Reform des Personalvertretungsrechts für mehr Beschäftigtenmitbestimmung, die Schaffung einer größeren organisatorischen Eigenständigkeit der Gerichte unter dem Stichwort „eigene Budgets“. Doch der vorliegende Antrag der FDP beschränkt sich auf den Punkt „Ministerielles Weisungsrecht“. Und in der Begründung des Antrags wird ein allgemein sachlicher Anknüpfungspunkt gewählt, nämlich die Forderung und das konzeptionelle Herangehen der europäischen Ebene an diese Frage. Doch die Diskrepanz zu den internationalen Anforderungen an die Unabhängigkeit der Justiz, von Gerichten und Staatsanwaltschaften ist nicht wirklich neu, Herr Bergner. Vor einigen Jahren schon hat der Thüringer Richterbund beispielsweise in einer Presseerklärung erläutert, dass mit Blick auf die nicht ausreichend vorhandene Unabhängigkeit der Justiz Deutschland Probleme hätte, in die EU zu kommen, wenn es heute einen formalen Aufnahmeantrag stellen müsste. Und in diesem Zusammenhang ist auch auf die Nummer 543 der Resolution 1685 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 30.09.2009 zu verweisen, die die Aufforderung an die Bundesrepublik Deutschland festschreibt, das Weisungsrecht der Justizministerinnen und Justizminister die Behandlung von Einzelfällen betreffend abzuschaffen.

 

Bei Inhalt und Zeitpunkt Ihres Antrags, sehr geehrter Herr Bergner, und mit Blick auf vorausgehende Initiativen Ihrer Fraktion wird man aber den Verdacht nicht los, dass hier das Sachthema ein Stück weit instrumentalisiert werden soll, um in einer bestimmten Sache einer als Sprungbrett für eine Polemik gegen einen bestimmten Minister zu haben.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Und das ist nach meiner, nach unserer Ansicht ein sehr unguter Missbrauch einer Sachdiskussion zu einem wirklich wichtigen rechtsstaatlichen und justiziellen Problem.

 

Doch zurück zur Sachdiskussion: Meine Fraktion lehnt ab, dass Justizminister oder Justizministerinnen und weitere Vorgesetzte in der Weisungskette einfach so per Einzelweisungsrecht Einfluss nehmen können auf die Ermittlungstätigkeit der zuständigen Staatsanwaltschaften und Staatsanwältinnen in konkreten Einzelfällen. Oder wie es der Herr OLG-Richter Dr. Winfried Maier in einem Aufsatz in der Zeitschrift für Rechtspolitik schon 2003 formuliert hat - ich zitiere -: „In so grundrechtsintensiven Verfahren, wie sie ein Staatsanwalt führt, ist kein Platz für Geheimnistuerei, für nichttransparente Einflussnahmen, die vor dem Bürger qua Gesetz geheim gehalten werden dürfen.“ Und weiter schreibt er: „Die Transparenz des Handelns führt den Inquisitionsprozess nicht wieder ein, sondern gewährleistet eine rechtsstaatliche Prüfung der gesamten Ermittlungstätigkeit. Sie steht der parlamentarischen Kontrolle nicht entgegen, sondern ermöglicht sie.“ Der Autor wünscht sich - das macht er in seinem Beitrag auch deutlich -, eigentlich eine weisungsunabhängige Staatsanwaltschaft, wie sie in anderen europäischen Staaten schon besteht, aber er ist leider skeptisch, dass diese weitgehende Unabhängigkeit sich in Deutschland politisch durchsetzen lassen würde. Daher plädiert Maier dafür, dass, wenn der Widerstand gegen die Abschaffung der Weisungsrechte zu groß ist, das Weisungsrecht zumindest durch umfassende Transparenz des Verfahrens sozusagen gezähmt werden soll. Die Linksfraktion ist aber optimistischer. Wir gehen davon aus, dass auch wegen der Vorgaben von europäischer Ebene letztlich die Abschaffung kommen wird.

 

Als Schritt in die richtige Richtung und Vorstufe zur Abschaffung ist ein solches umfassendes Transparenzverfahren wie von Herrn Meyer skizziert unseres Erachtens zu befürworten. Meine Fraktion könnte sich mit Blick auf umfassende Transparenz im Ermittlungsverfahren noch eine andere und im Vergleich zu Herrn Meyer weitergehende Lösung vorstellen, nämlich, sollten ein Justizminister, eine Justizministerin oder ein anderer, eine andere Vorgesetzte der Ermittlerinnen feststellen, dass bei einem konkreten Ermittlungsfall rechtsstaatlich etwas schiefläuft, sollte nach Ansicht unserer Fraktion in Zukunft anstelle des Weisungsrechts und als transparente Alternative ein Überprüfungsverfahren bei Gericht stattfinden, in dem die Justizministerin oder der Justizminister bzw. Vorgesetzte dann die jeweiligen Antragstellerinnen wären. Es wäre aber, das ist dann eine Frage der Ausgestaltung des Bundesrechts, vor allem des Gerichtsverfassungsgesetzes, angezeigt, ein solch entsprechendes Verfahrensinstrument zu schaffen, mit dem die oben genannte Antragstellerin oder der Antragsteller in einem solchen Gerichtsverfahren von ihm oder ihr etwaig festgestellte oder angenommene Verstöße, Pflichtverletzungen von Staatsanwältinnen - mit großem I - öffentlich transparent und entsprechend der Gewaltenteilung klären lassen kann. Natürlich müssten die Richterinnen und Richter in einem solchen speziellen Überprüfungsverfahren dann solche sein, die nach Geschäftsverteilung des Gerichts später nicht mit der gerichtlichen Aufarbeitung des eigentlichen Ermittlungsverfahrens befasst sein dürfen. Andernfalls würden möglicherweise heikle Probleme unzulässiger Befangenheit entstehen. Bisher lautet § 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes, ich zitiere: „Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“ Ein solches Überprüfungsverfahren wie von mir beschrieben könnte daher zur Modernisierung des § 146 beitragen, der bisher eine weitgehende Weisungsgebundenheit der Staatsanwältinnen in der Justizhierarchie zur Folge hat. Klar ist in dem Zusammenhang daher auch, dass es bei der Stärkung der Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der jeweiligen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungstätigkeiten nicht nur um die Abschaffung des Weisungsrechts des Justizministers oder der ‑ministerin gehen darf, sondern auch um die Eindämmung bzw. Beseitigung des Vorgesetzteneinflusses und der Hierarchie in der Justiz selbst. Eine intensive Problem- und Reformdiskussion wäre dafür notwendig.

