Umsetzung des Kita-Gesetzes in Thüringen nach einem Jahr einschließlich der Finanzierung durch den Landeshaushalt
Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2676 -
Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren. Herr Minister, Sie haben erneut versucht mit Verweis auf das Verfassungsgerichtsurteil, das Handeln der Landesregierung zu erklären und haben im Grunde genommen den Kommunen den schwarzen Peter zugeschoben,
(Beifall DIE LINKE)
die müssten jetzt klären, wie sie mit den Folgen der Finanzkrise umgehen und hätten deshalb eine freie Entscheidung, ob sie die Kindertagesstättengebühren nun anfassen oder nicht. In dem Zusammenhang muss ich aber noch einmal daran erinnern, was Sie tatsächlich im Finanzausgleich gemacht haben. Sie haben zwar 90 Mio. für die Mehrkosten des neuen Kindertagesstättengesetzes hinzugerechnet, haben aber aus unserer Sicht in unzulässiger Art und Weise die Finanzausgleichsmasse reduziert, indem Sie 48 Mio. € abgezogen haben, die die Kommunen angeblich aus wirtschaftlicher Betätigung heraus erwirtschaften können. Sie haben einen fiktiven Hebesatz von 400 bei der Grundsteuer unterstellt, haben dabei 32 Mio. abgezogen, und 400 Hebesatzpunkte bei der Gewerbesteuer und 90 Mio. abgezogen. Sie haben bei der Auftragskostenpauschale, die schon ohnehin umstrittene Korridorbildung ersetzt durch das sogenannte Benchmarkingverfahren und haben dort noch einmal 18 Mio. runtergenommen. In einer solchen Situation stellen Sie sich dann hierhin und sagen, die Kommunen hätten selbst die Verantwortung, zu entscheiden. Die Kommunen können entscheiden, ob sie die Gewerbetreibenden belasten so über Nacht. Ich hatte hier öfter betont, wir haben nichts gegen eine Hebesatzdiskussion, aber bitte schön nicht Mitte Dezember beschließen und ab 1. Januar soll es gelten. Die Kommunen können entscheiden, Hebesatz hoch für die Gewerbetreibenden. Sie können entscheiden, ob sie die Grundstückseigentümer und die Mieter stärker belasten durch den Hebesatz oder die Kita-Gebühren erhöhen. Was ist das denn aber für eine Politik? Wenn wir hier ein Gesetz machen, das tatsächlich bei den Kindern ankommen soll, dann müssen wir auch dafür Sorge tragen, dass es durchfinanziert ist.
(Zwischenruf Matschie, Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Das ist durchfinanziert.)
Nein. Noch mal zur Systematik des Finanzausgleichs. Es ist nicht durchfinanziert, wenn Sie den Kommunen zwar formal etwas geben, aber auf der anderen Seite in viel höherem Maße etwas abziehen. Das würde privat auch nicht funktionieren, glaube ich.
Noch mal zur Systematik des Finanzausgleichs, wo Sie boshaft dieses Urteil des Verfassungsgerichts fehlinterpretieren. Das Verfassungsgericht hat gesagt, nur unter der Maßgabe, dass keine angemessene Finanzausstattung durch das Land möglich ist, hat sich das Land mit der Zweckbindung in Zurückhaltung zu üben. Mal einfach formuliert: Wenn wir die Kommunen nicht ausreichend finanzieren können, sollen die Kommunen zumindest selbst entscheiden können, wo sie das Geld zum Einsatz bringen. Jetzt behaupten Sie aber, der Finanzausgleich ist angemessen und unter der Maßgabe hat sich das Verfassungsgericht überhaupt nicht dazu geäußert, sondern unter der Maßgabe können wir natürlich eine Zweckbindung aussprechen. Wenn wir durch ein Gesetz den Kommunen ganz konkrete Vorgaben machen, dann sind wir zum Ausgleich verpflichtet oder Sie nehmen billigend in Kauf, dass die Eltern in stärkerem Maße an den Kosten beteiligt werden. Dann folgt aber eine soziale Selektion, nämlich über die Gebühr. Damit geht das Ziel des Gesetzes völlig fehl. Ich bitte wirklich darum, dann sollen Sie es sagen, es war eine politische Entscheidung, Sie waren sich von Anfang an bewusst, zum Schluss bezahlen die Kommunen und Eltern diese Reform. Dann wäre das ehrlich, aber Sie stellen sich hin, das Land bezahlt diese Reform und das ist falsch. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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