 

Beim Punkt Vorgesetztenweisungsrecht in der Justizhierarchie ist zum Beispiel das besonders umstrittene Weisungsrecht von Vorgesetzten mit Blick auf das Agieren der eigentlich Verantwortlichen und die konkrete Sache bearbeitenden Staatsanwältinnen zu nennen. Die Auskunft von Praktikerinnen, dass dieses spezielle Weisungsrecht im Arbeitsalltag der Staatsanwaltschaften keine so große Bedeutung habe, ändert meines Erachtens am Grundproblem nichts. In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass das Justizministerium beziehungsweise der Minister nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE auch nach Lösung des Weisungsrechtsproblems ein Informationsrecht beziehungsweise eine Informationspflicht zu Vorgängen in seinem politischen Zuständigkeitsbereich behalten muss. Für den Bereich der Gerichte wird dies bei bestehender richterlicher, wenn auch unseres Erachtens dringend nachbesserungsbedürftiger Unabhängigkeit schon praktiziert. Es ist also möglich, für notwendigen und sinnvollen Informationsfluss zwischen Justiz- und politischer Ebene zu sorgen und die Unabhängigkeit der inhaltlichen Arbeit in der Justiz dennoch zu gewährleisten. Denn es kann und darf auch nicht Ziel sein, die politische Ebene, damit sind zum Beispiel auch die Parlamente gemeint, völlig ohne Einblick und Wissen darüber zu lassen, was im Bereich der Justiz gerade geschieht. Frau Marx hat gerade kurz skizziert, was das im negativen Fall zur Folge hätte.

 

Wir sagen daher, Informationsrecht der politischen Ebene ja, im Sinne der Kontrolle, der parlamentarischen Kontrolle von Exekutive und Justiz, sogar nicht nur das Recht auf Information, sondern sogar die Verpflichtung, informiert zu werden. Hineinregieren aber, also die Beeinflussung von Ermittlungen und Verfahren durch das verpflichtende Weisungsrecht, da sagen wir Nein. Dabei muss berücksichtigt werden, die Informationsrechte müssen so ausgestaltet sein, dass sie der politischen Ebene bzw. informationsberechtigten Personen keine Möglichkeiten geben, schon durch die bloße, gegebenenfalls auch illegale Weitergabe von Informationen zu Ermittlungsverfahren auf diese Ermittlungen Einfluss nehmen zu können. Zu nennen wäre hier als Beispiel die Warnung an Betroffene vor bevorstehenden Ermittlungsmaßnahmen, was ein ganz aktuelles Beispiel wäre. Mit Blick auf wirksame Arbeitsabläufe und Arbeitsbeziehungen zwischen den unterschiedlichen Bereichen staatlichen Handelns ist beim Thema „Weisungsrecht“ dann auch die Anwendung und Ausgestaltung des Weisungsrechts bezogen auf die Überarbeitung von Fallgruppen zu diskutieren. Als durchaus brisantes Stichwort und auch mit Blick auf die Praxis in der Vergangenheit in Thüringen möchte ich hier die Frage einheitlicher Leitlinien für Staatsanwaltschaften bei Ermittlungstätigkeiten in Bezug auf Straftaten mit rechtsextremem, antisemitischem oder ausländerfeindlichem Hintergrund nennen.

 

Unseres Erachtens sollte sich die Konferenz der Justizministerinnen und -minister dringend mit dem Problemfeld „Weisungsrecht in der Justiz“ und mit den Fragen des Ausbaus der Unabhängigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften, auch entsprechend europäischer bzw. internationaler Vorgaben beschäftigten. Aber auch hier im Landtag sowie im Justiz- und Verfassungsausschuss sollte das Thema „Weisungsrecht“ in der Justiz, aber eben auch das von mir angesprochene weite Themenfeld der Unabhängigkeit der Justiz intensiver und auf konkrete notwendige Veränderungsschritte hin diskutiert werden. Dabei sollte, so ist unsere Meinung, mit Verbänden und im Bereich der Rechtspflege tätigen Menschen zu diesen Themen auch eine kritische Situationsanalyse bezogen auf Thüringen stattfinden. Wir würden uns deshalb einer Debatte im zuständigen Ausschuss nicht verweigern. Wenn aber heute abgestimmt würde, dann können wir dem Antrag nicht zustimmen, weil er einerseits nur diesen einen Punkt „Weisungsrecht“ behandelt, wir das Thema aber weiter gefasst sehen, und weil wir andererseits auch nicht wollen, dass so ein wichtiges Thema instrumentalisiert wird. Ich danke Ihnen.

 

(Beifall DIE LINKE)

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